Hallo,
Ich schreibe den Beitrag für eine Bekannte von meinem Freund die grade etwas Angst hat.
Und zwar ist es so sie ist letztes Jahr mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Der Freund hatte eine Katze und die haben sie mitgenommen in die Wohnung.
Eigentlich wollten sie die Katze erst abgeben, weil die Katze nicht ganz stubenrein war (was die Schuld von ihrem Freund war/ist).
Sie haben vor 6 Monaten auch eine Tochter bekommen.
Am Anfang hat das mit der Katze super funktioniert, aber irgendwann hat die Katze angefangen in den Flur zu pinkeln.
Die beiden haben es immer wieder weg gemacht, aber die Katze tut es immer wieder.
Vor paar Monaten habe wohl die Vermieterin zu ihrem Freund schonmal was gesagt, dass es nach Katze riecht.
Letzte Woche Mittwoch hat die Vermieterin dann bei der Bekannten angerufen und meinte das eine Beschwerde von Mitbewohner aus dem Haus kam das es aus der Wohnung nach Katze riecht und die Vermieterin hat gesagt sie sollen die Katze abgeben da dies so nicht geht.
Am Telefon sagte sie "nächste Woche" soll die Katze weg sein.
Freitag schrieb die Bekannte nochmal ob sie erstmal eine Kastration durchführen könnten um zu schauen ob es besser wird mit dem hin pinkeln.
Daraufhin schrieb die Vermieterin, dass wegen dem Geruch und den Verunreinigungen sie die Tierhaltung nicht weiter erlauben kann und die Katze bis 17.4 (also heute) weg sein soll.
Im Tierheim der Stadt hatten die beiden niemanden erreicht.
Bei der Katzenhilfe allerdings schon und dir Frau meinte sie ruft zurück, weil sie erstmal schauen müsse ob ein Platz frei ist
Dann kam heute morgen der Rückruf. Die Frau meinte das dort frühestens ein Platz am 26.4 frei ist, dass sie die Katze aber derweile schonmal auf die Webseite tut. Wenn sie schon eher jemand haben möchte könne es auch sein, dass die Katze eher weg ist.
Nun hat sie das natürlich ihrer Vermieterin gesagt bzw geschrieben. Die Vermieterin hat die Nachricht gelesen aber es wäre noch keine Antwort zurück gekommen.
Kann die Vermieterin denen deshalb die Wohnung kündigen?
Kennt sich damit jemand aus?
Das wäre sehr schlecht denn in deren Stadt findet man schlecht eine Wohnung. Damals haben die wohl 6 monate gesucht nach einer und haben unzählige Absagen erhalten.
Kann Vermieter Kündigung der Wohnung aussprechen wegen Katze
Die Katze war also vorab gar nicht abgesprochen heißt die Vermieterin wusste nichts davon ? Was steht im Mietvertrag steht dort extra eine Klausel das Haustierhaltung von Hund und Katze nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen darf ? Ich kann die Vermieterin komplett verstehen ich hätte auch keine Lust darauf das die Katze die Wohnung verunstaltet und überall hinpinkelt allein schon der Geruch das zieht überall ein . Nach Fristsetzung und Abmahnung kann sie notfalls sogar das Mietverhältnis kündigen . Wäre es meine Wohnung würde ich das auch tuen . Alleine deswegen schon weil ich es so frech finde das die Katze mir verschwiegen wurde . Auch wenn die Katze weg kommt dann braucht es zwar ein bisschen Ausdauer und den passenden Anwalt aber es gibt auch noch andere Wege wie man Mieter los wird.
Doch das die Katze mit in die Wohnung kommt war abgesprochen die Vermieterin wusste alls davon.
Als damals klar was das es nic wird mit dem abgeben der Katze haben sie die Vermieterin gefragt und diese hat zugestimmt.
Achso und ja klar die Fristsetzung war ja heute aber was sollen die beiden denn machen wenn die Katze nicht eher aufgenommen werden kann. Die haben sich ja drum gekümmert.
Da können die ja nichts dafür das nicht eher etwas frei ist.
Kommt drauf an was im Vertrag steht, würde jedenfalls nicht sofort klein beigeben ohne den Vertrag gelesen zu haben.
Wegen 9 Tagen wird aber wohl keine Vermieterin einen Krieg anfangen, als solche wird sie auch wissen, dass sie irgendwelche Mietnomaden erwischen könnte und eine vergleichsweise harmlose Katze wohl einordnen können.
Könnte auch gut sein, dass die Katze unterbeschäftigt ist.
wenn das korrekt weg gemacht wird, riecht es aber nicht nach Katze.
Putzt ihr richtig?
Rechtlich darf man als Vermieter inzwischen laut BGH-Urteils-Lage keine Katzen mehr verbieten bzw. wenn keine Gefährdung vorliegt, wird kein einziger Prozess gewonnen. -- aber nur, weil die Rechtslage so ist, kann sich ein Mieter nicht alles erlauben (Geruch). Ein schwieriges Thema.
Fakt ist: bei einer Klage wird die Vermieterin zu 99% verlieren. -- Meinst Du mit "Flur" das allgemein Treppenhaus oder Eure Wohnung?
In der Praxis: wie viel Ärger will man mit seinem Vermieter haben ? Kann der Streit sich evtl. auch auf andere Sachen auswirken? - wie weit will man auf "sein Recht" pochen und sich damit das Leben scher machen? Wer diesen Kampf wie ausficht, muss er selbst entscheiden.
Fakt ist: - auch ich hatte mal eine Katze und ganz früher einen Kater, die öfter mal auf den Boden gepinkelt hatten. -Ich hab es weg geputzt und niemand, keine Gäste in der Wohnung haben das gerochen. Wie schlimm muss das sein, wenn das schon Nachbarn riechen? - Das ist definitiv nicht in Ordnung. klar kommt es noch auf die Formulierung im MIetvertrag an. Aber für die meisten Standard-Klauseln gibt es inzwischen BGH Gegenurteile. Zum Beispiel darf man in Mietverträgen oder Hausordnungen keine Hunde/Katzen verbieten. Man darf jedoch im Mietvertrag explizit reinschreiben, dass für ein Tier die Genehmigung vom Vermieter einzuholen ist. - holt man die nicht ein, dann hat man Vertragsbuch begangen, - dann kann man nicht wegen der Katze, sondern wegen dem Vertragsbruch gekündigt werden: ein kleines, aber feines Detail.
Tatsächlich ist der Klagebestandteil die Katze. -- Deswegen kündigen kann die Vermieterin nicht. Bzw. würde sie es tun, würdet ihr eine Klage / den Widerspruch gewinnen. -
"Wie schlimm muss das sein, wenn das schon Nachbarn riechen?"
Danke, das dachte ich mir auch! Das ist fast nicht möglich, dass das durch die geschlossen Haustür derart penetrant riecht, wenn es denn wirklich sauber weggemacht wurde. Ich würde mal behaupten hier wurde max. alle paar Mal drübergewischt mehr nicht.
Wenn eine Katze aus Protest pinkelt, kann es sehr wohl sehr penetrant riechen. Selbst erlebt bei Umzug und es hat trotz Kastration gerochen.
Dann gilt es aber den Protestgrund herauszufinden und die Katze ggf. stark zu beschäftigen.
Fragt im Freundeskreis, ob jemand die Katze kurzfristig bei sich betreuen könnte.
Fragt in Katzenforen, ob jemand aus eurer Gegend das tun würde. Dort sind oft auch Menschen mit Pflegekatzen und Problemtieren, die schon Erfahrung mit so etwas haben.
Freundeskreis haben die beiden gefragt aber keiner möchte oder kann eine Katze, auch nicht für kurze Zeit, bei sich aufnehmen.
Wenn sich die Nachbarn beschweren, dass es aus der Wohnung "nach Katze riecht", dann putzen die beiden schlicht und einfach den Urin nicht umgehend weg.
Wenn man dies nämlich umgehend und mit ensprechendem Reiniger (nicht nur mit nem Blatt Zewa) macht, dann riecht das auch nicht bis ins Treppenhaus.
Das Problem ist eben die beiden sind ja wegen ihrem Baby nicht 24/7 zuhause also ist es schlichtweg nicht möglich für die beiden das immer direkt weg zu machen.
Manchmal würde die Katze das wohl auch nachts tun, ja dann schlafen sie ja dann ist auch schlecht das direkt weg zu machen.
Aber ausgerechnet MIT Baby werden sie ja nicht stundenlang ausser Haus sein.
Und wenn man morgens sauber putzt, dann riecht das tatsächlich nicht.
Ist aber nun eh egal, wenn die Katze weg muss.
Für das Tier ist es womöglich eh die beste Lösung.
Nach ständiger Rechtsprechung gehören Katzen auch zu Kleintieren. Der BGH hat bereits entschieden, dass die Verbotsklausel im Mietvertrag ungültig ist.
Also nein, den Leuten kann nicht gekündigt werden. Und auch wg der Geruchsbelästigung nicht.
Ist das ein Kater oder eine Katze? Wenn das so massiv stinkt, eher ein Kater, der dauernd markiert? Ich hoffe, es wird ein schönes neues zu Hause für ihn gefunden, und das ziemlich schnell. Er ist zu viel alleine und hat zudem keine Beschäftigung.
VG emmalja
Ich meine es ist ein Kater.
Und joar natürlich ist der arme viel alleine wenn die beiden sich viel ums Kind kümmern und auch oft unterwegs sind.
Beschäftigung naja er hat Spielzeug und so aber das interessiert deren Katze sowieso nicht😅
Das ist nicht 100% richtig, hab ich oben auch schon was zu geschrieben. Ebenso darf ein Vermieter Katzen verbieten, wenn er allergisch ist und mit in dem Haus wohnt zum Beispiel. Verboten ist nur die Pauschalverbotsklausel, individuelle Entscheidungen nicht.
"Auch die Haltung von Hund oder Katze darf der Vermieter nur durch Vorbringen plausibler Gründe ablehnen, wobei vor allem Erwägungen zum Schutz der Mitmieter, des Hausfriedens und der Gebäudesubstanz relevant sind."