Heizkostenabrechnung

Hallo zusammen!

Wir sind vor ziemlich genau 2 Jahren aus unserer Mietwohnung ausgezogen.
Nun erhalten wir von einer neuen Verwaltung Post mit der Aufforderung, eine Nachzahlung der Heizkosten zu leisten.

1. Punkt: Die Frist (31.12.2023) ist längst verstrichen.
Wir erhielten die Rechnung erst im April, alle anderen Mieter schon im Januar. Bei uns wird nun auf ein Gerichtsurteil verwiesen, dass sie die zu späte Aufforderung nicht verschuldet haben und daher die Forderung stellen dürfen. Anbei lag eine Bestätigung der Serverfirma, dass sie Ende des letzten Jahres einen Serverausfall über 6 Wochen hatten und "nur bedingt handlungsfähig" waren. Daher haben wir dennoch zu zahlen.

2. Bei unserem Auszug wurden präzise Zählerstände festgehalten. Wir erhielten aber keine genaue Auflistung unseres Verbrauchs, sondern der gesamte Hausverbrauch wurde auf die einzelnen Mieter und Wohnungen umgerechnet. Bisher hatten wir dank unserer optimierten Heizung mit digitalen Termostaten in 6 Jahren immer Nachzahlungen, nun kriegen wir eine Aufforderung zur Nachzahlung.

Ist das so erlaubt?

Ich denke mal, dass der Grund die absolut chaotische Arbeitsweise der damaligen Verwaltung war, die schon für unseren Auszug verantwortlich war. Unsere Kündigung war damals schon untergegangen, vermutlich haben sie die Zählerstände verschlampt. Dann wurde ihnen gekündigt und eine andere Firma übernahm die Verwaltung.

Liebe Grüße
Schoko

Achso, natürlich wird der individuelle Verbrauch über Geräte festgehalten. Es wird per Fernwärme geheizt und im Objekt gibt es 7 oder 8 Wohnungen.

Bearbeitet von schokofrosch
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Hallo! Ist die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr 2022? Falls ja, dürfte die Abrechnung dem Grundsatz nach verspätet sein, aber keine Regel ohne Ausnahme, 556 Abs 3 S. 3 BGB. Wie es in eurem Fall aussieht, kann nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände beurteilt werden. Naja, und zur 2. Frage, es muss nach der HeizkostenVO abgerechnet werden. Ob das bei euch ordnungsgemäß geschehen ist, kann niemand sagen, ohne die Abrechnung zu kennen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo,

hilft zwar nur begrenzt, aber ich würde bei der Verbraucherzentrale oder gleich beim Mieterschutzbund nachfragen, die haben auch Beratungszeiten. Wir haben auch schon gelernt, nur weil es der Vermieter meint, muss es nicht stimmen und manch sonst netter Vermieter hat (bei uns) auch schon nach dem Auszug versucht nochmal eben Geld mitzunehmen.

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🤣 Ja, da kann ich dir beipflichten. Dem Vermieter würde ich auch nicht blind vertrauen.

An die TE: Wenn es eine hohe Nachforderung ist oder es euch aus anderen Gründen wichtig ist, lasst die Abrechnung professionell prüfen. Betriebskostenabrechnungen ist eine unheimlich komplizierte Materie. Da muss schon jemand mit Fachkunde ran.

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verjährt ist verjährt. (Nachzahlung. Guthaben verjähren nie)

Die Gründe können Dir als Mieter schnuppe sein.
Hätte die Verwaltung nicht bis kurz vor Schluß gewartet, die Abrechnungen an die HKV-Firma zu schicken, sondern es schon Anfang vom Jahr gemacht, wie sich das gehört, dann wär die Abrechnung auch nicht zu spät durch einen Dienstleisterausfall.


Dir als Mieter kann das schnuppe sein. Die Verwaltung versucht mit diesen Urteilen einzuschüchtern und doch noch zu ihren Nachzahlungen zu kommen. Diese Urteile sind EINZELFALL-Entscheidungen, die tiefere Hintergründe haben und werden dann gerne aus dem Zusammenhang gerissen zitiert.
Wenn Euer eigener Einspruch nicht hilft, dann geh zum Mieterbund, die bestätigen Dir das nochmal und schreiben auch den rechtlich korrekten Brief als Antwort.
Ausserdem hast Du Anrecht auf eine Abrechnung mit den abgelesenen Ständen. -- wenn das nicht so abgerechnet wurde, ist die Abrechnung eh unzulässig. Noch ein Grund, warum Du die Abrechnung sowieso nicht zahlen musst bis das korrigiert ist.

Bearbeitet von tr357
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Das glaube ich nämlich auch, da muss schon mehr vorgefallen sein, als ein paar Tage/Wochen ein Serverausfall. Ich denke auch, dass ist dummenfang.

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ich hatte mit dem Serverunfall auch zu kämpfen, das war ISTA - aber ich habe auch Häuser, die das ganze Jahr über "Stichtag" haben. Manche zum April, manche zum September, also brauche ich die das ganze Jahr.
Aber klar: wenn die HV das zeitlich verbockt: selber schuld. Ist mir bei einem Haus, dass einfach untergegangen ist, auch mal passiert. ist halt so. DIe Hälfte hat bezahlt, der Rest wurde abgeschrieben. Ist halt so. War nicht viel zum Glück weil das noch vor den ganzen Kostensteigerungen war. Dafür hat man als HVW eine Haftpflichtversicherung. Muss die Hausverwaltung dann mit ihrem Eigentümer klären. Das müsst ihr Mieter nicht ausbaden bzw. dürft jetzt den Vorteil haben. -- wenn die das trotzdem einfordern: Mieterbund!

Bearbeitet von tr357
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