Wann Strom ummelden

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage, vielleicht weiß es ja zufällig jemand. Ich bin zwar schon öfter umgezogen, hatte aber immer nahtlose Mietverträge. Diesmal überschneiden sich die Mietverträge um einen Monat, heißt ich habe einen Monat 2 Wohnungen.

Nun frage ich mich was ich wann ummelden muss.

Meine Tochter und mich melde ich zum Datum des neuen Mietvertrages um. Telefon und Kabel erst zum tatsächlichen Umzugsdatum. Aber wie mache ich es mit dem Strom? Natürlich muss ich in der neuen Wohnung den Zählerstand melden wenn ich die Wohnung übernehme. Aber zu welchem Datum? Kann ich zum tatsächlichen Umzug ummelden, also den Vertrag in der alten Wohnung laufen lassen bis zum Auszug und dann grad eine Adressänderung beauftragen? Dann würde ich in der neuen Wohnung ja trotzdem den ersten Monat bezahlen, da ja nach dem Zählerstand berechnet wird. Oder muss ich dann für den einen Monat 2 Verträge abschließen? Das wäre ja sehr umständlich.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Ich danke euch schonmal im voraus und wünsche euch noch einen schönen Abend.

Liebe Grüße
Sunny

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Hallo sunnyo,

du möchtest beim gleichen Anbieter bleiben, oder?
Dann wäre es am einfachsten den anzufragen.

Ich bin mal - aber das war Mitte der 2000er - innerhalb eines Hauses umgezogen. Der Anbieter war damals die Stadtwerke. Ich meine, dass sie mir einfach für die überlappten Monate mit den jeweiligen Zählernummern, Verbrauch und Grundpreis in Rechnung gestellt haben.

In meiner aktuellen Wohnung habe ich mich rückwirkend bei einem neuen Anbieter angemeldet. Die Wohnung hatte einen einmonatigen Leerstand. Da habe ich einfach nur Zählernummer und aktuellen Zählerstand sowie "rückwirkend zum...." angegeben. War kein Problem.
Parallel liefen noch zwei Monate der vorherigen Wohnung bei einem anderen Anbieter.

Die Abmeldung funktionierte in beiden Fällen problemlos. Einfach letzten Stand durchgeben und neue Adresse für Schlussrechnung. Ich glaube, das ist gar nicht so unüblich oder kompliziert.

ps: Ich hoffe, ich erinnere mich gerade richtig. Bist du die Frau mit Tochter, die so krass unter Vorurteile bei der Wohnungssuche zu leiden hatte? Falls ja, freut es mich umso mehr, dass du nun umziehen kannst. Viel Freude in eurem neuen Zuhause (auch wenn ich dich verwechselt haben sollte)

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Hallo,

Ja, Du erinnerst Dich richtig, ich hatte böse zu kämpfen bei der Wohnungssuche. Nachdem ich dann ein paarmal durch die Supermärkte getingelt bin und dort an die schwarzen Bretter meine Suchanzeige gehängt habe war ich dann doch erfolgreich und habe eine liebe Vermierin gefunden die kein Problem mit Alleinerziehenden hat. Wir haben quasi unsere Traumwohnung gefunden.

Ich danke Dir für Deinen Beitrag, ich habe gerade bei meinem Stromanbieter angerufen, tatsächlich ist es wirklich nicht ungewöhnlich dass sich Mietverhältnisse überschneiden. Ich soll mich nochmal melden wenn ich von der neuen Wohnung den Zählerstand habe, dann regeln sie alles für mich. Man kann sogar noch rückwirkend 4 Wochen melden, ist alles kein Problem.

Ich wünsche dir alles Gute

Liebe Grüße
Sunny

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Mach daraus zwei Vorgänge:
1. bei dem aktuellen Anbieter zum Auszug kündigen.
2. die neue Wohnung jetzt ab Datum X bei einem anderen Anbieter anmelden.

Kannst Du heute erledigen, es kommt beim Anbieter nichts mit den Zählern oder Anschriften durcheinander und neue Anbieter ist erstmal auch günstiger.

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Für die alte Wohnung meldest du dann den Strom ab, wenn du die Übergabe gemacht hast. Also bei Übergabe den Zählerstand notieren und dann abmelden.

Bei deiner neuen Wohnung ebenfalls bei Übergabe direkt den Zählerstand notieren und so anmelden.

Natürlich musst du dann doppelt Strom zahlen, aber ja auch nur nach Verbrauch. Der Punkt ist ja eher der, dass dein Nachmieter in der alten Wohnung ja auch den Zählerstand angibt, den er bei Umzug sieht. Wäre da eine große Abweichung, sagt der dem Stromanbieter, dass du das verbraucht hast. Also das wäre ja zb der Fall, wenn du schon am Anfang dieses Doppelzahlmonats abmelden würdest. Also ich kenne das zumindest so. Für deine neue Wohnung gilt das gleiche nur anders herum. Bei Einzug am besten Strom Zähler fotografieren. Als Nachweis, dass du den Strom, der vermeintlich nach Abmeldung deines Vormieter verbraucht wurde, nicht du verursacht hast. Kleine Abweichungen können natürlich möglich drin, zb wenn noch ein Handwerker etwas renoviert hat oder der Vermieter abends zum Besichtigen Licht an hatte etc.

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Hallo,

Ja, ich denke das war es was mich irgendwie irritiert hat. Ich mache auch in der alten Wohnung ein Protokoll und lasse mir den Zählerstand bei Auszug vom Vermieter unterschreiben, da die Wohnung 4 Wochen leer stehen wird, der neue Mieter aber schon zum renovieren rein darf.
Habe gerade alles geklärt mit meinem Stromanbieter, es läuft dann die 4 Wochen parallel.

Liebe Grüße
Sunny

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Moment!

Der neue Mieter darf schon zum renovieren rein in den 4 Wochen?

Dann nutzt er ja dein Strom!

Meld den Strom sofort ab Übergabe ab! Und der neue Mieter muss sich dann um seinen Strom kümmern!

Bearbeitet von schlefi
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um was gehts dir?
Tarif behalten oder macht dich die Überschneidung durcheinander?

Grundsätzlich hängt der Strom-Vertrag an der Wohnung nicht an Dir, -- also ja: du hast dann einen Monat 2 Verträge und zahlt die Grundgebühr doppelt. - ist aber auch korrekt so, denn du verbrauchst in diesem Monat ja auch in beiden Wohnungen Strom und sei es nur wenig, weil man nur kurz zum Kisten holen da ist.
Da Du in der Alten Wohnung ja auch einen Nachsendeantrag bei der Post hast, ist spätere Rechnungsstellung oder Adressänerung kein Problem.
In der neuen Wohnung meldest Du den STrom mit der Schlüsselübergabe und gleichem Datum an.
In der alten Wohnung meldest du ein MOnat später mit Datum der Schlüsselübergabe ab.

Wenn Du eine Tarif-Mitnahme möchtest, dann telefoniere mit Deiner Hotline. Schau zu erst in ein Vergleichsportal, vermutlich lohne "mitnehmen" nicht, weil es aktuell günstigere Tarife gibt. -Die Preise sind wieder gesunken....

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Das mit dem Monat später hat mich irritiert. Wenn man den Anbieter wechseln möchte ist das klar, dann läuft der alte Vertrag bis Auszug aus Wohnung 1 und der neue beginnt mit dem Datum der Übernahme von Wohnung 2, also 4 Wochen parallel.
Wenn man beim gleichen Anbieter bleibt hat man aber ja nur einen Vertrag, das hat mich völlig irritiert. Manchmal steht man halt auf dem Schlauch 🤷‍♀️

Liebe Grüße
Sunny