Wartung Heizung - beauftragt der Vermieter oder der Mieter?

Hallo zusammen,
Ich wohne seit fast 30 Jahren zur Miete und der Vermieter möchte nun dass ich einen Wartungsvertrag für die Heizung abschließe.
Die Heizung ist Baujahr 1994.
Um die Wartung muss sich aber der Vermieter kümmern, oder? Die Kosten kann er ja über die Nebenkostenabrechnung an mich weitergeben.

Ich fürchte wenn ich die Wartung beauftrage und nun so langsam die Reparaturen kommen dann bleibe ich auf den Reparaturrechnungen auch sitzen, weil ich ja der Auftraggeber bin. Habe diese Erfahrung schon machen müssen.

Wer weiß hier, wer für die Beauftragung der Wartung selbst zuständig ist?

Vielen Dank!

Bearbeitet von tine258
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Wir haben 2015 - 2020 zur Miete in einem Reihenhaus gewohnt. In Hessen, falls das wichtig ist.

Wir waren für die Wartung der Heizung zuständig. Gasheizung, auch nicht die neueste. Wir haben direkt bei Einzug einen Vertrag mit einer ortsansässigen Firma geschlossen und bis zum Auszug beibehalten.

Das kostet nicht viel, und man hat direkt einen Ansprechpartner falls etwas nicht funktioniert.

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tatsächlich würde ich den Heizungsbauer drum bitten, mit dem Eignetümer einen Wartungsvertrag abzuschließen. - du kannst anbieten, das dann auch gleich nach Erhalt zu bezahlen (wir hatten damals viele Rechnungen im Reihenhaus immer selber bezahlt und hatten nur für bekannte Sachen, die man nicht umschreiben konnte, eine kleine Nebekostenvorauszahlung (Grundsteuer, Wartung z.b.) ---

du hast recht: wenn du dann die Rechnung mit Repataur-Bestandteilen bekmmst, dann musst du die bezahlen oder kriegst vom Handwerker eine Mahnung. -- sicherer wäre, der Wartungsvertrag macht der Eigentümer.
Klar müsst ihr das bezahlen, - gleich oder bei der Jahresabrechnung aber so sicherst du dich ab, dass keine Reparaturbestandteile berechnet werden.

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Wenn die Heizungstherme ausschließlich für Euren Wohnraum ist, ist es doch u.U. sogar günstiger, wenn ihr die Heizung selber warten lasst. Der Vermieter kann die Wartungskosten - sofern vertraglich vereinbart - auf Euch umlegen. Er ist dabei nicht verpflichtet, das günstigste Unternehmen zu wählen. Und wenn ihr die Wartung über die Nebenkosten ohnehin bezahlt, könnt ihr doch auch direkt den Heizungsbauer Eurer Wahl bezahlen. Reparaturkosten sind keine Wartungskosten. Die muss der Vermieter in jedem Fall zahlen! Wenn bei der Wartung ein Defekt festgestellt wird, muss der Heizungsbauer eben einen Kostenvoranschlag für den Vermieter machen. Den Auftrag zur Reparatur muss dann natürlich auch der Vermieter machen.

LG

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Also bei uns ist es so das Gasthermenwartung Vermieter bzw Wohnungseigentümersache ist. Bei allen anderen die ich kenne, und zur Miete wohnen ist es genauso, zwar machen "wir" die Termine mit der Firma aus die dann die Wartung durchführt die Rechnung geht aber direkt zum Verwalter/Eigentümer.