Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo 🙋‍♀️
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen der sich wirklich damit auskennt. Bitte keine, nicht helfende Kommentare. Ich bin angespannt genug.
Wir (zwei Erwachsene und drei Kinder+Kater, freihänger)haben vor ein paar Monaten eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.
Wir suchen tagtäglich und haben uns schon unzählige Wohnungen angesehen, selbst kleinere Wohnungen, die eigentlich nicht wirklich in Frage kommen, aber wir sammeln auch Nachweise.
Noch dazu muss ich sagen, wir wollen ausziehen, wir wollen das ganze nicht unnötig in die Länge ziehen. Nur leider ist der Wohnungsmarkt echt schlecht, entweder günstig und in einem schlechten Zustand oder teuer und nicht zu bezahlen, zumindest für uns.
Wir hatten ein paar tolle Objekte dabei, wo wir auch eine mündliche Zusage hatten, aber letztendlich hatten sich die Vermieter/Makler nicht mehr gemeldet, ist wohl leider auch gängig geworden, wie ich es anderweitig erfahren haben.
Lange Rede kurzer Sinn… müssen wir jede Wohnung annehmen? Oder dürfen uns keine Nachteile entstehen? Wir haben derzeit Terrasse und Garten und ich frage mich immer wieder ob ich das Theoretisch nicht beibehalten darf.
Ich weiß, man sollte froh sein überhaupt ein Dach über den Kopf zu haben, das bin ich auch, aber mir fällt es extrem schwer mich von einem Garten zu trennen.
Liebe Grüße Carry ☺️

2

Hallo,

ob ihr vorher einen Garten hattet, was die Miete vorher war, in welchem Zustand die von euch angesehenen Objekte sind, ob ihr eine Wohnung im gleichen Stadtteil findet, ob Katzen erlaubt sind etc. ist nicht relevant für den alten Vermieter.

Er hatte mit euch nur einen Vertrag über die Vermietung seiner Wohnung. Er hat keinerlei Sorgfaltspflichten für eure Zukunft.
Ihr müsst da leider eure Prioritäten überdenken. Habt ihr schon Aushänge gemacht (Supermarkt, Friseur oder Flyer im Viertel verteilt z.B. oder selbst annonciert in der Zeitung?)

LG
B

1

Versteh jetzt die frage nicht ganz. Aber wenn ihr eich eine neue wohnung sucht entscheidet ja ihr ob ihr sie wollt oder nehmen könnt der vermieter muss euch nichts neues suchen.
Eigenbedarf ist eigenbedarf also müssen sie selbst oder eltern/geschwister einziehen. Sollte dies nicht der fall sein dann könnt ihr gegebenenfalls zum anwalt gehen.
Aber die neue wohnung die ihr euch sucht muss für euch leistbar sein und ihr müsst sie wollen. Ob das jetzt mit oder ohne garten ist, geht dem vermieter nichts an.

7

Onkel , Tanten, Kinder und auch Eltern.

3

Falls Ihr zu dem angegeben Termin nicht 'raus seid, wird der Vermieter eine Räumungsklage gegen Euch anstrengen und die wird dann in einer Zwangsräumung münden. Das kann Euch zwar noch einige Monate Zeit verschaffen bis es zu einem Gerichtstermin kommt, aber wird natürlich auch ziemlich teuer. Wenn Ihr verliert (und falls ihr keinen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung eingelegt habt, werdet ihr verlieren), müsst ihr auch die Kosten der Gegenseite tragen.

Und es spielt keine Rolle, ob Euch irgendwelche Nachteile entstehen. Soweit gehen die Mieterrechte nun doch nicht. Es kann also tatsächlich sinnvoll sein, sich jetzt erstmal irgendeine Wohnung zu schnappen um dann in Ruhe nach der perfekten Wohnung zu suchen.

Grüsse
BiDi

5

ausserdem wird bei einer Räumungsklage zusätzlich das Jugendamt informiert, wenn ihr Kinder unter 18 habt. Das ihr keinen Wohnraum findet, ist nicht das Problem des Vermieter

38

Sorry, aber wo steht das denn bitte?

4

Habt ihr die Kündigung rechtlich prüfen lassen? Eigenbedarfskündigungen sind sehr fehleranfällig. Dann wäre die Kündigung unwirksam und ihr braucht euch nicht zu stressen.

Bei einer möglichen Räumungsfrist ist eure Dokumentation wichtig. Ob ihr verpflichtet seid, eine schlechtere Wohnung anzumieten, ist eine Frage der Zumutbarkeit. Auch da empfehle ich euch eine rechtliche Beratung. Laienmeinungen helfen euch nicht weiter.

9

Nur weil sie gerne einen Garten hätte, istbeine Wohnung ohne wohl kaum unzumutbar. Das ist ein schönes Extra, auf das man keinen Abspruch hat.

12

Ich habe verschiedene Kriterien gelesen, die der TE wichtig zu sein scheinen. Das sollte insgesamt geprüft werden. Ein einzelnes Kriterium herauszupicken ist wenig hilfreich.

weitere Kommentare laden
6

Schaltet einen Anwalt ein!
Das hättet ihr direkt bei Erhalt der Kündigung tun sollen. Nur der kann euch wirklich raten, wie ihr vorgehen solltet.
Wie jemand schon schrieb: Eigenbedarfskündigungen sind sehr fehleranfällog. Wenn ein Formfehler vorliegt ist die Kündigung unwirksam.
Ein Anwalt kann auch prüfen, ob bei euch ein Härtefall zutrifft, zumindest temporär.

Wann müsst ihr raus sein? Kann sich ja eigentlich nur um 3, 6 oder 9 Monate handeln. Eigenbedarfskündigungen kann man auch widersprechen, aber da gibt es Fristen! Eventuell verschafft euch das mehr Zeit.
Meines Wissens nach müsst ihr nachweisen, dass ihr auf der Suche seit (und das belegen können) und ggf. auch Abstriche in Kauf nehmen.

8

Ihr habt kei en Anspruch darauf, das die neue Wohnung genauso wie die Alte ist.

10

Nein, die neue Wohnung muss nicht vergleichbar sein und muss auch keinen Garten/Terrasse haben, auch wenn ihr jetzt einen habt. Damit hat euer Vermieter nichts zu tun.

Es gibt zwar Härte/Sozialklauseln, mit denen man als Mieter einer Eigenbedarfskündigung widersprechen kann, aber die Gründe sind sehr eng. Ob einer der Gründe bei euch vorliegt, kann nur ein Anwalt beurteilen und falls ihr keine Rechtsschutzversicherung habt und euer Widerspruch vor Gericht abgelehnt wird, tragt ihr alle Kosten. "Ich finde keine Wohnung mit Garten/Terrasse oder müsste in der neuen Wohnung renovieren, weil ich mir nix teureres leisten kann" ist auf jeden Fall kein Grund.

11

Ganz einfach bei Eigenbedarf habt ihr eine Frist die richtet sich danach wie lange ihr schon dort wohnt bis wann ihr ausziehen müsst . Nichts passendes , kein Garten finden interessiert nicht

14

Zu wann müsst ihr raus?