Rohrbruch, wer zahlt Küchenabbau?

Ich wohne zur Miete, und es kam zu einem nicht durch mich verschuldeten Rohrbruch. Meine Küche muss demnächst teilweise abgebaut werden, um die Instandsetzung zu ermöglichen.

Die Küche ist nicht mitgeliefert, sondern mein Eigentum.

Kann mir jemand sagen, ob den Ab-und Wiederaufbau der Küche die Gebäudeversicherung des Vermieters bezahlt oder ich meine Hausratversicherung informieren sollte?

1

Das hier sollte doch deinem Fall entsprechen, oder?

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-durch-Abwasserrohr-Wer-zahlt-Kuechenab-und-aufbau--f89579.html

Da gibt der Jurist sogar den Tipp der Mietminderung und Aufwandsentschädigung.

2

Ich hatte das alles schon hinter mir.

Ich würde nur die Küche ausräumen und dementsprechend lagern. Aufjedenfall nicht selber die Küche ausbauen, da wenn du es selber Ausbaust kann es sein das Sie eventuell kaputt geht dann zahlst du selber für den Schaden.

Bei mir wahr es so:
Schaden gemeldet an die Hausverwaltung dann kam ein gutachter, Versicherungs von dem Vermieter usw. Die Versicherung hat dann alles in die Wege geleitet und dann kamen die Handwerker nach und nach und haben es ausgebaut und wieder aufgebaut.

Schau die Schränke genau an, Feuchtigkeit usw Wasserschäden, alles aufschreiben, foto machen dokumentieren.

Eventuell wenn ein gutes Verhältnis steht kannst du mietminderung mit deinem Vermieter vereinbaren, er bekommt Sie ja von der Versicherung zurück.

Den strom anbietet Informieren, das ein Wasserschaden da ist und falls du Bautrockner bekommen solltest, dein Zähler stand aufschreiben. ( bekommst ein serperaten Stromzähler für die bautrockner)

Falls du eine Rechtsschutz hast geh zum Anwalt er soll dir helfen, ansonsten mieterbund, kostet bei uns im Jahr 50 Euro und ist ein Anwalt dabei.

Falls du Fragen hast frag gerne.

Habe damals eine 40% mietminderung gehabt, und alles was kaputt gegangen ist würde ersetz.

Achte darauf, daß dir ein Gerät zum kochen irgendwo bereit gestellt wird. Sodas du einigermaßen normal leben kannst.

3

Ich hatte mal das gleiche Problem. Wasserschaden, verursacht durch den neuen Obermieter der seine Spülmaschine (ohne Aquastop) anschloss, anschaltete und ins Bett ging. Wasser lief ca 9 Stunden. Stand knöcheltief in seiner Wohnung, lief in Sturzbächen die Treppe runter……bis ich um 7 Uhr in meiner Küche Tropfen von der Decke bemerkte und ihn unsanft weckte. LOL

Bei mir hat alles die Versicherung übernommen. Auf und Abbau. Stromkosten für die Trockner. Und ich habe wegen der Nicht- Nutzbarkeit der Küche 60% Miete mindern können für 2 Monate. Das war 2011.

4

Haben wir erst hinter uns.
Die Hausrat zahlt den Abbau und Aufbau.

5

Erstmal die Versicherung informieren, die sagen dir dann genau wer was zu bezahlen hat.
Die Frage ist welches Rohr gebrochen ist, Leitungswasser oder Abwasserrohr und wessen Verschulden das war.

Aus Erfahrung- ein Teil zahlt man immer selber.....

6

Die Hausverwaltung beauftragt und zahlt und regelt dann mit der Versicherung die Zahlung. SOLLTE die Versicherung das nicht übernehmen, muss die Eigentümergemeinschaft sämtlichen Mehraufwand vom Leitungswasserschaden bezahlen - auf keinen Fall Du. Hier hat die WEG eine Haftpflicht, weil sie Dir einen SChaden zugefügt hat. - Oder muss eben alles ungedeckte bezahlen.
Wer akzeptiert, das über seien eigene Hausrat abzuwickeln riskiert, dass er auf einem Teil der Kosten hängen bleibt.


Setzt aber Voraus, dass die Auftragslage "sauber" ist. -- sprich: -- die Hausverwaltung muss jmd. mit dem Küchenabbau und natürlich wieder Aufbau beauftragen und auch die ganzen Versicherungsanfragen/- und Genehmigungen machen und den Handwerker dann auch bezahlen. -- wie die das dann regeln, ist dann nicht Dein Problem. Du gibst keine Aufträge raus, - dann musst Du auch nichts bezahlen.

(die fest verbundene Küche ist fest verbundener Hausbestandteil, also in der Haus-Leitungswasserversicherung enthalten, wenn es eine gescheite Versicherung ist. -- wenn nicht, dann regelt das die HV, - wichtig ist, dass DU nichts in Auftrag gibst und nichts bezahlst.)

Bearbeitet von tr357
7

Ich als Versicherungsmensch kann dir sagen: Küche ist Hausrat und das musst du deiner melden.
Die werden dich dann über alles weitere informieren. Nicht vorher selbst schon rumwerkeln, falls etwas nicht übernommen wird stehst du sonst doof da