Mietvertrag

Hallo,


kann man eine Mietvertrag zurückziehen nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen?

Situation:

Mann und Frau haben Haus gekauft, umbauen lassen und ursprünglicher Plan war der Einzug der Schwiegereltern ab 01.09

Beide Parteien haben sich derart zerstritten dass Mann und Frau auf das Zusammenleben für denkbar unschön halten. Schwiegereltern wollen weiter unter den Umständen dort einziehen.

Eine Etage des Hauses ist für sie angedacht insofern ist es ja nicht richtiges zusammen wohnen. Aber eben doch sehr nah.

Kennt sich da jemand aus? Lg

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https://www.hausundgrund.de/verein/frankfurtammain/Fachwissen/2024012/K%C3%BCndigung

Ihr könnt also jetzt schon für in 6 Monaten kündigen und anbieten, dass die Mieter auch schon eher aus dem Vertrag raus dürfen, bzw den Vertrag gar nicht erst antreten müssen. Denn der finanzielle Aufwand um mal eben für 6 Monate irgendwo einzuziehen ist ja nicht unerheblich.

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Nein, nach den 14 Tagen kann man keinen Mietvertrag zurück ziehen. Man muss ganz normal kündigen.

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Nein du kannst den Vertrag zurück ziehen. Ich gehe auch davon aus, dass es keine 14-tägige Widerrufsfrist für den Vertrag gab.

Du kannst nur ganz regulär kündigen.

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Naja, ein Mietvertrag kann ja nur Seiten der Mieter einfach so gekündigt werden. Andersrum ja nicht. Zumindest nicht ohne triftigen Grund. Die Schwiegereltern ( in dem Fall die Mieter ) wollen ja weiterhin dort einziehen

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Ihr solltet prüfen, ob es sich um ein Untermietverhältnis handelt, da gibt es weniger Hürden. Am besten lasst ihr euch anwaltlich beraten.

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Wie kommst du in Bezug auf Mietverträge auf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen? Die gilt nur in ganz engen Rahmen, z.B. für Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge.

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Ich dachte generell. Kenne mich da nicht aus mit. Aber das wäre ja sowieso hinfällig.

Danke

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Zurückziehen geht nicht, du kannst sie aber aus Eigenbedarf kündigen.

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Aber der Wohnraum den wir haben, reicht ja prinzipiell aus. Das geht wohl nur selten mit dem Eigenbedarf. Aber ich erkundige mich. Danke

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Bitte hole dir keinen Rechtsrat in einem Forum. Gehe zu einem Anwalt. Ne Erstberatung gibt es China für Max 190€ plus mwst.
Wenn ihr auch drin wohnt und die obere treffe vermietet habt, könnt ihr erleichtert kündigen. Da braucht es dann keinen Eigenbedarf.

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Leuchtet mir nicht ein.

Aber du hast womöglich Recht. Dankeschön

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das ist nicht richtig, und wenn sie eingezogen snd geht auch nur Künsigung wegen Eigenbedarf ud der muss nachgewisen werden.

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Nein, ihr könnt den Mietvertrag nicht kündigen.
Auf Eigenbedarf würde wohl so schnell auch nicht gehen da es ein neuer Vertrag ist.

Es wird nicht das Problem sein sich aus dem Weg zu gehen.

Ich denke (persönliche Meinung).

Ihr habt euch gerade heftig gestritten nun seit ihr alle wütend.

Lasst ein paar Wochen vergehen und mit Abstand sieht es schon anders aus.

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Es gibt so kein Widerrufsrecht - das gilt ausschließlich online und am Telefon. Persönliche Unterschrift ist bindend. Ihr könnt da also nur raus, wenn ihr Eigenbedarf anmeldet. Und dann ggf nur mit Klage. Ist das Verhältnis jetzt echt so sehr zerrüttet?

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„ Es gibt so kein Widerrufsrecht - das gilt ausschließlich online und am Telefon. “

Das ist nicht korrekt. Bei Haustürgeschäften ebenfalls und Kreditverträge haben, auch vor Ort abgeschlossen, eine Widerrufsfrist.

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„ kann man eine Mietvertrag zurückziehen nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen?“


Für Mietverträge gibt es generell keine Widerruffrist.