Kein warmes Wasser in Mietwohnung - Tag 6 und kein Ende in Sicht - Was kann ich tun?

Hallo ihr lieben,

ich schildere mal unsere Situation.
Also erstmal vorne weg, wir wohnen zu dritt, davon ein Kleinkind 16 Monate alt, in einer Mietwohnung.

Seit Donnerstag letzter Woche haben wir kein warmes Wasser mehr. Zuerst dachte ich ist halt wieder mal einen Tag ausgefallen, das kam schon öfters vor. Freitag habe ich dann unseren Vermieter (per WhatsApp) informiert. Antwort kam natürlich keine. Am Samstag hat mein Mann dann mit ihm telefoniert und es wurde vereinbart, dass wir zumindest bis Montag 19 Uhr eine Info bekommen wie es weiter geht, ob ein Techniker kommt oder was Sache ist.
Während des Telefonats sind zb folgende Aussagen seitens des Vermieters gefallen:
- Ist ja nicht schlimm, "früher" gab es auch kein warmes Wasser und er lebt auch noch (er ist schon etwas älter).
- Wir müssten ja in der Zeit nicht duschen.
- In die Richtung kam dann noch einiges mehr, aber das meiner Meinung nach beste: "Ja was soll ich denn da machen?!" - Hallo geht's noch?
Er meinte wir könnten ja den Notdienst rufen, müssten wir aber selbst bezahlen, er tut es nicht.
Und dann hat er wieder angefangen von der neuen Heizung, die er im Februar/März bestellt hat, die noch nicht da ist. Aber das ist doch nicht unser Problem oder? Auch die alte Heizung muss doch solange noch laufen.

Info haben wir gestern dann natürlich keine mehr bekommen... Haben ihm dann noch ne Nachricht geschrieben, dass wir die Info wie vereinbart nicht bekommen haben, es immer noch nicht geht und was Sache ist. Und wie uns dann ggf. weitere Schritte überlegen. Evtl Mietminderung?

Bis jetzt kam immer noch keine Antwort von ihm. Wir fahren aktuell immer zu meinen Eltern zum Duschen, aber das kann ja auch kein Dauerzustand sein?

Was würdet ihr tun?

PS: Ich vermute stark, dass er einfach kein Geld mehr in die alte Heizung stecken will, da ja irgendwann die neue kommen soll.
Hatten das Thema mit ihm zwecks Schimmel auch schon. Er meint wir lüften falsch, wir haben dann (auf unsere Kosten) einen Gutachter bestellt, der das Gegenteil festgestellt hat. Dämmung unzureichend und riesige Kältebrücken vorhanden. Zitat des Vermieters: "Ich investiere hier nix!"
Deshalb meine Vermutung, dass es jetzt genauso laufen wird...

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Ich würde mich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Mietminderung ist quf jeden Fall möglich. Wie man das macht/ schriftliche Benachrichtigung etc, würde ich aber vorher abklären, damit ihr nachher nicht die Dummen seid. ❤️❤️

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Mietminderung. Mit vorheriger Ankündigung und Fristsetzung. Am besten beraten lassen (Verbraucherschutz, Mieterverein, Anwalt,...)

Bearbeitet von Hellothere
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Mietminderung ist sicher möglich. Da musst du dich aber gut beraten lassen wegen Fristen usw. Mir würde aber eher Sorge bereiten das es scheinbar an der Heizung liegt. Im Oktober heizen wir in aller Regel. Ob die neue bis dahin verbaut ist? Ob die alte so lange noch zuverlässig heizt? Du hast ja geschrieben:"mal wieder ausgefallen".
Ich würde mir eine andere Wohnung suchen. Falls möglich.

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Danke dir :) und natürlich auch den anderen :)

Ich werde mich nach euren Antworten definitiv beraten lassen, was wir tun können.

Ja leider ist das nicht das erste Mal. Genau, der Wasserboiler hängt mit an der Heizung dran. Hatten das letzten Winter schonmal, das die Heizung drei Tage nicht lief, da sind wir dann auch vorläufig zu meinen Eltern. Das kein warm Wasser ging war auch erst vor ein paar Wochen so, da hatte es aber einen anderen Grund, Außenbeleuchtung hatte nen Kurzschluss und hängt auf der gleichen Sicherung wie die Heizung...

Ob die neue bis dahin da ist weiß leider keiner, die sollte theoretisch schon letzten Monat eingebaut werden. Ob die alte dann noch tut weiß ich leider auch nicht, aber ich hoffe es.

Das Thema mit der neuen Wohnung hatten wir auch schon überlegt, nur "lohnt" sich das nicht mehr wirklich. Wir bauen aktuell unser Eigenheim, wenn alles nach Plan läuft ziehen wir im März/April ein. Und für die Zeit noch was anderes suchen...

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Na wenn ihr absehbar auszieht würde ich mir da jetzt auch nichts neues mehr suchen. Umso mehr aber in die Mietminderung gehen. Den Vermieter seid ihr eh bald los und das Geld kann man für's Eigenheim sicher gut gebrauchen.
Alles gute für euch

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Was dein Vermieter denkt sei dahingestellt. Fakt ist, kein warmes Wasser stellt einen Mietmangel dar, eine nicht vorhandene Dämmung nicht zwangsweise.
Bzgl. Mietminderung würde ich einen Anwalt aufsuchen.

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Ich würde die Reparatur in Auftrag geben und dem Vermieter in Rechnung stellen, das nennt man Ersatzvornahme. Dabei muss man sich natürlich an Spielregeln halten.
1. Regel: Nur schriftlich und mit Nachweis kommunizieren mit dem Vermieter und dann wie folgt:

Ersatzvorname bedeutet, dass der Mieter bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache ein Selbstabhilferecht hat und den Mangel selbst beseitigen darf. Beispiel: Der Warmwasserboiler im Badezimmer ist defekt und muss repariert werden. Für den Mieter stellt sich die Frage, was er tun muss und überhaupt tun darf, um das Problem zu beheben.

Das Gesetz regelt die Ersatzvornahme und das Selbstabhilferecht des Mieters in § 536a II BGB. Danach darf der Mieter einen Mangel selbst beseitigen und dafür Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder die Situation notfallmäßig bereinigt werden muss.

Selbstabhilferecht besteht zusätzlich zum Minderungsrecht
Liegt ein Mangel der Mietsache vor, gewährt das Gesetz dem Mieter neben dem Minderungsrecht das Recht der Ersatzvornahme. Der Mieter kann es zunächst beim Minderungsrecht belassen und wegen des Mangels die Miete mindern, muss dann aber den Mangel als solchen hinnehmen, sofern der Vermieter den Mangel nicht beseitigt. Das Interesse des Mieters kann auch dahin gehen, dass der Mangel beseitigt wird, um die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung zu gewährleisten (z. B. kann nur durch die Reparatur des Boilers die Warmwasserversorgung gewährleistet werden).

So kommt der Vermieter in Verzug
Dazu muss der Mieter den Vermieter in Verzug setzen. Dann hat der Mieter das Recht, nicht aber unbedingt die Pflicht, den Mangel selbst zu beseitigen. Der Vermieter kommt in Verzug, wenn ihn der Mieter über die Existenz des Mangels informiert hat und der Vermieter trotz Mahnung untätig bleibt oder seine Maßnahmen ohne Erfolg geblieben sind.
Der Mieter kann Mängelanzeige und Mahnung verbinden. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, es genügt, die umgehende Mängelbeseitigung zu fordern (BGH WuM 2009, 580). Wichtig ist, dass der Vermieter deutlich erkennt, dass der Mieter über die bloße Mängelanzeige hinaus die Mangelbeseitigung erwartet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 716).

Ich würde Kontakt zu einem Heizungsfachmann aufnehmen und fragen, wann dieser zu euch kommen kann. Einen Termin vereinbaren und euren Vermieter darüber informieren, dass ihr die Fachfirma beauftragt habt. Die Mietminderung nutzt euch nix, davon wird das Wasser auch nicht warm. Ihr könntet dann höchstens die einbehaltene Miete für die Reparaturkosten verwenden. Stellt sich dann aber die Frage, wie schnell der Vermieter nach einer Minderung tätig wird. Ich würde dem Vermieter die Hölle heiß machen, wenn ich kein warmes Wasser hätte!

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Da wäre ich sehr vorsichtig. Bevor man eine Ersatzvornahme durchführen kann, muss man ausreichende Fristen und Nachfristen setzen, damit der Vermieter es selbst erledigen kann. Erst wenn diese Fristen verstrichen sind, kann man eine Ersatzvornahmr androhen und dafür muss man wiederum eine Frist setzen.

Definitiv würde ich jetzt aber mal ein richtiges Schreiben aufsetzen und versenden und mich parallel mit dem Mieterbund in Kontakt setzen.

Sehr geehrter Vermieter,
wie am xx.xx.2024 mitgeteilt, funktioniert seit diesem Tag die Warmwasseraufbereitung in unserer Wohnung (oder dem gesamten Mehrfamilienhaus?) nicht. Da uns bis heute nicht die zugesagte Information zugegangen ist, wann wir mit der Behebung des Mangels rechnen können, sehen wir uns gezwungen Ihnen eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum (Frist 1 Woche) zu setzen. Sollte bis dahin die Warmwasseraufbereitung nicht in Stand gesetzt sein, werden wir den Sachverhalt juristisch prüfen lassen und unsere Rechte als Mieter mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ausschöpfen. Wir bitten um Verständnis, dass wir mit einem Kleinkind und bei den aktuellen Temperaturen nicht auf warmes Wasser und regelmäßige Körperhygiene verzichten können.
Freundliche Grüße

Bearbeitet von ourhope123
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Es ging im ganzen Haus nicht. Ist ein Zweiparteien Haus. Oben ist aber Eigentum, ihr gehört das Haus, der Vater hat unten Wohnrecht und ist deshalb der Vermieter.
Sie von oben ist zu 90% bei ihren Eltern Zuhause und stört das somit nicht, da sie ja meist hier eh nicht duscht...

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Ich habe einen ähnlichen Vermieter, leider sind die ja nicht selten, zumindest hier bei uns in einer Universitätsstadt in der viele Leute eine Wohnung suchen.

Bitte auf gar keinen Fall in die Mietminderung gehen ohne rechtliche Beratung. Am Besten versuchst Du erstmal einen Mieterverein vor Ort. Rechtsanwalt wird sehr schnell sehr sehr teuer (Erfahrung) da legst Du viel eher drauf als anhand der Mietminderung etwas sparen zu können.

Bearbeitet von Madeira
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Vielen lieben Dank euch allen :)

Ich wollte ein kurzes Update da lassen. Ich hätte jetzt für morgen einen Termin beim Mieterschutzbund, den ich aber wieder absagen kann.
Ich war gerade 1 1/2 Stunden auf dem Spielplatz und als ich zurück kam hatten wir wieder warm Wasser. Ich werde aber beim nächsten Mal (hoffentlich ist das nicht so bald) an euch und eure Tipps denken :)

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Dann ist ja gut. Bei so einem Vermieter würde ich aber wirklich über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken (kostet nicht die Welt) oder vorsorglich dem Mieterschutzbund beitreten. Spätestens beim Auszug, wenn ihr eure Kaution zurückwollt lauert das nächste Konfliktpotenzial.

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Bestehende Streitigkeiten schließen die rechtsschutzversicherungen leider aus...

Bearbeitet von Papaschlumpf
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Mietminderung, dafür müsst ihr den Vermieter aber korrekt anmahnen. Es empfiehlt sich der Weg zum Anwalt.


Der kann dann auch das Schimmelthema aufnehmen. Wenn der schimmel bei euch sitzt, kann das auch gesundheitsgefährdend sein und gerade bei Säuglingen z.b. zu chronischen Krankheiten der Atemwege beitragen.

Der Anwalt kann da mehr zu sagen, z.b. ob euer Gutachten ausreicht um eine mietminderung durchzusetzen und wie hoch diese angesetzt werde kann.


Dann macht ihr euch besser auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Ich würde schauen, jetzt möglichst viel mietminderung zu erreichen und dann sobald ihr was neues habt fristlos zu kündigen (wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt)


Edit: jetzt habe ich dein update gesehen und die Hälfte meines posts war umsonst.

Bearbeitet von Papaschlumpf
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Danke dir trotzdem:)

Ja das mit dem Schimmel ist nochmal ein anderes Thema...
Deswegen schläft unser kleiner auch nicht in seinem eigenen Zimmer, damit er da möglichst wenig Kontakt dazu hat (sein Zimmer ist am schlimmsten betroffen).

Wir bauen aktuell unser Eigenheim, von daher ist es absehbar, dass wir hier bald raus sind. Von daher lohnt sich eine andere Wohnung vorher nicht mehr wirklich.

Fristlos kündigen können wir so oder so, das war beim letzten Mal sein Angebot zwecks des Schimmels. Wir könnten ja sofort ausziehen ohne uns an die Kündigungsfrist zu halten... Statt wirklich was dagegen zu tun.

Bearbeitet von -Milli
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Super, dann könnt ihr sicher jeden Euro Mietminderung gebrauchen ;)

Geht wirklich zum Anwalt. Wenn das Kinderzimmer befallen ist sind das wahrscheinlich ca. 20% die ihr mindern könnt.

Mit eurem Haus im Bau könnt ihr ja auf totale Konfrontation gehen. Der Vermieter bekommt euch nicht raus, bis ihr fertig mit dem Bau seid. Mit etwas Mut spart ihr euch viel Geld und der Vermieter ist froh, wenn ihr schließlich auszieht ;)


Wenn ihr gesundheitliche Bedenken habt, solltet ihr das anwaltlich und medizinisch begleiten lassen. Wenn wegen dem Schimmel gesundheitliche Probleme auftreten ist es wichtig, dass diese wirklich vom Schimmel kommen. (Durch ärztliche Gutachten und Ausschluss anderer Belastungen) Dann kann der Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig werden.

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Ich würde fürs erste keine Miete mehr zahlen. Solange bis sämtliche Missstände beseitigt sind. Er kann ruhig vor Gericht gehen, aber da muss er sich dann erklären warum in seinem Haus solche Umstände herrschen. Euch rausschmeißen geht so einfach auch nicht, gerade mit einem 1,5 Jahre alten Kind, was für ein gefundenes Fressen für die Presse. Ihr solltet euch auf jeden Fall juristischen Beistand nehmen und gleichzeitig eine neue Unterkunft suchen. Solchen Menschen wie euren Vermieter traue ich sogar einen warmen Abriss zu.