Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Wir haben oberhalb unserer Haustüre eine Kamera angebracht, die unseren Eingangsbereich überwacht und somit auch jeden, der an unsere Haustüre kommt, filmt. Nun habe ich in einem Clip feststellen müssen, dass der Postbote, als er vor der Tür auf uns warten musste, etwas über uns gesagt hat, auf das ich ihn gerne ansprechen würde. Nun bin ich aber unschlüssig, ob ich dies überhaupt machen kann oder nicht, da wir nirgendwo einen Hinweis angebracht haben, dass Videos aufgezeichnet werden. Auf der Kamera zu sehen ist wirklich nur unser Eingangsbereich. Keine Straße, kein Gehsteig, kein Nachbar. Ist ein solcher Hinweis trotzdem notwendig?
Ich danke für eure Einschätzung!
Viele Grüße
Überwachungskamera Eingangsbereich
ja. Sowas muss IMMER ausgeschildert werden.
Auf jeden Fall ab morgen ausschildern damit du keinen Ärger bekommst und nein ich würde den Postboten nicht drauf ansprechen.
Einfach weil er ja vor sich hin getottert hat wahrscheinlich oder ähnliches.
JEDER Mensch regt sich mal über irgendwas auf und wenn es raus lässt indem er Selbstgespräche führt.. so what. Darf er... ist sein gutes Recht und das hat Ihm keiner irgendwie zu verbieten.
Würde er das was er sagte überall rumerzählen und so.. sähe es anders aus, aber er hat mit sich selbst gesprochen.. somit abhaken und gut ist.
Hat er dich beleidigt oder was hat er gesagt? Ist es nicht völlig egal, was der Postbote von dir hält? Wenn er es nicht ausspricht, denkt er es sich eben. Ich würde ihn nicht ansprechen.
Hallo,
Kurz und knapp:
Ja musst du!
Gut sichtbar
Also ich würde sagen es kommt drauf an was der Postbote gesagt hat. Das würde für mich persönlich schon eine Rolle spielen. Allerdings stimmt auch was einige hier schon geschrieben haben. Wenn du hier überwachst muss du normalerweise darauf hinweisen und darfst nur deinen persönlichen Bereich überwachen, der öffentliche darf nicht einsehbar sein.
Ela
Es ist völlig unerheblich was er gesagt hat. Alles was man im Selbstgespräch vor sich hinblubbert während man alleine ist, ist wie Gedanken zu bewerten. Er hat es der TE ja offenbar nicht ins Gesicht gesagt.
@TE: Ich gehe davon aus, dass ihr in einem Einfamilienhaus wohnt und auf dem Kamerabild nur euer eigenes Grundstück zu sehen ist. Es ist nämlich verboten den öffentlichen Raum zu filmen, unbeteiligte Passanten aufzunehmen, etc. Da würde ich drauf achten.
Na ja ich finde es nicht unerheblich was er sagte, aber wenn du hier eine andere Meinung hast ist es auch OK.
Ela
Zwei Punkte, auch bei privater Videoüberwachung gibt es eine Hinweispflicht.
Und dann solltet ihr berücksichtigen, dass ihr in der Regel gar keine Tonaufnahmen ohne die Kenntnis und Zustimmung der anderen Person machen dürft. Das ist nicht nur unzulässig, sondern auch nach § 201 StGB strafbar.
Insofern würde ich ganz stark davon Abstand nehmen, den Postboten auf eine Äußerung anzusprechen, von der ihr durch eine heimliche Aufnahme erfahren habt.
Der Hinweis ist notwendig. Besonders wenn ihr Aufzeichnungen aufbewahrt. Keine Ahnung, warum ihr das macht. Ich hab volles Verständis für schimpfende Postboten, deren Job will ich nicht machen und bin einfach dankbar, das es jemand anderes macht. Freundlicher Umgang mit Alltags-Helden. Kein Drama.