Frage zur Wohnungsübergabe

Hallo, vllt hat jemand eine Antwort:

Wir ziehen demnächst aus unserer Mietwohnung aus und fragen uns ob wir die zwei Räume die wir farbig gestrichen haben, wieder weiß streichen müssen.
Weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll wurde damals schriftlich festgehalten, wie wir die Wohnung übernommen haben. Die Wände waren damals alles weiß, aber wir mussten dann bei Einzug nochmal weiß drüberstreichen. Also ich würde den Zustand von damals als nicht renoviert bezeichnen.
Gibt es dazu eine Regelung wenn es nicht explizit im Vertrag steht?

Vielen Dank
Alex

1

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-urteil-mieter-muessen-beim-auszug-bunte-waende-weissen-a-932105.html?sara_ref=re-so-app-sh#

Auch wenn es keine Renovierungsregelung gibt, die meisten davon wären auch nicht rechtens, so muss man die Wohnung auf jeden Fall in neutralen Farben zurück geben.

2

bunte Wände und Wand-Deko müssen entfernt werden. Also ja: ihr habt weiss, wenn auch nicht neu erhalten und müsst wieder neutral abgeben.

3

Ihr müsst die Wohnung so zurückgeben, wie ihr sie bekommen habt.

Habt ihr einen privaten Vermieter oder eine größere Wohnungsbaugesellschaft/genossenschaft?
Größere Vermieter haben meist Handwerksfirmen an der Hand, die sie schnell organisieren können. Auf diese Weise haben wir uns zweimal gegen a) einen früheren Auszug, aber voller Miete für den Monat und b) Übernahme der Malerkosten von der lästigen Streichpflicht freikaufen können.