Guten Morgen Ihr Lieben,
Wir wohnen zu Miete in einer 4 Raumwohnung und sind an sich zufrieden.
Nur unsere Badewanne hat nun nach Jahren der Benutzung durch uns (mindestens 15 Jahre) und durch Vormieter eben dooferweise gewisse Schäden die dazu führen könnten das sie gänzlich kaputt gehen könnte.
Wir haben nun Kontakt zur Vermietung aufgenommen mit der Bitte uns mitzuteilen wie das von statten geht samt der Bitte nach einem Kostenvoranschlag.
Antwort war: Das geht auf Kosten des Mieterkontos (Wir hätten dann Mietschulden!!!) und das OHNE Kostenvoranschlag.
Wir sind fein damit es selbst zu zahlen. Bitte nicht falsch verstehen.. würden wir machen bevor hier mit Wasserschaden oder so kommen.
Doch ist es in Ordnung von dem Vermieter es so zu entscheiden?
Einfach sagen das wir dann Mietschulden haben und das ohne Kostenvoranschlag?
Wir würden nur den Voranschlag haben damit wir es einplanen können und dann zahlen können.
Nicht mehr, nicht weniger.
Steht uns nicht eine Schätzung zu der evtl. Kosten?
Finde es ein wenig dreist es so zu handhaben.. uns einfach Schulden aufzulasten und dann sogar ohne Kostenvoranschlag. Da könnten sie ja sonst was für horrende Summen rauf hauen.
Liebe Grüße
Badewanne hat Schäden. Vermieter sagt kein Kostenvoranschlag!?
bei sowas muss man auch den Zeitwert abziehen.
Gerade Kunst-Stoff-Wannen sind die Hölle.
Eine Wanne ist vom normalen Gebrauch her so gebaut, dass sie normale Benutzung aushält. Wenn da ein Vermieter etwas fordert, ist das Abzocke.
KLar. Silikonfugen, Siffon etc... das wären Sachen über die man reden kann, aber die Beschichtung?
wenn es eine Billige Wanne war, dann hält die halt nunmal keine 15 Jahre aus und er hätte keine Ansprüche an Euch, wenn ihr auszieht, ausser man kann offensichtliche Schäden (Risse, weil einem was reingefallen ist) nachweisen.
Ohne Kostenvoranschläge würde ich nix akzeptieren. Oder selbst einen Alternativkostenvoranschlag einholen, und wenn dieser geringer ist, nur diesen Betrag akzeptieren, wenn ihr das wirklich zahlen wollt.
Ich würde das nicht zahlen.
Ich würde die Wanne so hergeben bei Wohnungsübergabe.
Wenn ihr das jetzt lösen wollt, dann geht das von Euch aus, da kann man über Kostenübernahme durchaus nachdenken, denn ihr wollt einfach nur die hässliche Wanne nicht mehr. Dicht halten sollte diese allemal, auch wenn die Beschichtung verfärbt ist.
Es gäbe noch eine andere Möglichkeit:
Ich würde an Eurer Stelle das der Privaten Haftpflichtversicherung melden, - und ja: von Eurer Seite her Kostenvoranschläge für die neue einholen. evtl. zahlt ja die Haftpflichtversicherung, je nach Fall, was da jetzt kaputt ist, - du schreibst ja wenig zum genauen defekt.
Was bitte soll die Hausratversicherung damit zu tun haben?
Die Hausratversicherung deckt die Einrichtung ab welche im Eigentum des Mieters ist.
Die Badewanne gehört definitiv nicht dem Mieter!
als Folge von einem LW-Schaden, wenn man das aussitzt und es dann doch einen Schaden gab schon - aber das sind konstrukte . -- aber ja, Gedankenfehler: den letzten Satz habe ich noch mit "Haftpflicht" korrigiert.
Hallo!
Das ist so definitiv nicht zulässig. Wenn die Badewanne nicht mutwillig oder fahrlässig durch Euch beschädigt wurde, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Lt. BGB ist es Sache des VERMIETERS „die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten“
Mieter können zwar im Mietvertrag durch die sogenannte "Kleinreparaturklausel" dazu verpflichtet werden, gewisse Reparaturkosten selbst zu tragen, das hängt aber von den Kosten ab. Es gibt dazu Urteile, wie hoch die Kosten für eine Reparatur sein dürfen, um unter diese Klausel zu fallen. Hier sind in Ausnahmefällen 120€ zulässig, normalerweise aber nur 75-100€. Dafür tauscht Dir kein Handwerker eine Badewanne aus!
https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/kleinreparaturklausel.html?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_id=20490248059&utm_adgroup=155711832234&utm_term=&utm_campaign=de_mp_dsa&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwufq2BhAmEiwAnZqw8q_E6NrDOUEd_LZEgSoxRLKAGxGCzSxTdzxCDfqbHiq2qT1J-fL5_RoCO1QQAvD_BwE
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Ich würde dem Vermieter ganz klar sagen, dass Du nicht gewillt bist, die Kosten zu übernehmen. Entweder er tauscht die alte Badewanne auf seine Kosten aus, oder das Ding bleibt kaputt. Wenn Du dann in einem Nebensatz noch erwähnst, dass du hoffst, dass es durch den Defekt nicht zu einem Wasserschaden kommt...
LG
P.S.: Im Zweifelsfall würde ich den Mieterschutzbund bemühen. Wenn der Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft o.ä. ist, haben die im Zweifelsfall ne gute Rechstberatung...
Ich muss den anderen zustimmen! Das ist allein Vermietersache. Ich lese da heraus, dass die Badewanne älter ist als 15 Jahre, sie hat also ihre Lebensdauer einfach überschritten. Ein Bad mit nutzbarer Badewanne gehört aber zu euren Mietgegenstand. Die Kosten des Wannentauschs ist also Sache des Vermieters und ist eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung. Dafür kann euch der Vermieter auch nicht die Miete erhöhen, denn ein Wannentausch ist keine Renovierung oder gar Sanierung.
Willigt auf keinen Fall ein da was selbst zu bezahlen. Und solltet ihr es schon gemacht haben, scheut nicht davor zurück es zurück zu nehmen.
Was steht denn in eurem Mietvertrag zum Thema Schadensreparatur. Kenne es auch so dass nur reperaturen unter ca. 100€ dem Mieter bleiben. Alles andere trägt der Vermieter es sei denn es ist mutwillig entstanden. Aber normale Abnutzung und Tausch ist nach so vielen Jahren ganz klar sache des Vermieters. Die Empfehlung mit dem Mieterschutzbund finde ich gut.
Denn so ne Badewanne tauschen ist ja nichts was man mal eben macht. Das muss ja dann neu gefliest werden (vermutlich passt die neue Wanne nicht exakt) etc.
Verstehe gerade nicht warum ihr das überhaupt zahlen sollt. Die Badewanne ist doch Bestandteil des Badezimmers. Meiner Meinung nach muss da der Vermieter für aufkommen. Ich würde auch mal behaupten das es in der Summe inklusive Einbau, Entsorgung, evtl verputzen und Fliesen legen locker bei 1000 Euro oder mehr liegt.
Ich würde an deiner Stelle zum Mieterschutzbund gehen und mich nochmal versichern das die Kostenübernahme nicht bei dir liegt. Den Vermieter schriftlich über den Zustand der Badewanne informieren und fertig. Ggf würde ich vorsichtshalber mal eine Hausratsversicherung abschließen. Falls es halt zu Folgeschäden kommt die euer Inventar usw betreffen könnten. Dann kann dir der Wasserschaden nämlich völlig egal sein. Das ist doch das schöne am mieten. Es ist nicht dein Problem. Nach 15 Jahren und mehr kann eine Badewanne, besonders wenn sie evtl aus Kunststoff ist, Schäden haben. Das ist meiner Meinung nach normaler Verbrauch. Du würdest ja auch kein Dach neu decken lassen oder Fenster austauschen.