Hallo! Wir verkaufen unser Haus. Der Käufer, eine Organisation, will, da die Beurkundung auf sich warten lässt und jeder Zeitdruck hat, das Geld direkt nach Beurkundung überweisen, damit sie schneller rein können und wir schneller über das Geld verwalten können. Der Notar will das natürlich nicht. Warum, weiß ich nicht. Auch im Internet finde ich nichts spezifisches darüber. Nur „ es wird nicht empfohlen“. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren, wenn vor man vor der Kaufpreiszahlaufforderung den Kaufpreis an uns überweisen würde?
Hausverkauf: Was passiert, wenn man das Geld schon vorher an den Verkäufer überweist, obwohl der Notar noch nicht zugestimmt hat?
Normalerweise wird das Geld nicht überwiesen, bevor die Vormerkung auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wurde. Für den Käufer besteht sonst das Risiko, dass ihr das Haus parallel ein zweites Mal verkauft. Für euch als Verkäufer ist das Risiko gering, da mit Kaufpreiszahlung der Besitz (noch nicht das Eigentum!) auf den Käufer übergeht und damit auch das Risiko (dass das Haus abbrennt oder was auch immer).
So sehe ich das auch. Der Käufer trägt in dem Fall das Risiko, dass das Haus doppelt verkauft wird.
Aber könnte nicht auch der Käufer viel leichter vom Kauf zurücktreten? Ok, er müsste sein Geld zurückfordern und das gäbe dann vermutlich ein juristisches Tauziehen.
Aber mal angenommen, er entdeckt (beim Renovieren oder so) Dinge, die ihm doch nicht gefallen. Es gibt keinen notariellen Kaufvertrag, also erklärt er, dass er das Haus doch nicht will und fordert das Geld zurück. (Oder lässt es durch seine Bank zurückbuchen?)
Naja, wenn man überweist, ist es nicht ganz so trivial es wieder zurück zu buchen.
…
?
Ich hatte unter den falschen Post geschrieben . Sorry 🙊
Da ist ein sehr hohes Risiko für den Käufer, denn es gibt auch ein Vorkaufsrecht der Stadt und des Naturschutzes was erst als negativ eingestuft werden muss. Diese Anfrage muss der Notar aber stellen und dies tut er erst nach Kaufvertragsunterzeichnung.
Mal ganz davon abgesehen das er dann zwar sein Geld los ist, aber keinen Ansprüche ans Haus hat. Wenn es finanziert wird macht das eh keine Bank mit, denn Geld gibt es erst wenn Grundschuld eingetragen ist und das passiert logischerweise erst nach Kaufvertragsunterzeichung.
Wenn jemand so dringend sein Geld loswerden möchte und dann dieses Risiko eingeht, stimmt etwas nicht.
Dann sind beim Kauf definitiv keine Kredite im Spiel. Banken würden das nämlich nicht mitmachen.
Ich würde also eher davon ausgehen, ihr verkauft viel zu preiswert.
Es ist ja eine Organisation, die das Haus kauft.
Da würde ich normalerweise sowieso erwarten, dass sie ohne Kredit kaufen - die bewegen sich ja in ganz anderen Größenordnungen.
Also egal, ob es eine Stiftung ist, das rote Kreuz oder eine Versicherung - die sollten das doch aus ihren Rücklagen finanzieren können und keinen Kredit über die halbe Kaufsumme brauchen o.ä.
Nach deutschem Recht geht das Eigentum an einer Sache nicht durch den bloßen Vertragsschluss vom Verkäufer an den Käufer über sondern erst, wenn die Sache tatsächlich übergeben wurde (bzw. eine entsprechend gesetzlich geregelte Fiktion der Übergabe stattgefunden hat). Solange hat der Käufer durch den Kaufvertrag lediglich einen Anspruch darauf, dass der Verkäufer ihm die Sacher übergibt (und spiegelbildlich der Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises).
Bei einer Immobilie muss, zum Schutz von Ver-/Käufer wegen der hohen Werte, der Kaufvertrag bei einem Notar abgeschlossen werden. Der Notar muss also nicht zustimmen, aber eben nur „seinen Stempel“ drunter setzen. Solange das nicht passiert ist, bist weder du noch der Käufer an den Vertrag gebunden.
Da Immobilien nicht einfach übergeben werden können wie zB ein Brot, erfolgt die Übergabe durch die Eintragung im Grundbuch. Diese wird erst angestoßen, wenn der Kaufvertrag durch den Notar beglaubigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Zahlungsaufforderung verschickt.
Wenn der Käufer euch vor dem Vertragsschluss das Geld überweist und ihr die Schlüssel übergebt, könnt ihr das auf eigene Gefahr tun. Wenn beim Vertragsschluss allerdings doch etwas schief läuft, weil der Käufer zB tot umfällt, das Grundstück bei einem plötzlichen Hochwasser absäuft, die Stadt ein Vorkaufsrecht geltend macht oder ihr aus welchen Gründen auch immer entscheidet doch nicht zu verkaufen, wird es chaotisch, weil alles rückabgewickelt werden muss. Mir persönlich wäre das zu heikel.
Ich habe es so verstanden, dass die Zahlung zwischen Unterschrift und Zahlungsaufforderung liegen soll, denn der Kaufpreis wird ja nicht sofort gezahlt normalerweise. Erst gibts die Auflassungsvormerkung, dann den formalen Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Kommune und danach erst die Zahlungsaufforderung. Da liegen also je nach Geschwindigkeit der einzelnen Schritte einige Wochen zwischen Unterschrift und Zahlung
Auf gar keinen Fall machen. Auch vorher auf gar keinen Fall Schlüssel übergeben etc
Wenn es wirklich dringend ist werden sich rechtlich saubere Wege finden lassen. Mit Geld geht alles.
Ob es der Käufer dann aber immernoch soo eilig hat das würde ich mal bezweilfeln, sonst wäre er schon selber mit brauchbaren Lösungen um die Ecke gekommen.
Es ist halt ein Risiko, weil es rechtlich eben nicht Bombensicher ist. Im schlimmsten Fall droht Rückabwicklung.
Es kommt aber immer auf die Umstände an, denn bei unserem Hauskauf lief es nämlich auch so. Kaufvertrag unterschrieben. Wir haben den Hausverkäufer bezahlt und bekamen den Schlüssel. Der offizielle Weg über den Notar dauert dann 1,5 Jahre bis wir wirklich im Grundbuch standen. So lange hätte ich nicht warten wollen...🤷🏼♀️