Kann ich die Wohung übernehmen (soziale Baugenossenschaft, Miete)?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit einigen Jahren gemeinsam mit meiner Mutter in einer Wohnung, die zur sozialen Baugenossenschaft gehört, in der Nähe von München. Die Wohnung ist etwa 65 qm groß und hat drei Zimmer. Vor drei Monaten ist auch meine Freundin bei uns eingezogen, und wir kommen alle wirklich gut miteinander aus. Allerdings stehen wir nun vor zwei großen Herausforderungen, bei denen ich eure Unterstützung und Meinungen brauche.

Herausforderung 1: Familienzuwachs und Wohnsituation

Meine Freundin ist seit Kurzem schwanger, das heißt, unser Nachwuchs wird bald auf die Welt kommen. Daher müssen wir langfristig etwas größer planen. Ein Umzug aus der geförderten Wohnung kommt nicht in Frage, da in unserer Umgebung nur wesentlich teurere Wohnungen verfügbar sind und wir ja schon da wären, also kein zusätzlicher umzug von nöten wäre.

Meine Mutter hat nun von sich aus den Vorschlag gemacht, sich für eine 1-Zimmer-Wohnung eintragen zu lassen. Die Wartezeit hierfür beträgt etwa vier Jahre, was für uns völlig in Ordnung wäre, da ich bis dahin finanziell in der Lage sein werde, sie zusätzlich zu unterstützen.

Als ich bei der Baugenossenschaft nachfragte, wurde mir jedoch mitgeteilt, dass es uns nicht möglich sei, die Wohnung zu übernehmen, wenn meine Mutter auszieht – außer im Erbfall. Ich kann das kaum glauben. Heißt das wirklich, dass eine junge Familie in so einer Situation im schlimmsten Fall auf der Straße stehen könnte? Gibt es hier möglicherweise andere Regelungen oder Optionen, die ich übersehe?

Herausforderung 2: Grundsicherung für meine Mutter

Meine Mutter arbeitet seit 17 Jahren in Deutschland, allerdings wird sie nur eine sehr geringe Rente von unter 300 Euro erhalten. Sie arbeitet noch immer, weil es ihr Freude bereitet und sie sich dadurch fit fühlt. Doch ohne finanzielle Unterstützung könnte sie sich kaum eine eigene Wohnung leisten. Sie besitzt eine Aufenthaltserlaubnis, und ich bin relativ sicher, dass sie Anspruch auf Grundsicherung hätte.

Nun frage ich mich: Gibt es spezielle Regelungen oder Gesetze, die in Bezug auf die Grundsicherung für Menschen in ihrer Situation wichtig sind? Welche Möglichkeiten gibt es generell, um ihre finanzielle Situation zu stabilisieren, ohne dass ich in großem Umfang beisteuern muss? Wie würdet ihr in unserer Lage vorgehen?

Ich freue mich über jede Meinung, jeden Tipp oder hilfreiche Hinweise, um unsere Situation besser zu verstehen und Lösungen zu finden.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

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Du schreibst die Wohnung ist gefördert. Also hat deine Mutter einen Wohnberechtigungsschein aufgrund ihres geringen Einkommens, richtig?

Wie sieht es bei dir und deiner Freundin aus? Habt ihr auch einen Wohnberechtigungsschein und somit Abspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung? Wenn nein, könnte hier bereits der Knackpunkt liegen. Die Baugenossenschaft darf so eine Wohnung nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Wenn deine Mutter auszieht, müsste der Mietvertrag auf euch umgeschrieben werden, was dann eben nur geht, wenn ihr eine Berechtigung habt.

Bearbeitet von Tinu90
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Holt euch die Anträge für die Grundsicherung oder andere Förderbeiträge und schaut, was passiert, wenn ihr den Antrag stellt.

Zur Wohnung:
bei uns ist es Gang und Gäbe, dass Partner in den Mietvertrag mit aufgenommen werden, wenn sie dauerhaft in die SG-Wohnung einziehen. -- Kann bestimmt auch bei Kindern sein. Schliesslich sichert das die Einkünfte der Gesellschaft, da mehrere Haftungsberechtigte im Zahlungsausfall rangezogen werden. Bei uns steht dieses Interesse, dass Geld reinkommt grösser, als die nachfolge- oder Wechselspielchen. Wenn Deine Mutter sagt, sie kann sich die Wohnung nicht mehr leisten, aber Du, dann ist es ein berechtigtes Interesse, dass Du dann auch im Mietvertrag stehst.

Heisst auf Deutsch: du wohnst in der Wohnung, du kannst dich als Mieter mit in den Vertrag aufnehmen lassen, wenn das Eure BG macht. -- Heißt in der Folge, Du bist Mieter und kannst in der Wohnung bleiben, wenn Deine Mutter auszieht.
Ist ein Versuch wert, ob das bei Euch klappt.

Trotzdem ist es wohl unpraktisch, wenn Die Oma da noch 4 Jahre wohnt und Ihr euch mit Kind zu viert in der Wohnung arrangieren müsst oder? Sobald das Kind da ist, wird das mit dem zusammen wohnen sicher nicht mehr so gut laufen, wie Du es Dir heute vorstellst. -- und wenn man mal ehrlich ist: wenn sie sich manches nicht leisten kann, wirst natürlich DU dann Geld beisteuern oder die Wohnung zahlen, oder Essen, Nebenkosten etc..... Du begibst dich da in eine Coabhängigkeit finanziell.

Deine Freundin hat doch dann kein Kein kommen mehr oder wenig in der Elternzeit: habt ihr dann nicht auch evtl. einen Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Versucht so schnell wie möglich für eine Partei eine Wohnung zu finden. -- das mit dem "zusammen" sehe ich als problematisch.

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Wenn der Mietvertrag mit zwei Leuten gescchlossen wurde und einer will kündigen / ausziehen, dann muss der Vermieter mit den verbliebenen Mieter nicht als Mieter akzeptieren.

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Ich hätte das ja irgendwie vor der Schwangerschaft geklärt, aber gut 🙈😅

Meines Wissens ist es korrekt, dass ihr die Wohnung nicht übernehmen könnt. Grade, wenn ihr nicht Mitglied der Genossenschaft seid oder einen WBS habt. Die Wohnung muss dann neu vergeben werden. Ist aber nur Laienwissen, im Zweifel befragt einen Anwalt.

Zur Grundsicherung: solange ihr mit deiner Mutter zusammen lebt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du kommst ggf für deine Mutter auf. Auch das sollte man im Zweifel mit einem Anwalt besprechen.

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Ja, das ist korrekt. Wohnungsbaugenossenschaften vergeben erstmal an ihre Mitglieder die Wohnungen. Und ihr scheint noch nicht mal Mitglieder zu sein (du + Freundin)? Seid ihr wenigstens als Mietinteressenten auf deren Liste? Wenn ihr vier Jahre auf der Liste für 3-Zi-Whgen steht, könnt ihr die Wohnung vielleicht doch mieten.

Möglichkeiten:
Der Mietvertrag auf die 3-Zi-Whg läuft weiterhin auf deine Mutter, sie zieht in eine 1-Zi-Whg und sagt der Genossenschaft das einfach nicht. Dann müsste sie sich aber logischerweise eine 1-Zi-Whg selbst suchen (au0erhalb dieser Genossenschaft), sonst merken die des natürlich.

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In manchen Gebieten gibt es bei Genossenschaften gar keine "Warteliste" mehr, weil es einfach viel zu viele Anfragen gibt und die Liste endlos wäre. Mitglied kann man dann auch oft nur werden, wenn man eine Wohnung anmietet, nicht vorher.

Was den "Ratschlag" angeht; Da wäre ich extrem vorsichtig. Zum einen verstößt es gegen den Mietvertrag der Genossenschaft. Zum anderen kann es massive Probleme mit dem Amt geben. Denn wenn, wie ich vermute, die Mutter einen Wohnberechtigungsschein hat, kann sie nicht einfach ausziehen und willkürlich "untervermieten".

Bearbeitet von Tinu90
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Das war kein Ratschlag!

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