Was bedeutet konkret "da Sie die Wohnung nicht geräumt hatten"
Ich habe eine Abrechnung über einen Zeitraum erhalten, in welchem ich nicht mehr dort gelebt habe.
Ich war auch offiziell ausgezogen.
Ein Familienmitglied verwaltet das haus, weshalb evtl noch länger sachen in der wohnung gewesen sind. Ich habe allerdings nie ein konkretes Schreiben oder so darüber erhalten.
Ich selber habe schon mehrere Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist woanders gewohnt.
Muss ich die Abrechnung dennoch bezahlen?
Wohnung nicht geräumt?
Es ist egal, wo du dich aufhältst oder gemeldet bist. Solange deine Sachen nicht draußen sind und die Wohnung inkl. Schlüssel an den Eigentümer übergeben sind, bist du noch "drin". Ich kann ja auch nicht drei Monate in Urlaub fahren und dann dem Vermieter sagen, ich zahle für den Zeitraum keine Miete, weil ich in der Zeit da gar nicht gewohnt habe.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist musst du zahlen. Ohne Wenn und aber. Für danach gilt:
War die Wohnung zum Ende der Mietzeit leergeräumt und die Schlüssel an den Eigentümer übergeben? Dann musst du darüber hinaus natürlich nicht zahlen.
War sie leergeräumt, aber die Schlüssel nicht übergeben: dann musst du auch weitdrzahlen.
Waren die Schlüssel übergeben, aber es stand noch dein Krempel drin: dann musst du weiter zahlen.
Der Schlüssel war übergeben, es stand aber noch etwas drin, was aber als "kein problem" von der anderen seite abgestempelt wurde.
Hätte ich nicht irgendwelche Mahnungen erhalten müssen?
Wie soll man im Nachhinein nachweisen, das noch Sachen in der Wohnung gewesen sind?
mit einem Abnahmeprotokoll mit Datum weist Du das nach.
Du versucht Dich ja raus zu reden, denn du hast der letzten Whattsapp wo du drum gebeten wurdest, deinen Rest rauszuräumen ja auch nicht wiedersprochen, weil es ja der Wahrheit entsprach.
"Ich selber habe schon mehrere Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist woanders gewohnt."
Wenn aber der Mietvertrag auf dich läuft, ist es doch nur logisch, dass du auch bis Ende der Kündigungsfrist bezahlst. Da macht es keinen Unterschied, ob du darin wohnst oder nicht. Ein Mietauto bezahlst du ja auch für den vereinbarten Zeitraum, egal ob du es dann fährst oder es nur bei dir vor dem Haus steht.
Ich soll ja noch 6 Monate nach Ende der Kündigungsfrist zahlen. Nicht die Miete, sondern die Abrechnung.
Achso! Nein, das geht natürlich nicht. Dann hätte man dir tatsächlich eine Frist setzen müssen, die Wohnung vollständig zu räumen.
Und wenn du die Wohnung „nur“ als Abstellfläche genutzt hast, kann man dir natürlich keine Verbrauchsthemen, wie Heizung, Warmwasser, Müll, etc. berechnen.
Das ist alles zu unkonkret.
Was wurde zu wann übergeben, was war die Abmachung, was genau wird jetzt abgerechnet?
Das ist auch schwer zu erklären.
Kündigung wurde zum 31.01. geschrieben.
Eine Abmachung gab es nicht.
Das mit dem Schlüssel ist auch schwer zu erklären. Ich habe 2 bekommen, einer wurde abgegeben da der andere noch für mich blieb (nachbarwohnung selbes schloss wo ich öfter bin). Also wurde da sowieso ein neues Schloss für die Nachmietung eingebaut.
Es lagen noch wenige Sachen dort, die ich nicht weggetan/vergessen hatte, bekam aber erst im Juni die WhatsApp "hab gehört da ist noch was in der Wohnung, räum das bitte raus. Die soll im Juli vermietet werden"
Das war die ganz normale nebenkostenabrechnung, wo ich um die 600€ nachzahlen soll, obwohl ich nicht dort gewohnt/ nichts verbraucht habe.
Aber die Nebenkostenabrechnung ist doch relativ einfach zu kontrollieren. Hast du zum Auszug deine Zähler abgelesen? Sind diese korrekt einbezogen worden?
Wenn noch Sachen von Dir in der Wohnung waren, konnte die Wohnung ja nicht anderweitig vermietet werden. Und wer hat Dir gesagt, es wäre "kein Problem "?
Geht es nur um die Nebenkosten?
Du musst schon etwas deutlicher werden.
Hattest du noch Zugang zur Wohnung oder nicht? War ein neues Schloss drin oder nicht?
Einen Schlüssel durfte ich wegen der nachbarwohnung behalten.
Ich weiß nicht, wann das neue Schloss eingesetzt wurde.
Du hast gekündigt auf ein Datum. Und hoffentlich eine Wohnungsübergabe gemacht mit Datum.
Somit sollte das Auszugsdatum klar sein.
Nicht geräumt?, - keine Abnahme?. --- da müsste man Details wissen, um dir richtig antworten zu können (Daten, Fakten, Übergaben, endgültige Schlüsselübergabe etc...)
Es gab keine offizielle wohnungs/schlüsselübergabe.
Grundsätzlich ist gem. § 546 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses (also zu dem in der Kündigung festgelegten Zeitpunkt), die Wohnung zurückzugeben. Rückgabe bedeutet dabei die (freiwillige) Räumung der Wohnung und Herausgabe in vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter. „Geräumt“ ist die Wohnung, wenn der Mieter alles entfernt hat, was er im Rahmen des Gebrauchs eingebracht hat. Die Herausgabe erfolgt indem der Mieter dem Vermieter alle Schlüssel der Wohnung zurückgibt.
Da es kein Übergabeprotokoll gibt und du sowohl weiterhin Sachen in der Wohnung gelagert hast, als auch durch den Schlüssel ein Zugriffsrecht behalten hattest, wird es vermutlich schwer nachzuweisen, dass du die Wohnung wirklich übergeben hast bzw. hast du das faktisch nicht getan. Zusätzlich hast du auch nichts, mit dem du beweisen kannst, dass du mit Einverständnis des Vermieters weiterhin Zugriff auf die Wohnung hattest, obwohl das Mietverhältnis beendet war (geht zB wenn man nach Auszug noch renoviert).
Gem. § 546a BGB steht dem Vermieter eine Entschädigung zu für die Zeit der verspäteten Rückgabe. idR in Höhe der bisher gezahlten Miete. Somit kommst du vermutlich sogar günstiger weg, wenn nur die Nebenkosten von dir gefordert werden.
Du könntest dich beim Mieterbund beraten lassen, ob es noch eine andere Möglichkeit der Einschätzung gibt.
Und das Thema "Brief bekommen". Am Ende (also wenn es gerichtlich geklärt werden müsste) kommt es darauf an, was beweisbar ist.
In dem Fall müsstest du beweisen, dass du mit Einverständnis des Vermieters die Wohnung als Lagerfläche über das Ende des Vertragsverhältnis hinaus unentgeltlich nutzen durftest. Da es hierfür anscheinend nur eine mündliche Absprache und keine schriftliche Vereinbarung gab, wird es vermutlich schwer das nachzuweisen. Damit fällt man auf die gesetzliche Grundlage zurück, nach der die Wohnung mit Vertragsende zu übergeben ist und dem Vermieter bei Weiternutzung eine Entschädigung zusteht.
Danke für deine Antwort
Rein rechtlich geht es nicht um „wohnen“ (wo du dich aufhälst) sondern um Gewahrsam an den Räumen haben. Stehen Sachen von dir in der Wohnung und du hast sie nicht fristgerecht (zum Ende der Mietzeit) herausgeholt.. war wohl noch von Gewahrsam an der Wohnung auszugehen, die Wohnung konnte nicht weiter vermietet werden etc. Die WhatsApp sagt ja aus, dass noch Sachen dort sind, die raus müssen.
Eine anderweitige Absprache hätte schriftlich festgehalten werden müssen. 🤷🏽♀️
Rein rechtlich könnte der Vermieter auch Miete noch für diesen Zeitraum einklagen etc.