Hallo ihr lieben,
ich werde durchs Internet einfach nicht schlau...
Ist der Vertrag rechtskräftig wenn der, im Vertrag namentlich genannte Vermieter, nicht persönlich unterschreibt... sondern jmd aus der dazugehörigen Firma im Auftrag?
Benötigt man dann zusätzliche Unterlagen (Vollmacht) ? 🥴
Danke!
Mietvertrag Unterschriften
Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten.
1. Variante
Der Vermieter ist die örtliche Wohnungsbau-Genossenschaft mit 20.000 Wohnungen. Da kannst Du davon ausgehen, dass es in diesem Unternehmen mehrere Unterschriftsberechtigte-Personen gibt. Hier wird nicht der Geschäftsführer persönlich bei allen 20.000 Wohnungen Unterschriten leisten. Diese Menschen haben u. U. auch Prokura, diese ist dann im Handelsregister eingetragen. Da gibts kein Blatt Papier, dass man vorzeigen müsste
2. Variante
Heizungsbau Peter Müller GbR hat zufällig ein 2-Familienhaus, das er vermietet. Hier würde ich davon ausgehen, dass Peter Müller selbst unterschrieben muss, damit der Vertrag rechtskräftig ist. Vielleicht gehört das Haus aber auch Peter Müller und seiner Frau Erika zusammen. Dann wäre egal, ob Peter oder Erika unterschreibt.
3. Variante
Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung und der Eigentümer hat die Mietverwaltung einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft übertragen. Auch hier ist es möglich, dass nicht der Chef der Hausverwaltung unterschreibt, sondern einer seiner Angestellten.
Danke 😊
Ja der Vertrag mit dem Vermieter ist rechtskräftig, wenn die Person die unterschrieben hat vertretungsbefugt war und das auch durch den Zusatz i.V. kenntlich gemacht hat.
Eine besondere Form ist für die Vollmacht nach § 167 Abs. 2 BGB nicht erforderlich. Die Person wird also nicht unbedingt eine schriftliche Vollmacht haben, die sie als Beweis vorlegen kann. Wenn’s euch komisch vorkommt, ruft beim Vermieter an und lasst euch bestätigen, dass er die unterschreibende Person für den Abschluss des Vertrags bevollmächtigt hat.
Danke ☺️