Wasserschaden und Mietminderung?

Ihr Lieben, im August habe ich schon einen Thread eröffnet, da unsere Küche teildemontiert wurde, ich auf einem Zweiplattenherd kochen und in der Badewanne spülen muss, den Backofen nicht nutzen kann und ich mich in der Küche kaum drehen kann wegen vorgezogenem Herd und vorgezogenen Schränken.

Mir wurde geraten, ein paar Tage die Zähne zusammen zu beissen.

So weit, so gut, aber heute sind es schon 3 Monate mit halber Küche, und mindestens ein vierter wird folgen.

Der Vermieter kann nichts dafür, ich kann nicht behaupten, dass er sich um nichts kümmert. Das Problem ist der Handwerkermangel.

Was kann ich tun?

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Naja der Vermieter kann Handwerker auch nicht an den Haaren herbei ziehen.
Euer Vermieter ist drum bemüht und das macht für mich einen riesen Unterschied ob ich mit der Mietminderungskeule komme oder nicht.

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Ändert aber nichts daran, dass die Mietwohnung gerade nicht in gemieteten Umfang nutzbar ist

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Man kann aber auch mal 5 gerade sein lassen. Man weiß nie wozu es noch gut ist.

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Dich an den Mieterbund wenden.

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Miete mindern.

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Ja, aber nicht einfach frei Schnauze.
Da gibt es Regeln und Grenzen, die kann und sollte man z.b. beim Mieterbund erfragen.

Wer nämlich - ohne im Recht zu sein - 2 Monatsmieten in Rückstand kommt (auch insgesamt, das sammelt sich ja an) kann fristlos gekündigt haben.

Ich sehe hier mit meinem laienhaften Wissen auch eine gerechtfertigte Mietminderung - aber einfach so ohne rechtliche Beratung ist das ein riskanter Rat.

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Was sagt denn der Vermieter?
Und was willst du?

Er kann ja Handwerker nicht herbeizaubern.
Wärst du zufrieden, wenn du wenigstens eine finanzielle Entschädigung für all das Ungemach bekommst?
Das wäre ja eine Mietminderung.

Dann würde ich mich nach einer angemessenen Höhe erkundigen (Mieterbund o.ä. fragen) und das dann zuerst beim Vermieter ansprechen.

Du kannst es, wenn du auf der rechtlich sicheren Seite bist, natürlich auch einfach durchziehen und der Vermieter merkt das dann schon... aber das wird euer Verhältnis bestimmt nicht verbessern und letztlich bist du ja z.Zt. auf ihn angewiesen.
Also Mietminderung ansprechen, eventuell sich mit ihm (schriftlich!!) auf einen Betrag unterhalb dessen einigen, was rechtlich möglich wäre und dann sind hoffentlich alle zufrieden.

Wenn es dir nur darum geht, dich wieder frei zu bewegen, hilft wohl wirklich nur abwarten oder ausziehen.
Es sei denn, du kennst Handwerker, die das schneller erledigen würden, dann kannst du ihm die vorschlagen. Mehr aber auch nicht.

LG

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Bevor du eine Mietminderung geltend machst würde ich von allen Rechten abgesehen das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Er bemüht sich ja! Wenn du Interesse an einem netten Mieterverhältnis hast, würde ich nicht gleich meine eigenen Rechte durchsetzen müssen.

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Schreibe Deinem Vermieter für die Versicherung, dass du für Nichtnutzbarkeit Schadensersatz willst.
Du kannst Miete nur in die Zukunft kürzen. Für die Vergangenheit ist das eher Schadensersatz, da du so lange gewartet hast.

Er bekommt das von der Versicherung wieder und du kannst mit ihm sprechen, dass du was für die Versicherung aufsetzen willst, weil es halt schon behindert.
-- Wie die Zahlen bei Euch sind und auf was ihr Anspruch habt: spreche doch mal mit dem Versicherungsvertreter der Leitungswasserversicherung. Der kann Euch das berechnen.
War kein Sachverständiger da? -- die rechnen sowas meist vor Ort schon aus und bestätigen das meist vor Ort.

Klar: je nach Verhältnis und was man vielleicht sonst noch vom Vermieter so "will", kann man ein Auge zudrücken wenn man ein gewisses Ziel verfolgt, aber grundsätzlich hast du natürlich Anrecht auf Schadensersatz.

Bearbeitet von tr357