Reparierter Artikel, verlängert sich die Gewährleistung?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus: Ich habe vor über 2 Jahren einen Artikel (Möbelstück) gekauft, welches nach wenigen Monaten einen Defekt hatte. Der Verkäufer hat den Mangel (nach ewigem Hin und Her 🙄) repariert bzw. das Möbel ausgetauscht.
Nun ist erneut ein Mangel aufgetreten (wäre leicht durch ein Ersatzteil zu beheben) und der Verkäufer weigert sich, diesen zu beseitigen, da die 2-Jahres Frist abgelaufen ist.
Nun meine Frage: Verlängert sich in dieser Situation die ursprüngliche Gewährleistungsfrist, durch den Ersatz/Reparatur des ersten Mangels?
Danke Euch, habt einen schönen Tag! 😊

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Meines Wissens verlängert sie sich nicht, nein. Es wurde der Mangel beseitigt und so die gegebene Gewährleistung erfüllt, diese verlängert sich dadurch nicht.

Ich weiß, dass sich an der Gewährleistung aber inzwischen was geändert hat (bei der Beweislastumkehr); meines Wissens aber nicht daran, dass sie sich verlängert.

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Schade, dann bleib ich auf dem Schaden wohl sitzen.
Danke Dir.

(Pssst, kauft wie was von Seat's and Sofas! Die erste Reklamation zog sich über acht Monate hin... 😵)

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Wir haben fast alles vom schwedischen Möbelhaus. Bisher mussten wir erst einmal was reklamieren und das war in 5 Minuten erledigt 😅

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Hallo,
es gibt zwar die Kettengewährleistung, auf die du hier offensichtlich anspielst, aber Voraussetzung dafür ist, dass immer das gleiche Teilstück kaputt geht. Wenn also beim ersten Mal ein Fuß zerbrochen war beim Sofa und jetzt die Kopflehne, ist das keine Kettengewährleistung. Diese gilt wirklich ausschließlich für den gleichen Fuß und läuft tatsächlich ab der Gewährleistung neu.

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Ist leider was anderes. Nach 3 Monaten waren die Nähte teilweise aufgeplatzt und jetzt ist das Ausziehteil (Schlaffunktion) durchgebrochen. Das Sofa ist gerade mal 2,5 Jahre alt. Die verkaufen nur Müll da und der "Kundendienst" ist das aller letzte.
Nie wieder.

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Nein.