Kaufpreisaufteilung

Sind gerade beim Hauskauf und wollen im Kaufvertrag eine Kaufpreisaufteilung von Grund und Gebäude vornehmen. An diejenigen, die das auch gemacht haben: wie seid ihr vorgegangen? Habt ihr das selbst berechnet oder einen Anwalt bzw Steuerberater machen lassen?

Wer hat die Kaufpreisaufteilung berechnet?

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Also in Deutschland muss ein Kaufvertrag über eine Immobilie bzw Grundstück notariell beurkundet werden. Insofern würde ich das gleich vom Notar mitmachen lassen, anstatt da als Laie selbst rumzuwurschteln…

Sowas geht mir auch nicht in den Kopf. Da kauft man für wahrscheinlich hunderttausende Eure ein Haus und Grundstück und will dann aber 500-1000€ für ne vernünftige rechtliche Beratung sparen…

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Wenn der Notar diese Aufteilung denn durchführt. Die, mit denen ich es zu tun habe, berechnen sowas nicht, die fragen höchstens mich nach den Werten.

Das Finanzamt ist nur dann an die Werte gebunden, so lange daran keine nennenswerten Zweifel bestehen.

Bearbeitet von Severina
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Der Notar macht das nicht zwingend. Wir haben uns mit dem Verkäufer darüber geeinigt und den Notar gebeten, das entsprechend einzutragen.

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Wer setzt denn den Kaufvertrag auf ?

Wir haben das beim Notar machen lassen, war einfach praktischer, der muss ja eh beim unterschreiben dabei sein.

Und mit ihm sind wir vorher alle Aspekte des Vertrages durchgegangen. Und er hat nach dem Gespräch den Vertrag aufgesetzt.

Alles andere erscheint, aufgrund der notwendigen Rechtssicherheit, wenig sinnvoll. 🤔

Bearbeitet von das-erste-huhn
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Wofür sollte man das tun?

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Steuerliche Vorteile :) Ist einfacher, wenn es im Kaufvertrag so steht. So kann das Finanzamt das nicht anzweifeln.

Mein Mann hatte das irgendwie berechnet, weiß aber nicht, auf welcher Grundlage…

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Was für Steuervorteile?
Bei der Grunderwerbssteuer spielt das überhaupt keine Rolle…

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lass das einen Steuerberater ausrechnen.

Dann kann das weitere auch der Notar passend schreiben.

Ein Fachanwalt kennt die Steuergesetze und Sparmöglichkeiten nicht, um die es euch geht.

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Bodenrichtwert, alles andere wird das Finanzamt in Frage stellen.

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Unser Haus war günstiger als der reine Bodenrichtwert. Und dann?

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Dann liegt wohl zumindest ne Teilschenkung vor.

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