Hallo
Wir haben vor kurzem eine Wohnung gekauft, nun ist es so, dass wir die Elektrik neu gemacht haben die Leisten abgenommen werden mussten.
Da haben wir gesehen, dass unter dem Boden eigentlich Parkett verlegt war welches beschädigt ist. Das ist total ärgerlich, da das beim Kauf nicht einmal erwähnt wurde.
Ein weiterer Punkt: sie sind erst gestern eingezogen (Kauf war aber im Oktober) und haben dann feststellen müssen, dass hier ein Silberfischbefall ist.
Wisst ihr, ob das unter "Täuschung" fällt?
Wir haben so viel bezahlt, da sehe ich solche Schäden eigentlich nicht ein.
LG :)
Eigentumswohnung/Gesetze
Wenn ihr nicht vor Kauf informiert wurdet und es auch nicht offensichtlich war, handelt es sich bei dem Ungezieferbefall und dem Wasserschaden (wenn es Schimmel gibt) um einen Mangel. Allerdings wird in den meisten Kaufverträgen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deswegen nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen und euch getäuscht hat.
Um dem Verkäufer eine vorsätzliche Täuschung nachzuweisen müsst ihr beweisen, dass dieser davon wusste und euch vor dem Kauf über den Missstand hätte aufklären müssen – es aber nicht tat. Der Begriff arglistige Täuschung steht also immer im Zusammenhang mit der Aufklärungspflicht des Verkäufers.
Als erstes würde ich einen Sachverständigen beauftragen, um die Mängel bewerten und dokumentieren zu lassen. Auf der Grundlage könnt ihr versuchen mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht zahlt er ja einfach den Kammerjäger etc. Falls das nicht gelingt und ihr Nerven und Geld für einen Rechtsstreit habt, könnt ihr es an einen Anwalt geben und versuchen gerichtlich eine Minderung einzuklagen.
So etwas ist immer schwierig. Da müsstest du den Verkäufern nachweisen, dass es ein vorsätzliches Verschweigen ist. Das ginge ggf. beim Parkett, wenn es aber ordentlich getrocknet ist und folglich kein Baumangel vorliegt, wird das schwierig. Seid ihr mit einem Gutachter durchgegangen? Mängel findet man oft erst anschließend, eben wenn man anfängt zu sanieren. Das war bei uns auch so und ich kenne viele Käufer, denen es so erging.
Es gilt ‚gekauft wie gesehen‘. Wenn der Verkäufer davon Kenntnis hatte, und euch die Schädlinge verschwiegen hat, kann er dafür belangt werden. So dürfte es in eurem Notarvertrag stehen.
Ob das mit dem doppelten Bodenbelag nun ein Nachteil ist, weiß ich gar nicht.
Schädlinge sind ja kein Mangel an der Kaufsache. Genauso wenig wie unfreundliche Nachbarn
Man wird zudem kaum nachweisen können, dass sie dem Verkäufer bekannt waren.
Wie weiter oben schon geschrieben. Bei üblichen Kaufverträgen ist nur Arglist ausgeschlossen. Und das würde schon bedeuten, dass bewusst verschwiegen wurde, dass es schwerwiegende Mängel gibt. Dazu zählt kein 30 Jahre alter Wasserschaden auf überdecktem Parkett.