Kündigung durch Vermieter Wechsel ?

Hallo ihr lieben ,
Ich hab ein kleines Anliegen , vielleicht findet sich hier ja jemand der Ahnung hat und uns vielleicht ein bisschen Klarheit verschaffen kann .
Und zwar :

Mein Mann , unsere Tochter und ich sind vor genau einem Jahr umgezogen in eine Mietswohnung , ein 3 Parteien Haus .
Jetzt sieht es wohl so aus , dass der Vermieter das Haus verkaufen möchte und wir haben jetzt natürlich die Bedenken, dass der neue Käufer / Vermieter uns auf eigenBedarf kündigt . Warum ?
Unsere Wohnung ist sehr groß und schön und verfügt über einen Garten , sie ist ideal für eine Familie mit Kindern .
Jetzt haben wir natürlich schon etwas versucht zu recherchieren, jedoch so richtig Klarheit verschafft uns das Internet erst mal nicht .

Ich bin jetzt auf etwas gestoßen und zwar eine so genannte Sperrfrist , liest sich für mich so , als könnte bei einem Vermieter Wechsel eine Kündigung auf Eigenbedarf erst nach 3-5 Jahren erfolgen .
Aber wie das Internet so ist , überall findet man was anderes .

Vielleicht findet sich ja hier jemand der Ahnung hat und mir sagen kann :
Können wir durch einen Vermieter Wechsel , direkt gekündigt werden ? Oder gibt es dabei wirklich eine mehrjährige Sperrfrist ?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal .

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Erst mal ganz ruhig bleiben. Die Probleme von übermorgen kannst du heute nicht lösen.
So wie ich es lese, gibt es eine Sperrfrist, wenn der neue Besitzer den Wohnraum als Eigentumswohnung verkaufen möchte. Wenn der Käufer die Immobilie selbst nutzen will, sieht es anders aus. Aber das wißt ihr ja alles nicht. Gut möglich, das der Käufer gar kein Interesse an einer Kündigung hat und sich über stabile Mieter freut.
Lebt euer Leben. Sagt den Problemen, ihr kommt irgendwann nach dem Frühstück, aber sie sollen nicht auf euch warten.
Alles wird irgendwann gut!

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Wird das Haus als Ganzes verkauft oder werden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann einzeln verkauft? Darauf kommt es nämlich an.

Wird das Haus im Ganzen verkauft und der neue Eigentümer meldet Eigenbedarf an, dann habt ihr die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wurde das Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt, habt ihr zum einen ein Vorkaufsrecht. Wenn ihr das nicht nutzt, gibt es die Sperrfrist für eine Eigenbedarfskündigung.

Ich würde mir an eurer Stelle aber jetzt noch keinen Kopf über ungelegte Eier machen. Aktuell verkaufen sich Immobilien nicht so leicht, da wäre ich erst mal ganz entspannt.

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Vielleicht sind es ja schon Eigentumswohnungen, die aber alle vermietet sind. Dann gibt es keine Sperrfrist und der neue Eigentümer kann wegen Eigenbedarf kündigen. Aber erst, wenn er wirklich Eigentümer ist - also deutlich nach Kauf, erst wenn er wirklich im Grundbuch steht und dann natürlich fristgerecht.

Sind es aber wirklich Mietwohnungen und nicht nur vermietete Eigentumswohnungen, dann wird eine Kündigung schwerer und ich würde auch vermuten, dass ein Käufer das als Kapitalanlage erwirbt und nicht zur Selbstnutzung.

3

Häuser werden mit Mietern verkauft. Wenn der neue Käufer das Haus als Kapitalanlage nutzen will, dürft ihr sicher drin bleiben. Wenn er euch auf Eigenbedarf kündigt, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dass er nun Eigenbedarf für solch eine Wohnung hat in einem drei-Parteien-Haus wäre schon blöder Zufall.

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Danke für die Antworten .
Ja wir werden wohl erst mal abwarten und schauen was passiert !
Wir haben halt über 6 Jahre gesucht und klar hat man dann irgendwie doch Angst , wenn's sowas hört .
Das Haus wird , wenn , als Ganzes verkauft X die Wohnungen sind keine Eigentumswohnungen .
Lieben Dank an euch .

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kleine Ergänzung: der neue Eigentümer darf Dir erst kündigen, wenn er eingetragen ist. Das ist je nach Schnelligkeit der Grundbuchämter gerne mal viele Monate nach dem tatsächlichen Verkauf. -- und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist drauf.

Also ergibt das eine Menge Zeit und ein Kaufinteressent wird euch sicher rechtzeitig drauf ansprechen ... und ausserdem: wenn ihr keine neue Wohnung findet, dann zieht sich so ein Auszug ebenso gerne mal monatelang über die Künidgungsfrist hinaus... absolut üblich, bis ihr was gefunden habt. Auf der Strasse landet keiner.... -- also erst mal abwarten... und dann habt ihr wirklich ausreichend Zeit, drauf zu reagieren.....

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Das ist schonmal eine wichtige Info und ich würde vermuten, dass der Käufer dann eher ein Kapitalanleger wird.

Aber abgesichert ist man dann natürlich trotzdem nicht vor einer Eigenbedarfskündigung. Denn er hätte ja auch das Recht dort seine Kinder, Eltern, etc. einziehen zu lassen.

Aber erstmal abwarten.