Habe diese Anfrage nun schon auch beim Mieterverein laufen, die sind aber unterbesetzt, dauert noch und ich frage nun mal einfach hier nach Tips aus der Praxis.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, bei dem der Vermieter (eine staatliche Immo-Gesellschaft) über seine Mitarbeiter seit 3 Jahren ankündigt, dass alle Häuser grundsaniert werden. Klar, Baujahr 1936 und nur gelegentliche Renovierungen.
Da wir weiter nichts hören, weder schriftlich noch mündlich, ziehen nun nach und nach Mieter aus, wenn sie was finden, was bei uns verdammt schwer ist.
Nun bekam meine Mitmieterin im Haus gesagt, dass sie beim Auszug die erforderlichen Schönheitsreparaturen, streichen usw. durchzuführen habe.
So, gleichzeitig erklärte der Mitarbeiter, dass ihre Wohnung NICHT mehr nachvermietet würde, da ja die Grundsanierung anstünde.
Gehts noch perverser? Die Wohnung ist vollkommen normal "abgewohnt" - ich kenne sie.
Genauso muss ja ich damit rechnen, wenn ich auszöge. Wir Langzeitmieter haben alle drei Mietvertragsergänzungen im Laufe von z.B. 45 Jahren, in jedem steht was anderes, gesetzliche Änderungen gab es zwischendurch ja auch immer wieder.
Kennt jemand den aktuellen Sachstand?
Streichen, Bohrlöcher zuspachteln usw., wenn SÄMTLICHE Elektroleitungen, Gas, Wasser, alles erneuert werden muss? Uraltheizkörper werden rausgerissen, Fenster erneuert usw. usw.
Das wäre ja widersinnig hoch drei.
LG Moni
Schönheitsreparaturen bei Auszug trotz bevorstehender Totalsanierung?
Frage am besten beim Vermieter direkt nach. Die Eltern meiner Schwägerin müssen es lt. Vermieter nicht, sollten sie mal ausziehen. Sie wohnen auch schon Jahrzehnte dort.
Außerdem würde ich mal in den Mietvertrag schauen. Was damals vereinbart wurde, ist ja etwas ganz anderes als heute. Grundsätzlich kann man aber, selbst wenn es im Vertrag steht, die Schönheitsreparaturen in dem Fall verweigern, sollte danach wirklich eine Totalsanierung anstehen. Im Zivilrecht wird sehr viel über den "Grundsatz von Treu und Glauben" geregelt. Demnach wäre es widersinnig, würde der Vermieter zu euren Lasten auf die Schönheitsreparaturen in dem Fall bestehen. Die Regelung besteht ja im Mietvertrag nicht deswegen, um den Mieter zu ärgern, sondern hatte einen Grund. Fällt der Grund weg, fällt auch die Verpflichtung weg.
Dankeschön, gute Argumentation.
Ich bin Laie, das vorweg. Aber mein Verständnis ist, die wohnung muss trotzdem so übergeben werden, wie man es auch bei weiterer Vermietung machen würde, wenn der Vermieter nicht explizit darauf verzichtet. Also besenrein, Schäden (selbst verursachte) soweit es geht, ausbessern, neutrale Farben etc. pp.
Letztendlich hat man einen Vertrag, den man erfüllen muss. Also auch beim Ausziehen mit Renovierungspflichten.
Egal was ein Vermieter danach mit der Bude macht. Das muss dem ausziehenden auch egal sein. Er hat seinen Vertrag zu erfüllen.
"Grundsanierung" mag ja auch was andres heissen, wie Wände streichen. -- es ist nett, wenn man das Bad macht, dass die Wohnung nicht bewohnt ist. Deswegen hat das doch keinen Einfluss drauf ob dort gestrichen ist oder nicht. --
"normal abgewohnt" ist ebenfalls Ansichtssache.
Ich würde in Schritt 1 erst einmal jemanden zum Beurteilen der Wohnung holen udn zum schriftlichen Fixieren, was die bei Auszug erwarten. - Erst dann hat man eine Basis, auf die man aufbauen kann. -- Manchmal einigt man sich auch eine Pauschale die der Eigenleistung entspricht - und nicht das tatsächliche Renovieren... gibt viele Varianten.
Dann würde ich den Mietvertrag prüfen. Vielleicht ist auch die Renovierungsklausel an sich nichtig, - dann kommt man wegen der Klausel aus der Geschichte raus und ncith weil man den Sinn hinterfragt.
Zu komplex, um ohne Mietvertrag oder die Wohnung gesehen zu haben oder die Forderungen zu kennen, zu antworten.
Bei Frist-Sachen kann der Mieterverein einem ja vorziehen ... - sprecht nochmal persönlich dort vor w/Zeit
Wir reden hier nicht von einem Bad renovieren, sondern - alle Mieter müssen raus, werden notfalls umgesiedelt, wohin auch immer - und in den Wohnungen bleibt kein Stein auf dem anderen. Seit ich hier wohne, 1977, habe ich die gleichen Türen, gleichen Böden, gleichen Heizkörper, Türrahmen usw. usw. (die sind seit 1936 so drin = antik ) Die Elektrik ist.....interessant. Zweiadrige Kabel kreuz und quer verlegt usw. - mein Mann zog 1987 alles neu ein.Es wurden lediglich in den 90ern mal Fenster eingebaut. Unsere sämtlichen Abwasser- und Zuleitungsrohre werden rausgerissen, die Gasboiler samt Zuleitungen raus usw. - es ist alles marode, sind auch schon Leitungen gebrochen. Wir Mieter mussten uns unsere Wohnungen schon immer selber "wohnlich" machen.
Es werden auch große Wohnungen in 2 kleine geteilt und was auch immer noch. Grob gesagt, die Außenwände bleiben stehen.....denk ich mal.
Sogar die Dächer müssen gedeckt werden.
Unter den genannten Planungen eine Wohnung zu streichen usw. ist ein Witz, leider ein schlechter.
LG Moni
Wieso fragte sie den Mitarbeiter nicht?
Mich wundert eher die Aussage vom Mitarbeiter zu der er sich verleiten ließ, ohne bisher bekannte Termine. Ohne diesen wird die Wohnung auch wieder vermietet bis zur Sanierung. Gibts mittlerweile genug Möglichkeiten, hingehend temp. Mietnutzung. Leichte Mieteinnahmen.
Vllt mal bei einen Anderen Mitarbeiter anrufen und die getätigte Aussage als Anlass zur Entpflichtung nehmen.
Gute Idee - bei diesem Amt ist ohnehin einiges suspekt...
Nein, die Wohnung wird sicher nicht mehr vermietet, bei uns stehen schon zahlreiche Wohnungen leer in den umliegenden Blocks, wo genauso verfahren wird....seit sicher 3 Jahren, schon während Corona.
Da lässt sich die Gesellschaft auch von niemandem was sagen, von keiner Stadtverwaltung und niemand - wir haben ECHTE Wohnungsprobleme in der Stadt, ist egal..... offenbar kostet sie der Leerstand weniger als die Sanierung. Kam sogar mal im TV.
Eigentlich ist es absurd aber ich denke wenn darauf bestanden wird muss man es leider machen.
Ich bin auch Laie, weiß aber, dass es gerade bei den sogenannten Schönheitsreparaturen sehr auf den jeweiligen Mietvertrag ankommt. Ob das was da drin steht heute überhaupt noch rechtsgültig ist, kann dir wahrscheinlich nur ein*e Expert*in sagen. Hier gibt es aber ein paar Infos dazu: https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-trotz-sanierung/
Ich verstehe das richtig, dass es noch keinen konkreten Termin für den Start der Sanierung gibt? Dann ist das nichts weiter als eine Absichtserklärung, ein Plan.
Und selbst wenn eine Wohnung mit durchgeführten Schönheitsreparaturen nur wenig mehr wert ist als ohne, warum sollte die Firma auf die Wertsteigerung (die sie ja nix kostet) verzichten? Das fliesst alles in die Bilanz.
Grüsse
BiDi
Keine Ahnung, aber um mich herum sind in den wenigen Vierfamilienblocks über ein Dutzend Wohnungen seit Jahren leer.
https://www1.wdr.de/nachrichten/bundesanstalt-laesst-wohnung-leerstehen-100.html
....und so sieht es auch in BaWü aus.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Gesellschaft keine Lust auf Diskussionen hat. Wenn die in euren Haus drauf verzichtet, kommt Ann im nächsten Hwud auch je.abd " warum muss ich denn" usw.
Dem geht man am rinfavhsten aus dem Weg I dem man sagt "immer wie im Vertrag. Keine Sonderregelung "
Die sollten froh sein, wenn die Mieter brav ausziehen und sie die Hütten problemlos sanieren und dann sauteuer neu vermieten
können....🙄
Nicht der gleiche Sachverhalt, aber vielleicht hilft die Erfahrung:
Meine Schwiegermutter ist letztes Jahr nach über 40 Jahren in einer Mietwohnung gestorben und mein Mann kam um sämtliche Renovierungen herum, weil sie einen Uralt-Mietvertrag hatte, laut dem sie eben nicht renovieren müsse. Keine Ahnung, ob es da Ergänzungsverträge gab… Die Verwaltung hatte nicht mal mehr den ersten Vertrag, den hatte mein Mann in den Unterlagen meiner Schwiegermutter gefunden.
Zuerst hat der Vermieter gemosert, aber dann hat er sich wohl darauf besonnen, dass er nach über 40 Jahren freie Hand für grundlegende Renovierungen und entsprechende Mieterhöhungen hat - und von der Sache ward nichts mehr gehört.
Wenn der Mietvertrag es zulässt, würde ich erst mal gemütlich abwarten.