Unser Nachbar hat eine freilaufende Katze, die auch bei uns gerne reinschaut. Wir freuen uns immer über ihren Besuch, da wir keine eigene Katze haben können (beide beruflich zu sehr eingespannt).
Nun ärgert sich der Nachbar darüber, dass die Katze gerne bei uns im Haus und im Garten (er selber hat keinen) ist. Er will, dass wir sie nicht mehr reinlassen. Das ist aber leichter versprochen als getan, wenn sie sehnsüchtig maunzend draußen sitzt und Einlass begehrt. Wir haben nicht vor, ihm die Katze abspenstig zu machen und füttern sie auch nicht – sie kommt halt einfach gerne, und wir freuen uns darüber.
Kann er uns rein rechtlich verbieten, sie ins Haus zu lassen? Nur um die „Stimmung“ zu retten, würden wir sie nämlich nicht aussperren, da er eh ein ziemlicher Grantler und Eigenbrötler ist…
Danke für eine Auskunft!
LG magellone
Kann Nachbar verbieten, dass seine Katze uns besucht?
Hallo,
eingentlich ziemlich einfach die Sache.
Tiere gelten ja als "Gegenstände" und insofern habt ihr sein Eigentum bei euch im Haus. Klar kann er das verbieten.
Oder wie würde es euch gefallen wenn euer Fernseher zum Nachbarn "wandert" .
Richtig durchsetzen wird er es wohl nicht können, aber laßt sie draußen und gut ist es.
LG
Kerstin mit 4 Kids & Moses
Hallo Kerstin,
soweit ich weiß, gelten sie nach dem Gesetz seit einiger Zeit nicht mehr als Gegenstand!
Deswegen könnte sich da die Rechtslage sicher geändert haben!
Lg Astrid
Wenn ER nicht möchte, dass die katze zu euch kommt, dann hat ER sich darum zu kümmern, dass sie da bleibt, wo sie bleiben soll.
Schließlich lässt ER sie auf eurem grundstück herumlaufen. Soll er euch verbieten können, die tür EURES eigentums zu öffnen, wann immer euch der sinn danach steht?
Nö, sein problem.
Grüße
Alex
Hallo magellone,
ich sehe das folgendermaßen:
Da die Katze ein Gegenstand ist, hat der Nachbar euch nicht zu verbieten die Katze ins Haus zu lassen, sondern muß selber dafür sorgen, daß die Katze nicht in eurem Garten bzw. vor eurer Tür sitzt.
Ihr stellt euren Fernseher (um das Beispiel der Vorschreiberin aufzugreifen) ja auch nicht vor seiner Tür ab. Es liegt ja in der Natur der Sache, daß der Fernseher nicht wandern kann.
So eine Katze kann ja ganz schön NERVEN, wenn sie vor der Tür sitzt und um einlaß bittet und nicht eingelassen wird. Ich würde mich dadurch gestört fühlen. Also sein GEGENSTAND stört mich. Er läßt also einen SEINER GEGENSTÄNDE (wat doofe Gesetze!) frei umherlaufen und andere Gärten voll schittern und Leute belästigen.
Des weiteren muß der Nachbar, wenn einen Freigänger hat, damit rechnen, daß die Katze sich hier und da auch IM Haus aufhält. Er läuft ja sogar "GEFAHR" das sein Tier mit Produkten gefüttert wird, welches es nicht verträgt. Das macht ihr aus Rücksichtnahme ja schon nicht.
Es geht also nicht darum ob ihr euch an seinem Eigentum vergreift oder nicht. Sondern daß er seinen GEGENSTAND, hier die Katze, selber nicht unter Kontrolle hat.
Jetzt habe ich den Text nochmal selber durchgelesen und mir wird schlagartig klar wie Nachbarschaftskriege entstehen.
Ich würde die Katze also weiterhin hereinlassen, damit sie mich nicht durch lautes Mauzen vor der Tür belästigt. Stört sich der Nachbar daran, soll er dafür sorgen, daß die Katze nicht auf meinem Grundstück verweilt.
viel Erfolg
rosaundblau
Oh Gott was manche für Probleme haben!!!!
Manno ne Katze ist nun mal ein Lebewesen, was ein eigenen Kopf hat und da kann man der Katze das fünfmal verbieten, die macht was sie will, oder er muss sie halt einsperren (armes Tier).
Meine Katze ist auch auf Wanderschaft gegangen und nun ist sie halt bei einer anderen Familie (wahrscheinlich waren wir zu selten zu Hause) und kommt ab und zu bei uns vorbei. Dann freu ich mich, es wird ne große Runde geschmust und irgendwann mal geht sie wieder. Sicher bin ich darüber manchmal traurig, aber dafür weiß ich das es ihr sehr gut geht (sie ist jetzt bei einem Rentnerehepaar).
Außerdem Katzen als Gegenstand zu bezeichnen.... in was für einem Land lebe ich hier *kopfschüttel*.
Also verbieten kann er es dir eigentlich nicht. Sag ihm das du weißt das es seine Katze ist und du die nicht ranfüttern willst, sondern du dich halt mal freust, wenn sie mal vorbei kommt. Mehr nicht
lg Katrin
Das sagt ja nicht sie, sondern der Gestzgeber, dass eine Katze ein Gegenstand ist.
Ist leider so!
*auchkopfschüttel*
Ja das habe ich auch so verstanden. Ich meinte ja auch den Gesetzgeber!!!! Tschuldigung wenn das falsch rüberkam.
lg Katrin
Oder beim jedem Miauen den Nachbarn anrufen und darum bitten, die Katze von Eurer Haustür zu entfernen.
Das fände ich eine gute Idee.
Mely
Hallo,
er kann regelmässig die Herausgabe der Katze verlangen. und ihr müsst das dann auch tun. also: wenn er kommt und seine katze abholt, dann müsst ihr sie ihm geben.
Luise
Halo,
meine Güte, euer Nachbar soll doch froh sein, dass ihr die Katze liebt! Es gibt da ganz andere Nachbarn, die z.B. die Katze vergiften oder sie quälen. Das würde ich ihm mal sagen und ansonsten die Sache auf sich beruhen lassen und die Katze heimlich weiter reinlassen!
Katzen bestimmen halt selber wo sie sich wohlfühlen - bei eurem Grantler vermutlich nicht! Haben bis vor kurzem hinten durch auf einem Bauernhof zur Miete gewohnt, alle Katzen vom Hof waren so gut wie immer nur bei uns im Garten und auch mal im Haus, da sich die Bauern garnicht um sie gekümmert haben (außer sie zu füttern).
Gruß
Maritacat
Na, wenn der keine anderen Sorgen hat.....
Ist doch seine Katze. Entweder er spricht ein ernstes Wort mit ihr (wobei ich bezweifle, dass das helfen würde), oder er muss sie halt im Haus behalten.
Obwohl, mich würde brennend interessieren, wie im Ernstfall (von wegen rechtlich verbieten) die Anklage lauten würde
LG
Salem
Huhu!
Was für ein kompletter Nonsens.
1. - Wenn euer Nachbar das nicht will, dann soll er verd**** noch mal dafür sorgen, dass SEINE Katze EUER Grundstück nicht betritt.
Es geht ihn einen feuchten Kehricht an, wann du deine Tür öffnest - er kann dir also gar nichts verbieten.
2. an die "Gegenstandargumentler": Katzen sind juristisch absolut keine Sachgegenstände
Frag mich, wie sich dieses Gerücht so hartnäckig halten kann. Sie werden in einzelnen bestimmten Fällen WIE Gegenstände vom Gesetz behandelt (Schadenersatz z.B.) - das war es aber auch schon.