Hi,
also, wir haben vor 2 Tagen einen Eigenbedarfskündigung von dem RA unserer Vermieterin bekommen. Sie begründet den Eigenbedarf damit das ihr Haus baufällig und unverkaüflich ist.
Nun aber meine eigentliche Frage:
Können wir von der Vermieterin in irgendeiner Weise Geld fordern?
Wir haben bereits eine neue "städtische" Wohnung die uns sehr zusagt in Aussicht. ABER: für diese super Traumwohnung wir eine Kaution in Höhe von 1500 Euro fällig (3 KM) und eine Courtage in Höhe von 1096 Euro (2 KM) zu viel für uns. Nun möchte ich dem Anwalt einen Brief schreiben in dem ich mitteile, das wir dem fristgerechten Auszug nur zustimmen wenn wir a: bis zum Auszug keine Mietzahlungen mehr vornehmen müssen und b: wenn unsere Vermieterin 600 Euro Renovierungskosten zahlt.
Ich denke, das sie eher dazu bereit ist als zu einem gerichtlichen Verfahren, das die ganze Sache ja wesentlich in die länge zieht.
Hat jemand Ahnung in dieser Sache oder ähnliche Erfahrung? Was haltet ihr von meiner Idee?
Vielen Dank für die Hilfe
anja
Hilfe (Eigenbedarf)
bitte was willst du???
Etwas unverschämt und vor allem denke ich auch: unbegründet.
Sie hat EIgenbedarf und du mußt ausziehen. Basta.
leute gibts.... ne ne....
sparrow
tag,
das sehe ich anders. Ich habe ihr Haus gesehen und es ist beim besten Willen nicht total kaputt. Sie will das wir ausziehen also....
Ich kann die Sache 2-3 Jahre rauszögern!!!
Und das will Sie wohl kaum. Denkt auch mal wer an eine Familie mit 2 kl. Kindern? NEIN das ist völlig egal...
Sowas egoistisches ist zum kotzen.
Dann tu dir mal keinen Zwang an und zöger die Sache raus.... wenn deine Kinder DAS aushalten...
Kannst du für mich eventuell auch noch 3.000 Euro mit einplanen? Auf das bißchen kommt es doch nicht an, oder?
Ich fasse es nicht!!!
Was bist Du für ein unverschämter Schmarotzer!
Leute wie Du sollte man wirklich ...!!!!
Unglaublich! Da fehlen selbst mir die Worte und DAS heisst schon was!!!
SOWAS asoziales!
Ach asozial?
Asozial ist wenn man behauptet ein total kaputtes Haus zu haben. Eigenbedarf geltend zu machen und eine Familie die viel Geld in eine Wohnung gesteckt hat rauszuwerfen- und das mit zwei Kleinkindern.
Asozial ist es, dem Vermieter Geld aus den Rippen zu leiern wenn er eh schon ein kaputtes Haus hat.
Und das nur damit Du Deine Kaution zusammenbekommst, die Du Dir sonst nicht leisten könntest.
Wärst Du mein Miter, würe ich Dir gepflegt in den Arsch treten und Dich mit ner Ohrfeige rausbefördern.
Es wird den Anwalt nicht die Bohne interessieren.
Naja, vielleicht doch, immerhin bekommt er Geld für seine Tätigkeit.
Ich als Vermieter würde den ganzen Papierkram (sofern Rechtschutzversicherung) ungeöffnet meinem Rechtsnawalt übergeben.
Und schon habe ich damit nichts mehr am Schlappen.
Und dann können sich die Mieter austoben, fragt sich nur, wen es mehr Nerven kostet.....
Ray.
Anja geht wohl davon aus, dass sie diesen Rechtsstreit ( rausklagen) besser überstehen wird, als die Vermieterin.
Man- so dreist muß man sein..... *kopfschüttel*
Au ja, teilt dem gegnerischen Anwalt Eure Forderungen mit!
Ich wette, der wird samt seiner ganzen Kanzlei vor Lachen in Tränen ausbrechen!
Danke für diesen Lacher am Abend!
Du Früchtchen kannst froh sein, nicht meine Mieterin zu sein.
So was unverschämtes habe ich ja noch nie gelesen........................................
Sorry, aber da geht mit echt gleich der Hut hoch! Was fällt Euch denn ein, diese Frau derartig anzugehen, wenn sie nach etwas fragt, was schon tausdende von Mietern so oder so ähnlich (auch ohne Rechtsstreit) erhalten haben?! Macht Ihr Euch nicht vorher kundig, was für PFLICHTEN man als Vermieter hat? Ich finde es viel eher asozial, wenn man meint, nur weil man das Glück hat, Wohneigentum zu besitzen und vermieten zu können, nun Gottkönig, Kaiser und Lehnsherr in Personalunion in dem Haus zu ein.
"Schutz: Der Gesetzgeber erachtet Wohnraum als besonders schutzwürdig und stellt daher an die Beendigung von Mietverhältnissen über Wohnraum sowohl formell als auch materiell besondere Anforderungen. "
http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm
Dann wird sie auch noch angepöbelt, weil sie wohl die Umzugskosten nicht tragen kann. Ja, sorry, es geht eben vielen Leuten nicht so klasse, als das mal so eben einen unvorhergesehenen Umzug innerhalb weniger Monate wuppen könnten.
Das Du da mittust, hätte ich ja nun nicht gedacht....
So spricht nur jemand der noch nie tausende von Euros in Mieter gesteckt hat!
Die Realität sieht anders aus,liebe Christine. Es ist nicht immer alles SOZIAL- schon gar nicht für VERmieter!
Hast Du Mitleid mit denen? Weisst Du welch tragische Geschichte dahinter steckt?
NEIN!
Reden (schreiben) kannst Du gut, aber Du warst nie in der Situation und kannst aufmüpfige Mieter in keinster Weise nachvollziehen.
Also bitte kümmere Dich in Zukunft um die Dinge von denen Du wirklich Ahnung hast.
Arbeitslosengeld 2!
Es gibt - entgegen dem unqualifizierten Geschrei hier, unmöglich, das! - sehr wohl die Möglichkeit, dass man eine Entschädigung/Abfindung aushandelt, schließlich entstehen Euch durch die unerwartete Kündigung ja auch unvorhergesehene Kosten. Dann eine entsprechende Entschädigung zu verlangen (aber nicht drohen "Wir ziehen nur aus, wenn..", das könnte wohl als Nötigung gesehen werden) ist weder asozial noch Schmarotzertum, sondern Dein gutes Recht. Schließlich kann der Vermieter sich nicht auf "Ist alles meins und sag allein, wann du rausgehst" verlegen, Eigentum verpflichtet und wer vermieten will, der weiß vorher, dass Mieter Rechte haben. Wohnraum ist besonders schutzwürdig und dem trägt der Gesetzgeber Rechnung. Entsetzlich, wie hier getan wird, als habe man darniederzuknieen, weil man Mieter ist und solle sich dem Vermieter quasi auf Gedeih und Verderb ausliefern.
Auch ist Eigenbedarf nicht gleich Eigenbedarf, ich weiß nicht, ob die Baufälligkeit ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung ist. Ich würde mich an Eurer Stelle mal mit einem Anwalt beraten, mir kommt das jedenfalls komisch vor.
Guckst Du mal:
"Abfindungen sind grundsätzlich erlaubt
Häufig bieten Vermieter ihren Mietern eine Abfindung, damit sie eine Wohnung oder ein Haus räumen. Der Eigentümer möchte die Immobilie vielleicht gewinnbringend verkaufen, muss dazu allerdings erst seine Mieter loswerden. Hauseigentümer bieten in solchen Fällen einen Teil des Mehrerlöses als Abfindung an und erkaufen sich damit die Zustimmung zu einem Mietaufhebungsvertrag.
Guter Rat: Rechnen Sie kühl, wie weit Sie mit dem Geld kommen. Denken Sie an Renovierungskosten für die alte Wohnung und vor allem an Ausgaben für die neue Wohnung wie Maklergebühr, Mietkaution und Umzugskosten.
Steuerfrei: Die Höhe der Abfindung kann von den Parteien frei ausgehandelt werden. In einem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte der Mieter eine Abfindung erhalten, die er nach Meinung des Finanzamtes als Einkommen versteuern sollte. Der BFH hat dieser Auffassung widersprochen und entschieden, dass es sich bei dem Besitzrecht des Mieters um ein besonders geschütztes vermögenswertes Recht handelt und die Abfindung als Gegenleistung für die Aufgabe dieses Rechts gezahlt wird, so dass lediglich eine sog. Vermögensumschichtung vorliegt, die nicht steuerpflichtig ist (BFH, Urteil vom 14.9.2000, Az.: IX R 89/95, DStZ 2000, 453)."
http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm
" War der geltend gemachte Eigenbedarf in Wahrheit nicht gegeben, macht sich der Vermieter unter dem Aspekt der positiven Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig, der Mieter kann u.a folgende Schadenspositionen ersetzt verlangen: - Umzugskosten, - Renovierungskosten für die neue Wohnung, - Mehrbelastung durch einen nun höheren Mietzins, - Mehrbelastung durch höhere Nebenkosten der Ersatzwohnung, - Zinsverluste für die neue Wohnung (anders als bei der alten Wohnung) zu hinterlegende Kaution, - die Zinsverluste für einen Ablösebetrag fŸr Möbel in der neuen Wohnung, - die Zinsverluste für Geldaufwendungen für die Anschaffung neuer Möbel, -Verluste infolge dessen, dass in der neuen Wohnung Möbel nicht mehr aufgestellt und teilweise mit Verlust verkauft, teilweise entgeltlich untergestellt werden mussten sowie Inseratskosten im Zusammenhang mit dem Möbelverkauf. Hat der Vermieter die Wohnung nicht wie angekündigt selbst bezogen, sondern verkauft, muss er beweisen, dass der Eigenbedarf bis zum Auszug des Mieters bestanden hat und erst danach weggefallen ist, LG Hamburg 311 S 180/91 WM 95, 175"
http://www.elwing.de/Mietrechtsurteile.html#Eigenbedarf
Gruß
Ch.
als ob der vermieter nicht schon genug kosten hat, ziehen wir ihn noch die kohle aus der tasche .
tolle tips hier, da kann man ja nur schreien
Hallo,
ich habe wirklich rot gesehen nach den ganzen beleidigenden Antworten und bin sehr froh das sich mal jemand vernünftig dazu aüssert.
Vielen vielen Dank
Anja
PS: Traurig das fast alle anderen direkt beleidigend werden das ist arm.
huhu,
reg dich nciht so über die andren Antworten auf, auch als Mieter hat man rechte!
Meiner Mutter wurde letztes Jahr Juli die Wohnung gekündigt wg Eigenbedarf (mit viel zu kurzer Kündigungsfrist ) - Tochter wollte aufeinmal einziehen - ja, schön und gut, aber meine Mutter hatte vorher Bescheid gegeben den ganzen alten teppisch rauszureissen und hat die kompletten 80m" mit Parkett verlegt, alles gestrichen, Treppengeländer erneuert und per Schreiner in die unmöglich geschnittene Küche Schränke massanfertigen lassen, damit sie auch mal was unterbringt. Kaum war sie fertig mit allem (wohnte schon 8 Jahre in der Wohnung, wo der Vermieter nicht einmal einen Handgriff getan hatte) - da kam die Kündigung, sauerei ist das, aber da meine Mutter Herzkrank ist und ständig in die Klinik muss ist sie bis heute immer noch in derWohnung, aber sie ist am Suchen für eine Neue, und wenn sie mal nicht im Krankenhaus ist wird sie bald den Umzug schaffen.
Also, sicherlich besser ists ihr sucht euch trotzdem bald was neues,ist aulange sicht zuviel stress, wollte dir nur Mut machen mit meiner Geschichte.( Es geht ja wohl auch nicht an dass man sich als Vermieter die komplette Wohnung renovieren lässt, davon bescheid weiss, und aufeinmal nach 2 monaten die Tochter einziehen will! )
Schönes w-ende
Beate
Danke für die FREUNDLICHE Antwort.
LG anja
Wer meint, als Mieter in eine Mietwohnung einen Haufen Geld investieren zu müssen, kann nur grenzenlos naiv sein.Wie kann man in Eigentum investieren, was einem überhaupt nicht gehört?
Hätte man alles vorher vertraglich regeln können, oder halt bleiben lassen, sich das Geld vielleicht für eigenes Wohneigentum sparen.
Mein Fazit aus dem, was ich hier so lese:
Wer heute noch vermietet, kann nur bescheuert sein.
Glaibt Ihr denn alle an Märchen, dass die Vermieter einen Dukatenesel im Keller und Tresore voller Gold zu Hause haben?
Und dann wird sich auch noch gewundert, wenn Vermieter gegenüber gewissen gesellschaftlichen Gruppen haben.
Herzlichen Glückwunsch, Ihr macht Eurem Ruf alle Ehre!
Was willst DU eigentlich? Du kennst weder mich noch meine Familie. Und das wir hier Geld reingesteckt haben ist jawohl normal oder sollen alle die NUR Mieter sind in Baracken hausen? Wir wollten es uns halt schöner machen. Aber solche reaktionen wie die deine und einige andere davor sind einfach nur traurig und arm. Fragt sich wer da wohl asozial ist. Leute die halt nicht so viel Geld haben und trotzdem 2 Kinder die interessieren ja keinen. Aber das ich trotzdem arbeiten gehe das ist natürlich auch asozial, oder?
BB
Was das mit "gewissen gesellschaftlichen Gruppen" zu tun haben soll, frage ich mich schon die ganze Zeit.
Ich bin sogar relativ sicher, dass ein "gut situierter" Alleinstehender oder ein Paar mit zwei Job und ohne Kinder in einer solchen Situation dem Vermieter sehr viel eher Stress bereiten wird, weil:
Meist mehr Kenntnis über die Rechte und wegen fehlender Kinder weniger Schiss vor durchgeknallten Reaktionen, die so mancher (neureicher?) Vermieter in der Unkenntnis eigener Pflichten und Grenzen so drauf haben kann.
Ich finde Vermieter, die meinen, das Eigentum würde ihnen mehr Rechte geben als anderen Leuten, weit asozialer als einen Mieter, der auf Schutz besteht. Und dabei bleibe ich.