Glastür in der Mietwohnung kaputt gemacht. Haftpflichtversicherung?

Hallo allerseits,
mein Sohn hat gestern die Glastür in der Küche kaputt gemacht. Und zwar hat er die Kühlschranktür gegen das Glas geschlagen. Zum Glück blieben alle unverletzt. Aber die Reparatur wird was kosten. Mal abgesehen davon, dass die Wohnung gemietet ist und das nicht unser Eigentum ist, wird das unsere Haftpflichtversicherung übernehmen? Wie sind die Voraussetzungen? Es war so, er war mir unter der Nase, hat die Kühlschranktür mit so einem Schwung aufgemacht, dass die gegen das Glas aufgeprallt ist und schwups war´s kaputt...
LG

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und schwupps dürft ihr sie selber kaufen.

Denn eine Haftpflicht springt nicht ein bei gemieteten oder geliehenen Sachen!

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Kann man generell so nicht sagen. Wir konnten das in unsere PHV einschließen.
Allerdings zahlt sie nur bei verlöetrzter Aufsichtspflicht und nicht, wenn man danebensteht.

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Mm, ich dachte eben nicht. Also wenn man die Aufsichtspflicht verletzt hat, dass die nicht zahlen. Danke allen bis grad für die Antworten.
LG

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Hi,

wie schon gesagt die HV zahlt nicht bei gemieteten Sachen z.B. Wohnung.

Aber möglicherweise hast du eine Hausratversicherung. Wenn du hier Glasschaden extra -gegen Aufpreis natürlich - eingeschlossen hast, dürfte der Schaden hierüber gedeckt sein.

grüßle

peter

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Wir hatten damals einen Sprung im Waschbecken verursacht (Mietwohnung). Das hat unsere Haftpflichtversicherung bezahlt.
Aber wie das in deinem Fall ist, weiß ich leider auch nicht, da dein Sohn ja noch klein ist. Musst du wohl mal bei deiner Haftpflichtversicherung nachfragen.

LG
Mely

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Hallo!


Genau dasselbe hatten wir auch grade. Das übernimmt die Hausratversicherung, wenn ihr denn eine habt, auch für Glasbruch.
Aber frag spaßhalber mal eure Haftpflichtversicherung, denn ihr habt ja fremdes Eigentum beschädigt und nicht mit Absicht.
Frag einfach mal nach.

LG

Diana

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Hallo,

wir haben letztes Jahr eine Tür mit Powerstrips beschädigt. Beim ablösen hat sich der Lack mit abgelöst. Das hat unsere Haftpflichtversicherung bezahlt.

Gruß
Jenny

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Hi!

Also die Aussagen oben, die sind alle nicht so richtig.

"Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Sachen sind nach den AHB ausgeschlossen. In der Privathaftpflicht-versicherung sind diese Schäden jedoch eingeschlossen, sofern es sich um die Beschädigung der gemieteten Wohnräume handelt.

Hierzu gehören auch die mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbau-schränke, Badewannen, Waschbecken und Parkettfußböden.

In der Grunddeckung sind Mietsachschäden bis 150 000 EUR, in der Komfortdeckung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Nicht versichert sind allerdings solche Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen und an Elektro- und Gasgeräten.

Ferner auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hierfür besonders versichern kann (z. B. durch eine Glas-versicherung). "




Eine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich Schäden, die Ihr in Eurer Mietwohnung verursacht. (Siehe oben, Versicherungsbedingungen)

Allerdings gibt es da drei Ausschlüsse, einer davon lautet:
Ausgeschlossen sind Dinge, für die man eine Glasversicherung abschließen könnte. Und das ist bei der Glastür leider der Fall.

Kannst mich gerne anmailen über die VK, wenn Du noch Fragen hast.

Mit der Aufsichtspflichtverletzung oder dem Alter des Kindes hat das nichts zu tun, in diesem Fall, weil Glastür eben ein geereller Ausschluss ist.

Viele Grüße
Chrissi