Wohnungsauszug - was heißt "ordnungsgemäß zu übergeben"

Wir ziehen jetzt aus unserer Wohnung aus und haben im Mitervertrag eine Klausel stehen, daß die Wohnung "ordnungsgemäß zu übergeben" sei.

Kann mir jemand sagen, was genau wir da tun müssten. gerade das Streichen ist echt eine Wahnsinnsarbeit.

Auch steht im Vertrag, nach wieviel Jahren die Renovierungen der einzelnen Zimmer gemacht werden müssten (haben wir aber leider nicht gemacht, wohnen jetzt 7 Jahre drin).

Dazu habe ich was von einem Urteil gelesen, daß solche Sachen unwirksam seine. Hat jemand dazu evtl. einen Link, wo ich das genau nachlesen kann ?

Ich danke Euch.

Ines



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Hallo,

unter Ordnungsgemäßer Übergabe ist im allgemeinen eine Termingerechte, vollständig und besenrein geräumte Wohnung zu verstehen die so auszusehen hat, daß der Vermieter diese Wohnung an neue Mietinteressenten weiter vermieten kann.

Gruß
Nobility

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Erstmal Danke für Deine Antwort.

Nun ist es aber sicher Ermessensache, was der Vermieter darunter versteht, wie man eine Wohnung an einen neuen Mieter weitervermieten kann.

Na, ja - wir sind jedenfalls gerade dabei, die Wände zu weißen. Die Decken waren noch okay und man sieht kaum einen Unterschied mehr zwischen den geweißten Wänden und der Decke.

Hoffen nur, daß das die Hausverwaltung auch so akzeptiert, ansonsten haben wir ja dann noch 2 Tage Luft, um Restarbeiten vorzunehmen.

Ines (die nun weiße Strähnchen hat ;-))

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ohoh...das ist gar kein soo einfaches Thema.
Ich hatte selbst bei meiner letzten Wohnung ein riesen Ärger...unter anderem deswegen weil ich nicht komplett neu gestrichen und tapeziert habe....die Klausel war auch so verfasst dass sie ungültig gewesen wäre....aber ich konnte mir leider nicht länger den Anwalt leisten von daher war ich der Gea....te obwohl ich dort nicht mal ein Jahr gewohnt habe.

Ich hab mich da wirklich nen Tag lang hingesetzt und hab gegoogelt, du findest dazu einiges im Internet, leider kann ich dir keinen Link mehr sagen.
Auf jeden Fall musst du auf jede noch so kleine und verstecke Anmerkung im Mietvertrag achten.
Aber sagen wirs mal so...wenn ihr dort 7 Jahre gewohnt habt und zwischendurch keine Renovierung vorgenommen habt dann müsst ihr wahrscheinlich schon neu streichen, manchmal will der Vermieter auch die Tapeten entfernt haben...wie gesagt...das ist unterschiedlich , aber ich schätze mal dass ihr an einer teilweisen Renovierung nicht vorbeikommen werdet.

Ich wünsche euch auf jeden Fall eine streifreie Wohnungsübergabe
LG,

Jessi

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Danke auch Dir für Deine Antwort.

Da wir ja die Wohnung in der Zeit, die wir dort gewohnt haben, nie renoviert haben, machen wir das eben jetzt doch, d.h. Wände weißen, teilweise neue Tapete dran u.s.w.

Ich denke, damit müsste die Wohnung "ordnungsgemäß" sein.

Ines

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Ach und wenn ich dir noch einen Tip geben darf....
mach Bilder!
Und zwar einmal davon wie die Wohnung bei dem Auszug aussah und dann bei der neuen Wohnung genauso wenn ihr dort einzieht.
Man macht ja normalerweise noch ein Übergabe-protokoll aber selbst das hat bei mir nix gebracht.

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Ordnungsgemäss heisst besenrein!

DENN!!! Da Fristen angegeben sind zu denen ihr renovieren müsst sind diese ungültig und ihr braucht ABSOLUT NICHTS zu tun!

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Hallo!

Unser Mietvertrag ist knapp 5 J. alt und da stehen auch die Fristen für Schönheitsreparaturen drin.

Bei Auszug müssten wir Türen/Rahmen, Heizkörper und Decken streichen, sowie die Tapeten entfernen (obwohl dies nicht im MV steht).

Was von alledem ist denn nun ungültig?

LG
M.

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Meines Wissens braucht ihr gar Nichts zu tun denn die Klauseln sind ungültig.

Google mal unter Renovierung! Da steht es ausführlich drin.

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