Hallo,
mein Sohn wurde per geplanter Sectio am 11.9 genau 18 Tage vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt geholt, weil er nicht mehr gut versorgt war. Er hatte ein Geburtsgewicht von 2490g. Er lag erst eine Nacht auf der Intensiv zur Überwachung, dann wurde er entlassen und eine Stunde später wieder auf die Intensiv verlegt, weil er blau angelaufen wa rund nicht mehr geatmet hat. Dann war er nochmmal 5 Tage dort.
Jetzt habe ich gelesen, dass man damit automatisch einen "Früchenstatus" erhält und somit Anspruch auf eine verlängerte Mutterschutzfrist hat. Stimmt das? Was hat das für Auswirkungen? Kann man da nachträglich noch was machen, denn mir hat niemand was davon gesagt? Wo wendet man sich hin?
Danke für eure Antworten.
LG
Anke
Geburtsgewicht 2490g - wie ist da smit dem Mutterschutz?
hi anke,
ich habe damals die frühchenbestätigung von meinem frauenarzt bekommen.
der kann dann dort ankreuzen, dass das geburtsgewicht unter 2500g lag und dein baby somit den frühchenstatus erreicht.
frag doch da mal nach.
das musst du dann glaube ich zur krankenkasse oder zum arbeitgeber schicken, ich weiß es nicht mehr genau.....
..ich habe dann eine verlängerung des mutterschutzes bekommen und auch länger mutterschaftsgeld.
lg nina mit eliza *10.7.07 (35+5ssw) und len inside 30.ssw
Hallo,
mein Kleiner hat 2375 gr. gewogen und kam 1 Monat zu bald zur Welt, am 22.11.08; ich bekam vom KH eine Frühgeburtsbescheinigung ausgestellt; mit dem Geburtsdatum und dem Gewicht. Unter 2500 gr. ist Dein Kind eine Frühgeburt.
Du bekommst dann insg. 18 Wochen MuSchu-Geld!!
LG
Bettina + Niklas *22.11.2008
Hallo,
Ich habe auch ein Frühchen und bei mir wurde die Mutterscaftsfrist auf zwei Monate verlängert..
Wenn du vor der >Geburt gearbeitet hast macht das automatisch dein arbeitgeber, aber bei deinem fall würde ich den arbeitgeber mal drauf ansprechen..
Ansonsten weiß ich nicht wo man sich melden kann..
Herzlichen Glückwunsch noch nachträglich und ich deinem Sohn geht es jetzt gut.
LG Larissa-Marie und Sandra
Hi,
ja du hast dann 12 Wochen Mutterschutzfrist, da dein Sohn weniger als 2500 gramm gewogen hat und somit als "Frühchen" gilt. So war es bei meiner Hanna auch.
LG Katharina