Pflegestufe bei Frühchen

Hallo zusammen,

ich habe meine Zwillinge bei 32+2 bekommen & hatte heute eine Gutachterin hier, für eine Pflegestufe.

Wir haben bspw. das Problem, dass die beiden eben 8 Wochen zu früh kamen & auch heute noch nicht auf der Größe & dem Gewicht sind, wie sie in dem Monat eigentlich haben sollten (bei 4 Monaten wohl über 60cm & 6-8 Kilo, wir sind bei unter 60cm & noch unter 5 Kilo). Hinzu kommt das wir seit der 8. Woche mit den Kolliken zu kämpfen haben & diese eben auch nach den 3 Monaten nicht besser werden + das die beiden noch bei 90-120 ml trinken sind anstatt bei 170-220ml.

Leider fehlen uns vom Krankenhaus die Patientenakten. Ich bin seit November dabei diese zu bekommen & wir haben dementsprechend noch keine weiteren Behandlungen durchgeführt, weil wir nicht wissen woran es meinen Kindern fehlt.

Können die beiden auch erstmal ohne die Akten eingestuft werden & im Nachhinein korrigiert werden, oder darf ich den Antrag dann wieder neu stellen?

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Hallo,

ich kenne eure Geschichte nicht, aber nur aufgrund der Frühgeburt gibt es keinen Pflegegrad. Es muss schon ein erheblicher Mehraufwand da sein. (Koliken alleine gehen nicht, das muss schon etwas sein, das sich von anderen Babys abhebt)

Es zählt ja auch der aktuelle Pflegeaufwand, daher sollte die die Akte vorerst (für die erste Einschätzung) auch nicht notwendig sein und kann sicher nachgereicht werden.

VG Jessi

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Sehe ich genauso. Ich habe eine Freundin, die ein Baby bekommen hat mit einer Behinderung. Das erste Jahr gab es keine Pflegestufe, weil das Baby so viel gepflegt werden muss, wie jedes andere Baby. Trotz dass sie oft zu Therapien, ins Krankenhaus usw mit dem Baby müssten. Erst als das Kind immer größer wurde und die Unterschiede zu einem gesunden Kind, was die Pflege betrifft, deutlicher wurde gab es eine Pflegestufe.

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Laut der Kinderklinik & der Krankenkasse sind auch solche Dinge Gründe, für eine pflegestufe bei Frühchen, da die körperliche Entwicklung eben nicht auf dem Stand ist wie sie dann sein sollte, bspw. die Darmreife & Trinkmenge. Das hatte uns auch die Gutachterin heute so mitgeteilt. Weitere Behandlungen sind ebenfalls notwendig, aber wie bereits erwähnt stellt sich das Krankenhaus aktuell quer uns die Akten auszuhängen & meine Kinder kriegen die notwendige Behandlung seit 4 Monaten nicht.
Für mich, bzw. uns ist es jetzt wichtig zu wissen, ob sie dennoch eingestuft werden & die Stufe im Nachhinein mit dem Erhalt der Akten noch mal geändert werden kann oder ob ich den kompletten Antrag dann neu stellen muss. Ich habe den jetzigen Antrag schon im November gestellt & auch da erst für diesen Monat einen Termin erhalten. Wenn ich es erneut beantragen müsste, muss ich erneut mit so viel Wartezeit rechnen. (:

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Ich gehe stark davon aus das aktuell noch kein Pflegegrad erteilt wird da die Kinder in diesem Alter alle auf Hilfe durch die Eltern angewiesen sind.

Erst dann wenn der Hilfebedarf gegenüber gleichaltrigen Kindern erhöht ist, kann ein Antrag bewilligt werden.

Hierzu gibt es extra Hilfebedarfslisten nach Alter und auch Pflegegradrechner für Kinder.

Dazu will der MD dann auch Arztbriefe / KB Berichte / Entwicklungsberichte sehen, eine Diagnose muss nicht unbedingt noch extra bestehen, es kommt wie gesagt auf den Hilfebearf an.

Zur Begutachtung müssen die Unterlagen greifbar sein.

https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/begutachtung/besondere-begutachtungen/kindergutachten


https://bbpflegekinder.de/aktuelles-und-termine/neuigkeiten/pflegegradrechner-fuer-kinder/

Bearbeitet von wekla82
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Hallo,
Ich habe meine Tochter bei 31+5 entbunden, also auch gut 8 Wochen zu früh. Nie im Leben wäre ich auf die Idee gekommen, eine Pflegestufe zu beantragen. Jedes Baby braucht Pflege und manche Babys sind "anstrengender" als andere. Sorry, ich finde es fast schon unverschämt, hier über eine Pflegestufe nur aufgrund der Frühgeburtlichkeit nachzudenken und der typischen damit einhergehen Herausforderungen, wie z.b. Zierlichkeit oder Darmunreife. Wie gesagt, jedes Baby braucht Pflege und dafür gibt es immerhin Elterngeld.
Vielleicht triggert mich das Thema aktuell auch sehr, weil es in meiner Familie momentan auch jemanden gibt, der sich Leistungen erschleichen will. Aber denk vielleicht mal drüber nach.

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Ich möchte mir keine Leistungen „erschleichen“, sondern nehme die Leistung in Anspruch, die uns laut dem Krankenhaus genannt, in Anspruch stehen. Finde es extrem frech & gemein, dass ich mir so etwas von einer fremden Person unterstellen lassen muss. (-:
Wäre ja alles so „in Ordnung“, dann würde uns das Krankenhaus wohl kaum sagen, dass wir einen Anspruch darauf haben & dann hätte die Gutachterin mich nicht genau über die Punkte ausgefragt.

Bearbeitet von Pupsibaerx00
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Im Übrigen hat das Elterngeld rein gar nichts mit dem Pflegegeld zu tun. Wenn du nicht weißt, was mit meinen Kindern los ist, dann halte dich doch bitte geschlossen. Ich äußere mich doch auch nicht über dein Kind/ deine Kinder!

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Hallo,
unser Sohn kam im Juni 2023 auf die Welt und im Oktober 23 war der MDK bei uns. Er hatte Pflegestufe 1 laut Begutachtung und da Babys in dem alter immer eine höher eingestuft werden bekam er dann Pflegestufe 2.
Die Akte aus dem Krankenhaus war für den MDK gar nicht relevant, sondern der Entlassbericht sowie das U Heft. Die hast du doch bestimmt oder ?
Unter anderem gewertet werden Therapien, Medikamentenvergabe und eben der Mehraufwand zu "normalen" Babys.
Liebe Grüße und alles Gute euch 🍀

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Kurzer Klugscheißer-Modus:

Es heißt schon lange Pflegegrad.