Wie wird das Elterngeld bei Frühchen berechnet?

Hallo,

hab mal eine Frage.

Bin jetzt 35+4 und das Baby wird wohl bald kommen.
ET ist der 12.Mai.
Wie lange hab ich dann Mutterschutz und für welche Zeiten bekomm ich Elterngeld?

Hab ich denn einen Nachteil wenn es ein Frühchen wird?

Gruß und Danke im voraus

Janine

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Hallo Janine....

Ich habe mit dem Elterngeld keine Erfahrung... Ich kann dir nur vom Erziehungsgeld berichten... Bei mir war es so:

Joshua kam 32+1 zur Welt... Ich habe statt 8 Wochen Muschu nach der Geburt 12 Wochen Muschu gehabt plus zusätzlich die 6 Wochen, die mir vor der Geburt gefehlt haben.. Demnach habe ich für 18 Wochen Mutterschaftsgeld von der KK bekommen... Erst danach, wurde das Erziehungsgeld bezahlt, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wurde...

Wie es heute ist, weis ich nicht... Aber ruf doch einfach mal auf dem Amt an (Bei uns ist es das Versorgungsamt in Darmstadt) und frag nach.. Die können dir das beantworten...

LG und alles Gute
Fusselchen + Joshua *21.10.05

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Bei mir wars genauso.

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Hallo

Ja, es gibt einen Nachteil:
Du bekommst zwar als Frühchen-Mami länger Muschugeld,aber das wird auf das Elterngeld angerechnet.Das heißt,wenn du z.B. vier Wochen vor ET entbindest,hast du einen Monat weniger Elterngeld,war bei mir beim Erziehungsgeld so,und ich habe mich jetzt informiert,und mir wurde gesagt,das Muschugeld immer,auch bei Frühchen komplett angerechnet wird.Fand ich extrem ungerecht,denn man kann ja nichts dafür das das Baby früher kommt.
In meinem Fall war mein Sohn,bei 37+1 noch nicht einmal mehr ein "richtiges" Frühchen,so das ich weder mehr Muschugeld bekam,und mir dann auch noch das Erziehungsgeld nicht voll ausgezahlt wurde.

So ist das in unserem Staat...

Andrea+#ei25SSW

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Hallo,

wie schon geschrieben, man bekommt eigentlich weniger wenn das Baby früher kommt, da sich der Mutterschutz verlängert und der wird ja mit angerechnet.

Gemeinheit! :-[

LG

Nicole