Kostenerstattung Krankenkasse ICSI - Wichtig

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Erfahrungen mit den Krankenkassen.

Wir haben die ICSI in Österreich durchführen lassen, mussten die Behandlung erst einmal selber zahlen und dann die Rechnungen zwecks Erstattung der 50% bei der Krankenkasse einreichen.

Nun haben wir 6 Wochen nach dem Einreichen der Belege endlich eine Antwort erhalten (mir wurde gesagt, die Bearbeitung dauert 10 - 14 Tage). Nachdem wir telefonisch mehrfach nachgehakt haben, wo denn die Erstattung bleibt, habe ich am Freitag einen Anruf erhalten, indem der Mitarbeiter der KKH Allianz mir irgendetwas von einem "Durchschnittswert aller ICSI-Patienten der KKH" erzählt hat, sprich, es wird ein Durschnittswert der Kosten für die Berechnung genommen und davon dann 50% erstattet. Da er mir zu dieser recht seltsam klingenden Erklärung noch eine Gesamtsumme um die Ohren gehauen hat, habe ich eine schriftliche detaillierte Aufstellung eingefordert und diese auch erhalten. Ich wollte nachvollziehen könne, wie sich der Erstattungsbetrag zusammensetzt. Es wird von allem 50% erstattet, außer für die Abrechnung der KiWu-Klinik. Dafür sollen wir nur knapp 38% erhalten. Obwohl die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als von der KiWu-Klinik im Kostenvoranschlag angesetzt.

Ich habe also eine Beschwerde bei der KK eingereicht, da in der Kostenübernahmezusage für die Behandlungen Folgendes steht:
"Nach § 27 a SGB sind 50% der "entstehenden" Kosten Eigenanteil des Patienten."
Was interessieren denn da "Durschnittskosten anderer Patienten"?

Habt ihr schon einmal gehört (oder selber erlebt), dass die KK weniger als 50% erstattet? Dürfen die das überhaupt, wenn sie zum Einen etwas anderes zugesagt haben und zum Anderen das SGB den Satz vorschreibt? Wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn die sich quer stellen?

Noch während ich hier schreibe, habe ich einen weiteren Anruf erhalten. Angeblich existiert noch ein Schreiben an mich aus Dezember 2009. Mir liegt aber keins vor. Und ich hab zwischendurch mehrfach mit der KK telefoniert, weil ich eine schriftliche Bestätigung haben wollte, dass ich Medis im Ausland bestellen darf. Dabei habe ich immer wieder erwähnt, dass ich seit dem 08.11.2009 keine Post mehr von der KKH erhalten habe. Mir ist nicht einmal gesagt worden, dass sie im Dezember noch etwas an mich verschickt haben :-[.

Wie dem so ist, sprach der Herr von der KK gerade auch noch von 60,00 Euro Verwaltungsgebühren, die wir bezahlen müssen. Ist das normal?

LG
Sassi

P.S: Es geht um 400 Euro, die meiner Meinung nach zu wenig erstattet wurden. Also keine Peanuts.

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Hallo Sassi,

das tut mir leid, das du mit dem jetzt so ärger hast. ich bin auch in einer kiwu-klinik in österreich - kannst du es nicht über den fond laufen lassen? das mit der Krankenkasse ist mir gänzlich unbekannt. normalerweise zahlst du ja "nur" 30% (ist ja auch unterschiedlich je nach zentrum) ?

lg

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Hallo,

wir kommen aus Deutschland und der Fond ist nur für österreichische Paare.

Gruß
Sassi

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also mal abgesehen davon, dass die kassen die behandlungen im ausland nicht zahlen müssen, (die kasse meines mannes lehnte dies ab)ist es so, dass hier schon mehrfach berichtet wurde, dass von den kosten,die in deutschland entstehen würden, 25% übernommen würden.sprich, es interessiert nicht, was die kosten in österreich sind.das würde heißen, die schauen nach der differenz.die wird abgezogen.und der rest zu 25% erstattet, oder, im besseren fall, 50% der kosten, wie sie in d. entstünden.
das mit den kassen ist ärgerlich. aber am besten suchst du dir, falls sie jetzt nicht zahlen, einen anwalt.
medis im ausland zu bestellen ist mittlerweile verboten. allerdings hat mir meine freundin,die bei einer kk arbeitet erklärt, dass die kassen verträge mit den pharmaunternehmen (oder apo-verbänden??) haben und deshalb gar nicht wollen,dass man die billigeren medis aus dem ausland kauft (denn dann verdienen sie nichts dran)
...
viel erfolg
katici

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Hallo,

der Kostenvoranschlag war aber von einer KiWu-Klinik in Österreich und ist auf selbigem Beleg genehmigt worden. Darauf habe ich auch den Hinweis zum SGB gefunden.

Wegen den Medikamenten gab es überhaupt keine Probleme. Ich habe in Frankreich bestellt und von den Kosten hat die KKH 50% übernommen. Das hat mir die KKH vor der Bestellung mündlich zugesagt, nur die von mir angeforderte schriftliche Zusage habe ich nie erhalten.

Ich nehme mir auf jeden Fall einen Anwalt, wenn das Geld nicht erstattet wird. Aufgrund der Tatsache, dass der Kostenvoranschlag ganz eindeutig erkennbar von einer österreichischen Klinik stammt, erwarte ich, dass es zumindest einen Hinweis an die Versicherten gibt, wenn dann nicht 50% übernommen werden. Aber wie ja oben schon geschrieben, steht direkt auf dem Kostenvoranschlag mit drauf, dass 50% der entstehenden Kosten selber getragen werden müssen.

Gruß
Sassi