Was gilt denn als 1 Versuch bei IVF und ICSI?

Ich habe mal eine Frage zu den Versuchsanzahlen bei IVF und Icsi:

Ich weiß dass die KK 3 Versuche übernehmen.

1. Frage: Ist damit gemeint generell 3 Versuche ? Oder 3x IVF und 3x Icsi wenn dem so kommen würde?

2. Frage: Wenn eine IVF gemacht wird und es wurden soviele Eier entnommen und befruchtetet, dass welche eingefroren werden konnten und es beim ersten Einsatz der Eier nicht klappte, gilt dann der 2. Einsatz der Eier noch als 1. Versuch oder ist dass dann schon ein 2. Versuch bei der KK? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich kann es nämlich so schwer anders erklären :-)

Ich weiß, ich stelle hier in den letzten Tagen Fragen über Fragen, aber je länger ich mich damit beschäftige umso mehr fragen tauchen auf.

Lg
kati

1

Die KK zahlt 3x IVF ODER 3x ICSI. Je nachdem wie das SG ist wird auf IVF oder ICSI entschieden (also der Arzt entscheidet das und schreibt es so in den Kostenantrag für die KK).

Die KK übernimmt drei Versuche. Wenn Du eine Kryo (eingefrorene Eizellen auftauen und einsetzen) bei der KK einreichst, wird diese zwar die Kosten übernehmen, aber als einen der drei Versuche rechnen.
Daher würde ich die Kryo immer selbst zahlen und nur die Frischversuche (wesentlich teurer) bei der KK einreichen.

3

Ah, super danke für die schnelle Antwort.

Gibt es einen ungefähren Richtwert wie hoch die Kosten für den Kryoeinsatz sind? Eine gesamte IVF wurde bei unserere Klinik mit ca. 1400 € beziffert (Eigenanteil). Mit welchen Kosten muss ich für den Kryoeinsatz rechnen?

4

Da hat jede Kiwu unterschiedliche Preise, was das einfrieren betrifft (und Lagerung für ein Jahr halbes Jahr... ist überall anders, also die "Miete" sozusagen).

Dann kommt ja die eigentliche Kryo, da hängt es dann auch wieder von den Medikamenten ab (Kryo im Spontanzyklus, oder mit Stimu und ES auslösen usw.) -da kannst Du etwa zwischen 300 € und 1000 € rechnen.
In meiner alten Kiwu Praxis wäre es so gewesen: 500 € einfrieren und Lagerung; 500 € auftauen und einsetzen. Die Kosten zum einfrieren fallen also direkt beim Frischversuch an und werden nicht von der KK gezahlt.

2

generell 3 versuche. ivf oder icsi.

die übertrageung eingefrorener embryonen (kryo) ist keine kassenleistung.

lg