Hi!
Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal hier im Forum die Frage zur AOk BaWü und Altersgrenze gestellt. Mittlerweile hatte ich e mail Kontakt und habe erfahren, dass man dort auch Mitglied werden kann, wenn man nicht in BaWü wohnt. Laut Info hat diese KK die Altersgrenze bei Fauen aufgehoben und zahlt bis zu 75%!
Fand ich persönlich ganz interessant und ist vielleicht eine Option für mich!
Vielleicht ist es auch für andere Ü40 Frauen interessant!
LG
für alle Ü 40 interessant, AOK BaWü
Hi, das klingt super interessant...bin dieses Jahr 40 geworden, zwar verheiratet...aber nützt ja an dieser Stelle nix Wenn du weitere Infos hast, gib mal bitte Bescheid
Lieben Dank!!!!
Ich meld mich, wenn ich da mehr weiss!!
LG
Super!!! Danke
hey,
das wäre super... leider... hab ich grad dort angerufen und die sagten (zumindest im Kreis villingen) geht es nicht... mit wem hattest du den Kontakt oder welchen Kreis hast du angeschrieben...
mir sagte man ich man müsse dort leben und gemeldet sein
aber vielleicht hast du eine andere Auskunft wäre super wenn du dich mal bei mir melden könntest...
lg anna
ähm in Vaihingen... falsch verstanden....
Hi!
Die Antwort kam von einer Frau Schillinger von der AOk Schwarzwald-Baar-Heuber,, Villingen Schwennigen!
Die schreibt mir, dass eine Mitgliedschaft auch möglich sei, wenn man wie ich in NRW wohnt. Ob das jetzt wirklich stimmt, weiss ich natürlich nicht. wäre ja zu schön.
Ich werde da ins Detail gehen, wenn ich das Gespräch in der KiwuKlinik hatte
LG
mmh ..
was heisst Altersgrenze aufgehoben ?? ganz ? oder nur um 1-2 Jahre verschoben - das haben ja bereits andere KK ...
das hab ich leider auch noch nicht so genau raus gefunden!
LG
also wenn ich das richtig verstanden habe, nicht angehoben, sondern aufgehoben...
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-service/kuenstliche-befruchtung-175786.php
"Zusätzliche Leistungen zur künstlichen Befruchtung ab 01.07.2013 Zusätzliche Kostenbeteiligung für die ersten drei Versuche von 25% über den gesetzlichen Rahmen von 50 % hinaus Insgesamt also 75 % Kostenbeteiligung bei den ersten drei Versuchen (ärztliche Leistungen und Arzneimittel) Voraussetzungen: Versicherte müssen miteinander verheiratet sein ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten Versicherte müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben die obere Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen wird aufgehoben Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt bestätigt, dass eine Erfolgsaussicht besteht und weder für die werdende Mutter noch für das Kind besondere gesundheitliche Risiken durch die Schwangerschaft zu erwarten sind Für weibliche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nach dem LPartG gilt die Kostenbeteiligung in Höhe von 75 % für die ersten drei Versuche analog – sofern beide Frauen unter krankheitsbedingter Kinderlosigkeit leiden beide Ehepartner bzw. Lebenspartnerinnen müssen während des Behandlungszeitraums bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein"
Hallo an alle !
Ich bin 42 und habe nach meinem 42. Geburtstag von der AOK BaWü 3 Versuche genehmigt bekommen a 75%. (Das zum Thema Altersgrenze)
Wie sich das verhält wenn man nicht in BaWü wohnt weiss ich nicht, denn ich wohne dort.
Aber ich hatte mal bei einer anderen KK angefragt und da hatte ich das Problem dass ich im falschen Bundesland gewohnt hab. Antwort der KK: nicht möglich! :/
Aber diese Info kann man ja sicher bei der Kk in Erfahrung bringen? Vielleicht ist es ja von KK zu KK verschieden....
LG
Hallo,
generell ist eine Mitgliedschaft bei der AOK BW möglich wenn a) entweder der Kunde selbst in BW wohnt und / oder b) der Arbeitgeber des Kunden in BW seinen Firmensitz hat.
ALLERDINGS gibt es immer wieder Ausnahmen! Die AOK BW hat verschiedene Bezirksdirektionen (für jeden Landkreis einen) - diese wiederrum entscheiden selbst darüber ob sie neue Mitglieder aus anderen Bundesländern aufnehmen oder nicht. Auch der Arbeitgeber spielt eine Rolle. Dieser sollte vorher darüber informiert werden (denn er ist für die An- und Abmeldung zuständig). Einige Arbeitgeber möchten nicht ein neues Beitragskonto bei einer neuen Krankenkasse anlegen um monatlich dort die Beiträge abzuführen. Wichtig ist hier wirklich überall (am besten schriftlich) anfragen.
Nicht vergessen: Kündigungsfrist beachten und es besteht nach Eintritt eine 18 monatige Bindungsfrist.
75% der Kosten werden nur übernommen wenn BEIDE bei der AOK BW versichert sind. Also müssen beide wechseln. Einzeln liegt die Kostenübernahme bei 50%.
Die Altersgrenze ist aufgegeben worden - ALLERDINGS muss der Arzt ein schriftliches Gutachten ausstellen, aus dem hervor geht, dass die Frau weiterhin gebährfähig ist, sprich das medizinisch alles in Ordnung ist und das keine Komplikationen zu erwarten sind aufgrund guter Gesundheit. (Bitte nicht als Angriff sehen, so sind leider die Voraussetzungen)
Solltet ihr überlegen zu wechseln, dann überlegt es euch gut und lasst euch sämtliche Korrespondenz schriftlich geben. So kann garantiert nichts schief gehen.
Ich hoffe das hilft ein bißchen weiter.
Liebe Grüße
Mein Arzt hat sich geweigert so ein Gutachten zu schreiben und die AOK hat mir das trotzdem genehmigt. Somit gibts wohl auch hier Ausnahmen :)
LG
Danke!
sehr informativ, ich kann dann wohl eher nicht wechseln!
war auch nur ein "Strohhalm"!
LG