Sterilisation wg. Gendefekt - IVF möglich?

Hallihallo,

seit rund drei Jahren spiele ich (27) mit dem Gedanken, mich sterilisieren zu lassen.
Ich habe einen seltenen Gendefekt, der mit einer Chance von 50% weitervererbt werden kann. :'(

Mein Sohn ist ebenfalls daran erkrankt und schwerbehindert, weiterhin habe ich bereits 4 FB erlitten und unsere Tochter haben wir in der 20. SSW gehen lassen müssen, weil sie die Erkrankung in der schwersten Ausprägung geerbt hatte und nicht lebensfähig gewesen wäre.

Daher meine Frage:
• Ist es denn prinzipiell eigentlich möglich, nach einer Sterilisation via IVF künstlich befruchtet zu werden?

(daher stelle ich sie auch in diesem Unterforum, weil es ja nicht um die Verhütung an sich geht, sondern um die Möglichkeiten nach der Steri).

Denn in meinem Falle sei laut unserem Genetiker eine IVF mit vorheriger Präimplantationsdiagnostik angezeigt - um das Risiko eines weiteren behinderten Kindes vermindern, sollte ich nicht mehr auf natürlichem Wege schwanger werden.

Diese Frage ist mir elementar wichtig - für den Fall der Fälle, dass wir später doch noch einmal ein Kind (auf künstlichem Wege + PID) möchten. Schwanger werden, einen Test machen und dann ggf. abtreiben ist für uns überhaupt keine Lösung. #contra

Vielen Dank und liebe Grüße
Hikeseno #sonne

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Ja. Das ist möglich.
Allerdings zahlt die KAsse nicht mehr nach einer Sterilisation.

LG

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Hallo,

meines Wissens werden bei der Frau bei einer Steri die Eileiter durchtrennt oder abgebunden. Beides stellt kein Problem dar bei einer IVF, da hier die Eileiter umgangen werden. Die Eibläschen werden direkt vom Eierstock punktiert und nach Befruchtung wird die befruchtete Eizelle direkt in die Gebärmutter eingebracht.

Gruß
Barrik

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Hi!

Generell ist die IVF ja die Methode, die genutzt wird, wenn es keine Eileiter mehr gibt oder diese nicht durchgängig sind. Daher ja, nach der Steri wäre eine IVF möglich.

Bevor ich das allerdings so umsetzen würde, würde ich mich erkundigen, wie das anschließend mit der Finanzierung ist. Evtl. ist es möglich, dass die IVF dann nicht von der KK übernommen wird, weil ja die "Unfruchtbarkeit" selbst verschuldet ist.

Vielleicht ist es aber auch was anderes, weil ja die Notwendigkeit der PID gegeben ist. Da würde ich mich eben noch mal erkundigen. Die KiWu müsste sowas aber auch wissen oder eben die KK.

Alles Gute!

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Vielen lieben Dank für eure blitzschnellen und eindeutigen Antworten! #liebdrueck

Wir würden im schlimmsten Falle lieber die Kosten für die IVF / PID übernehmen - als das Risiko eines weiteren behinderten Kindes in Kauf zu nehmen.

Wir sind einfach ein wenig seelisch "vorgeschädigt" wenn man das so sagen darf. Nach dem ganzen seelischen Stress ist auch Sex nur noch ein reiner Quell des Frusts und Streits, vor allem auch weil mein Partner panische Angst vor einer ungeplanten Schwangerschaft und den möglichen Konsequenzen hat.

Ich bin auch deswegen am Hadern, weil ich vielleicht auch hoffe, dass sich zumindest ein Stück weit auch unser Liebesleben normalisiert... ihm ist kein anderes Verhütungsmittel wirklich recht, alles zu unsicher und er gibt zu, er weiss nicht, ob er jemals überhaupt wieder kann etc. Ein einziger Kampf, ist zum Heulen...

Das ist eigentlich ein anderes Thema, und jetzt der letzte verbleibende Punkt, der mich hinsichtlich der Steri bekümmert.

Wenigstens aber schon einmal gut zu hören, dass eine IVF nach einer Steri "technisch möglich" ist. Danke!

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Kann man den bei der PID alles untersuchen an gendefekten?

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Zumindest die groben Defekte wie eine Trisomie 21 kann man erkennen.

Mein Gendefekt ist auch auffällig, habe eine Translokation, das heißt, es sind zwei große Chromosomenstücke vertauscht.