MuSchu-Gesetz schon nach Transfer? Oder wann?

Wir stellen sich derzeit dir wirrsten Fragen :-)

Vielleicht weiß hier jemand etwas darüber.

Wenn nach einer IVF ein Embryo transferiert wird, fällt man dann schon unter das Mutterschutz-Gesetz? Wenn nein, ab wann?

Wie handhaben es die, die einen "gefährlichen" Job haben während der IVF-Behandlung?

Danke für eure Infos :-) :-)

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Hallo,

du hast erst Mutterschutz wenn du eine Schwangerschaftsbestätigung durch einen Frauenarzt bekommen hast bzw sobald du deinen Arbeitgeber gesagt hast das du schwanger bist. Das kann man auch im zweifel rückwirkend geltend machen im Falle eines Rechtsstreikes.
Aber der TF eines Embryos macht dich nicht schwanger.
Wenn du einen gefährlichen job hast, dann lass nicht von deiner KIWU krankschreiben ggf vom Hausarzt/Frauenarzt.

Was ist den gefährlich an deinem Job wenn ich mal fragen darf? Neugierig :-)

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Dass ich den AG informieren muss ist mir klar.

Es geht mir auch nicht um Kündigungsschutz (du hast was von rückwirkend geschrieben) - ich bin Beamtin und nicht kündbar.

"Normalerweise" reicht es ja, den AG über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Dafür braucht man keine Bescheinigung vom Arzt.

Meine Frage zielte aber darauf ab, ob man nach einem Embryotransfer bereits unter die Bezeichnung "schwanger" fällt.

Wir möchten nichts riskieren, wenn es denn dann so weit ist, da wir vermutlich auch nur drei Versuche machen (können).

Danke schon mal :-)

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Du bist nach einem Transfer nicht schwanger ..............du kannst von deinem Arzt krankgeschrieben werden. Nach einem TF fällt man auch nicht unter bezeichnung schwanger.........

Nein ich rede von Mutterschutz. auch rückwirkend. Das kann im Falle wenn dein ARbeitgeber dich zwingen will länger zu arbeiten oder nur im stehen zu arbeiten etc.
Und daraus eine Pflicht entsteht im Nachhin oder ein Anspruch auf irgendetwas.

Doch die SChwangerschaft muss ärztlich bestätigt werden, eine reine mündliche Aussage bei einem normalen Arbeitsgeber reicht nicht.
Bei Beamten kann das anders sein.

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Das MuSchu-Gesetz gilt ab Transer!

Allerdings würde ich wohl auf nichts bestehen, solange ich nichts konkretes weiß. Schlißelich müsstest Du auch jedes Mal dem AG berichten, wenn es nicht geklappt hat.

http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/mutterschutz-bereits-ab-embryotransfer-5745/

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Wenn du z.B. im Streifendienst bist, gibt es drei Möglichkeiten. Die erste ist, dass du den Innendienst machst und im Falle einer Alarmierung (Außendienst) einen vertrauenswürdigen Kollegen hast, der dann immer für dich einspringt.

Die zweite ist Urlaub und die dritte ist Krankschreibung.
So mach ich es....

Vielleicht konnte dir das helfen.

VG

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Jeden Monat Krankschreibungen möchte ich mir ehrlich gesagt nicht "leisten", daher überlege ich, es dann direkt zu sagen. Nicht, dass wir eine IVF haben durchführen lassen, sondern dass ich schwanger bin - sofern man eben unmittelbar danach unter diese Bezeichnung fällt.

Für die erst mal diesen Monat anstehende IUI habe ich wenig Bedenken, da die Chancen eh sehr schlecht sind, es nicht so teuer ist, und ich es bei einer Schwangerschaft auf natürlichem Wege ja auch nicht früher wüsste. Für die IVF habe ich dann wieder Bedenken...

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Komisch, du willst also gleich nach dem Transfer angeben , dass du schwanger bist und was machst du wen der Embryo garnicht einnistet und du bekommst ganz normal deine Regeln. Sagst du dann oh es tut mir leid hab mich geirrt und nächsten Monat alles wieder von vorne?
ich hab insgesamt 5 Transfers davon 3 Eileiterschwangerschaft eine Fehlgeburt und erst der 5 blieb bei mir. Insgesamt 5 Jahre Kiwu zig OPs und ewig Krank.

ich wünsche dir ein leichteren Weg bis zum Ziel.

lg ella

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Mutterschutz so früh? Ne der beginnt doch erst 6 Wochen vor Entbindung.

Du meinst Beschäftigungsverbot oder?

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Nein :-)
Ich meinte ab wann man unter das Mutterschutzgesetz fällt, steht ja auch oben :-)

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Das kannte ich ehrlich gesagt noch nicht ;-)

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Hallo,

also ich habe vor kurzem mal das hier dazu gelesen

http://www.wunschkinder.net/aktuell/wissenschaft/nun-endgueltig-ab-dem-transfer-ist-man-schwanger-547/

demnach bist Du ab Transfer schwanger. Meiner Meinung nach gilt das aber nur, wenn Dein Arbeitgeber Dir in der Zeit kündigt und sich tatsächlich herausstellt, dass du schwanger bist oder bei ähnlich gelagerten Fällen.

Bei einem gefährlichen Job (Chemikerin ect., Radiologin ect.) schreibt dich auch jeder Arzt vorsichtshalber bis zum Bluttest krank.

Liebe Grüße
Müsli

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habe ich noch vergessen: Du kannst doch bis zum tatsächlichen Mutterschutz ganz normal weiterarbeiten, solange Du nicht mit gefährlichen Substanzen ect. arbeitest oder es Dir schlecht geht. Ich weiß ja nicht wie gefählich Dein Job ist, aber im Normalfall wüsstest Du ja noch nichts von Deiner Schwangerschaft und würdest wie gehabt Deinem Job nachgehen. Vielleicht hat ja jemand in Deiner Berufsgruppe Erfahrungen damit.

LG

Müsli

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Danke dir für den Link!

Allerdings würde ich eine Krankschreibung ja gar nicht brauchen und würde ich auch nicht unbedingt in Anspruch nehmen wollen - das wird bei uns sehr kritisch gesehen.

Offen mit der Thematik Kinderwunsch umgehen kann ich hier allerdings auch nicht. Habe Bedenken, dass ich dann für die anspruchsvollen und spannenden Sachverhalte vielleicht außen vor gelassen werde, was ich nicht möchte, vor allem weil ich mich mental erst mal noch auf eine längere Kinderwunschzeit eingestellt habe :-)

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Hallo,

ich verstehe, wie schwierig deine Situation ist.
Aber du sagst ja, dass du nicht offen mit dem Arbeitgeber sprechen möchtest, weil du dann keine interessanten Aufgaben mehr bekommen würdest. Wenn du ihm nach Transfer aber direkt sagst, dass du schwanger bist, weiß er ja auch vom Kinderwunsch und wird dir keine interessanten Aufgaben mehr zuteilen.

Ich wäre daher lieber direkt offen oder würde es über Krankenscheine oder Urlaubstage lösen. Vor allem weil vor dem Transfer ja auch schon einige Termine anstehen, die sich oft schlecht mit der Arbeit verbinden lassen.

Viel Erfolg!