Hallo,
wer hat eine Immunisierung durchführen lassen und kann mir davon berichten? Ist es eine Kassenleistung? Braucht man eine Überweisung von der Kinderwunschklinik? Welche Kriterien muss man erfüllen bzw gibt es Ausschlusskriterien?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüsse
Ninchen
Immunisierung (Kiel)
Hallo,
ja, das würde mich auch interessieren.
Wie weit wohnst du von Kiel entfernt? Welche anfahrt nimmst du dafür in Kauf?
Hallo,
Wir wohnen in Hamburg, also nicht weit entfernt. Unsere Kinderwunsch-Klinik ist allerdings in Berlin.
Hallo,
ich habe gehört, dass Kiel die Immunisierung (Partnerimmunisierung) nicht mehr durchführt. An der Uniklinik Göttingen wird das wohl noch gemacht.
VG coreopsis
Richtig. Im Moment machen sie die nicht, steht auch auf der Internetseite. Da geht's wohl um irgendeine Zertifizierung die sie nicht haben und prüfen wollen ob Sie diese brauchen.
Verrückt das ist mir neu. Wir waren letztes Jahr dort und unsere Immunisierung hält noch bis 6/2016. na da bin ich ja mal gespannt.
Hallo Ninchen,
das ganze Verfahren ist ziemlich umstritten. Gibt genügend Studien dafür und dagegen.
Am besten finde ich ist das ganze auf der Webseite der Klinik Kiel erklärt, inkl. Voraussetzungen dafür. Es gibt einige Ausschlusskriterien u.a. auch dein Gewicht und bisheriger Verlauf der Behandlung (Behandlung erst nach 2 erfolglosen Versuchen).
Wenn ich das richtig verstanden habe, musste man bisher explizit überwiesen werden.
Das der Klinik eine Zertifizierung fehlt und deshalb aktuell das Vorgehen nicht anbietet macht mich echt stutzig... wir hatten das ganze nämlich in Betracht gezogen wenn die jetzige Runde scheitern sollte.
Gruß,
garro
Hier die Erklärung von der Internetseite:
AKTUELLE MITTEILUNG Stand 9.12.2015
Wir führen seit über 20 Jahren die Lymphozyten-Immunisierungs-Therapie (LIT) in enger Indikationsstellung bei Kinderwunschpaaren durch. Es handelt sich hierbei um die Behandlung mit einem Blutprodukt, dessen Überwachung der Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes obliegt. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste die zuständige Aufsichtsbehörde. In der Regel legt die Aufsichtsbehörde auch fest, ob für die Herstellung eine Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) erforderlich ist oder nicht. Die Einschätzung richtet sich danach, ob sich die Landesbehörde diesbezüglich der Auffassung des Paul-Ehrlich-Instituts anschließt oder nicht. Das Paul-Ehrlich-Institut stuft unsere Zellpräparate als „Advanced Therapy Medicinal Product“ (ATMP) ein, wofür eine Herstellungserlaubnis erforderlich ist. Das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein hat uns bisher gestattet, die Zellen für die Immunisierung unter Bezug auf § 13 Absatz 2 Satz 1 des AMG ohne gesonderte Herstellungserlaubnis (aber selbstverständlich unter entsprechend geeigneten Bedingungen) herzustellen.
Kurzfristig hat der Vorstand des UKSH die Landesbehörde gebeten, eine aktuelle Einschätzung vorzunehmen und bis zur Klärung angeordnet, dass keine Immunisierungstherapien mehr durchgeführt werden dürfen.
Wir möchten betonen, dass das aktuelle Therapieverbot auf dem Klärungsbedarf zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen beruht (Herstellungserlaubnis erforderlich oder nicht). Schadensfälle sind bei unseren Paaren und ihren danach geborenen Kindern bis heute nach unserem Wissen nicht aufgetreten und haben die Überprüfung auch nicht veranlasst.
Wir hoffen, nach entsprechender Klärung die LIT wieder anbieten zu können.