Kostenübernahme PID uund IVF

Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich stecken mitten in einer PID und uns stellt sich nun das Problem der Kostenübernahme. Von meiner Krankenkasse (Debeka und Beihilfe) habe ich nun einen 1 Ablehnungsbescheid bekommen. Nun weiß ich nicht, wie sinnvoll es ist, sich reinzuknien und mit allen möglichen Mitteln (notfalls auch gerichtlich) gegen den Bescheid vorzugehen. Hat jemand von euch Erfahrungen und kann mir Tipps geben? Auch in Bezug auf eine eventuelle Absetzung per Steuer?

Vielen Dank!!

Liebe Grüße

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Hallo!

Wir haben was Ähnliches. Wenn du es googlest, findest du, dass die KK nicht verpflichtet sind, etwas zu zahlen, sondern nur in Einzelfällen Kulanz gewährt wird. Wir versuchen es auch, haben aber keine Hoffnung. Unser Genetiker meinte, die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung läge bei fast 100 %. Gerichtlich wird euch nichts bringen, sie müssen die Kosten für IVF bzw. eigentlich dann ICSI nicht übernehmen, wenn ihr ansonsten beide gesund seid und auch das SG gut ist. Tut mir leid! Wir wünschten auch, es wäre anders. Habe aber hier auch schon von Mädels gelesen, die wohl im Einzelfall Beihilfe gekriegt haben. Es ist wohl Ermessenssache...

Glg!
Stern

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Hallo,

soweit ich weiß, ist die PID generell keine Kassenleistung.

Falls bei dir ein Gendefekt besteht, hättet ihr mit der PKD eher Chancen auf eine Übernahme. Dazu gibt es auch ein Urteil (siehe Link).

http://www.kinderwunsch-anwalt.de/polkoerperdiagnostik-pkd-bei-weiblichem-gendefekt-ist-versicherungsfall-urteil-lg-koeln-3-9-2014/

lg
songirl

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Danke, Songirl! Das macht ja doch Hoffnung! Ich frage gleich morgen mal bei der DAK nach und versuche es alternativ mit einem Anwalt. Bei den Kosten lohnt sich ein Versuch! Der Genetiker meinte zu uns nur gleich, wir hätten keine Chance. Der, der ihm diese Auskunft gegeben hat, wurde wohl von den KK bezahlt. :-) Und bisher war er sehr zuverlässig!

LG

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :-( Sehe eben, dass das ja für PKV gilt. Ich bin doof und nehme alle Hoffnung zurück. Sorry! Dann waren unsere Infos ja doch korrekt. Wäre auch zu schön gewesen... Den Artikel hatte ich auch schon gefunden, aber gerade vor lauter Hoffnung wohl nicht genau genug gelesen ;-) Steht ja auch nur oben drin.

Lg!

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Hi!

Leider kann ich Dir in Bezug auf eine gerichtliche Anfechtbarkeit des Bescheides nicht weiterhelfen.

Steuerlich sind die gesamten Kosten der Kiwu-Behandlung (inkl. der Medikamente auf Rezept und der Fahrtkosten (hin + rück + Parkgebühren) zu jeder Untersuchung, zu jedem Gespräch, zu jedem US und natürlich zu Punktion und Transfer, Bluttest etc.) als aussergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die sog. zumutbare Eigenbelastung i. H. zw. 4-6% (verheiratet ohne Kinder, %-Satz variiert je nach Höhe des Einkommens) des Gesamtbeitrags der Einkünfte wird von den geltend gemachten Gesamtkosten abgezogen. Der übersteigende Betrag ist der steuerlich absetzbare Anteil.

LG und viel Glück!!

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Hallo,
erstmal Danke für deine Antwort. Das man die Kosten grundsätzlich steuerlich absetzen kann, weiß ich. Nur frage ich mich, worauf ich dabei achten muss.. . Muss ich z.B. den negativen Bescheid der Krankenkassen anfechten, um Anrecht auf eine Steuerrückzahlung zu haben? Benötige ich zusätzliche Unterlagen? Hast du mal ähnliches steuerlich geltend gemacht?
LG

Julestern

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Nein, du musst dich nicht rechtlich wehren, um eine steuerliche Abziehbarkeit zu erlangen. Rechne alle Kosten auf und füge den Ablehnungsbescheid den belegen zur Steuererklärung bei.
Die Krankenkassen sind, sofern man ihnen die Zustimmung erteilt hat, sowieso verpflichtet, Kostenbeteiligungen der Höhe nach an das Finanzamt zu melden. Hast du seinerzeit Deine steuerliche Identifikationsnummer bei der KK eingereicht? Dann melden Sie diese Beträge elektronisch.
Ich bin gesetzlich versichert und habe daher selbst mit privaten KK und Beihilfe nichts zu tun. Habe aber beruflich mit dem Thema Steuern zu tun ;-)

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Das mit dem Finanzamt ist so eine Sache. Wir haben in den letzten 3 Jahren nie was bekommen. Ansage von denen: man kann es nur geltend machen wenn die Ursache bei der Frau liegen. Hab es auch gegoogelt und das ist wohl Standard. Warum? Keine Ahnung.

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Dss stimmt so aber nicht. Es würde dem steuerlichen Grundsatz nach §33a EStG widersprechen und ich habe keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Ursache nur bei der Frau liegen darf.
Ich habe auch schon einige Steuerfälle gehabt, bei denen der Mann der Verursacher war und die Kosten wurden uneingeschränkt anerkannt.

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Wir haben dieses Jahr das erste mal sämtliche Unterlagen der KIWU bei der Steuer eingereicht und haben einiges an Geld wieder zurück bekommen. Problemlos. Und die Ursache liegt nicht bei mir.

Also bei uns war das kein Problem

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