Gesetzeslage bei Blastozysten? Kann mich jemand aufklären?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: wie ist beim Kultivieren von Blastos? Dürfen nur drei in die Blastokultur geschickt werden? Heisst es, wenn beispielsweise 5 Eizellen haben sich befruchten lassen, müssen zwei davon gleich verworfen werden und nur drei in die Blastokultur geschickt werden? Wenn alle drei es schaffen sollen und nur 2 transferiert werden sollen, darf die restliche Blastozyste nicht mehr verworfen werden? Können nicht alle 5 weiterkultiviert werden und z.b. an Tag 4 entschieden werden, welche vier verworfen und welche zwei an Tag 5 übertragen werden sollen?

Also, wie ihr seht, bin ich da überfragt...Könnt ihr mich bitte aufklären? Ich habe damit gar keine Erfahrung gehabt. Danke euch.

LG tinnchen

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also... meine klinik macht nur blasto kultur bei mind. 5 befruchteten eizellen.. wenn z.b. alle 5 zu blastos werden, werden 2 transferiert und der rest eingefroren. ich hatte 9 befruchtete eizellen davon wurden 4 im vorkernstadium eingefroren und 5 weiter kultiviert.von denen schafften es aber auch nur 2 zu blastos...

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war bei meiner 1. IVF auch so. Da sie aber dann in der Entwicklung etwas hinterherhinkten und die restlichen im Vorkernstadium das Auftauen nicht überlebt haben, wurden in meinem 2. Versuch alle 11 zu Blastos weiterkultiviert. Hier schafften es leider auch nur 2 zu Blastos. Die Übriggebliebenen wären aber eingefroren worden...

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Alles klar. Danke.
LG tinnchen

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Hallo,

es dürfen so viele in Blastokultur, wie der Arzt einschätzt, die gebraucht werden, damit am Ende zwei übrig bleiben. Das können auch 10 sein.
Wenn ihr 3 in Blastokultur schickt, dann kannst du die übrigen 2 auch gleich einfrieren lassen. Verworfen werden muss gar nichts.

LG

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Ich dachte, es dürfen nicht mehr als 6 in die Blaszokultur geschickt werden? Zumindest in Deutschland.

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Danke für die Antwort. Ich bin mir wegen Einfrieren noch nicht so sicher. Wir hatten eine extrem schlechte Auftaurate: von 17 Eizellen haben es nur 3 geschafft (waren keine Blastos, sondern PNs). Daher bin ich sehr skeptisch Kryo gegenüber. Beide Versuche waren auch negativ.
LG tinnchen

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Hallo,
bei Blastos ist das Ziel, nur so viele befruchtete EZ zu kultivieren, dass man dann je nach Patientenwunsch 1-2 einsetzen kann und keine verwerfen oder einfrieren muss. Bei uns in der Region dürfen max. 6 befruchtete EZ in die Blastokultur geschickt werden, weil man dann im Schnitt ca 2 einsetzen kann. Meine Klinik fängt aber idR (je nach Alter) eher mit nur 4en an. Wenn 3 Blastos da sind und man 2 transferieren möchte, muss man die dritte natürlich nicht verwerfen. Genau das möchte das Gesetz ja vermeiden. Die 3. kann dann in diesem Fall eingefroren werden. Verwerfen ist hier nur unter Einbeziehen der Ethikkommission möglich. In Österreich und Süddeutschland sieht das Gesetz die Lage etwas lockerer...
LG

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Danke schön für deine Antwort.
LG tinnchen

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Blöde Gesetzeslage :-( meine Kiwu geht auch streng nach Gesetz! Da darf man nur 6 weiter Kultivieren wg Embryonenschutzgesetz aber abtreiben bis zur 12. Woche ist erlaubt

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Mir wurde erklärt, dass max. doppelt so viele EZ in die Blastokultur geschickt werden dürfen, wie man zurücknehmen darf- also sechs Stück.
Bei mir wurden von zwölft EZ elf befruchtet, fünf Vorzellkerne eingefroren und sechs EZ in die Blastokultur geschickt. Daraus sind vier Blastos entstanden, von denen ich zwei zurückgenommen habe und zwei eingefroren wurden. Die beiden anderen EZ sind leider degeneriert.