Hallo ihr Lieben,
Falls ihr das noch nicht wisst: Man kann die ivf kosten bei der Steuererklärung angeben und bekommt gar nicht so wenig Geld zurück. Meine Schwägerin hat einen Zeitungsartikel darüber gelesen. Ich hab mir das von meinem Steuerberater bestätigen lassen. Einfach die Rechnungen anfügen. Worüber genau das läuft weiß ich nicht. Also da macht die Steuererklärung doch Spaß 🤗
Ivf kosten über Steuern absetzbar
hey darf ich mal fragen welche rechnungen man alles einreichen kann?
Das müssen wir auch nochmal fragen. Bisher weiß ich nur von den normalen ivf Rechnungen. Ob das auch für Kryo gilt und Medis weiß ich noch nicht.
Glg
Alles über Medikamente und Untersuchung etc. Kommt unter außergewöhnlich Ausgaben fällt unter Krankheitskosten.
Das läuft über außergewöhnliche Belastungen
http://www.finanztip.de/krankheitskosten/
https://www.steuern.de/krankheitskosten.html
Das Wichtigste in Kürze:
Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen können.
Allerdings müssen Sie dafür Ihre individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung) überschritten haben. Diese hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab.
Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist die zumutbare Belastung für jeden Steuerpflichtigen gestaffelt nach Einkommensstufen zu ermitteln (Az. VI R 75/14). Folglich sind höhere Beträge abzugsfähig.
Prophylaxe lohnt sich für die Steuer nicht: Kosten für vorbeugende Maßnahmen erkennt der Fiskus nicht an.
So gehen Sie vor:
Erst das Attest, dann die Behandlung – diese Reihenfolge erhöht Ihre Chancen, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.
Auch selbst getragene Rezeptkosten, Zuzahlungen zu Heilmitteln sowie Fahrtkosten zu Ärzten und Kliniken sind absetzbar.
"Wann und in welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?
Die Krankheitskosten können nur abgezogen werden, wenn sie (ggf. zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen) die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und ggf. auch nach der Art des Steuertarifs. Generell gilt, dass Krankheitskosten bis zum jeweiligen Grenzwert zumutbar sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren individuellen Grenzwert von den tatsächlichen Krankheitskosten abziehen müssen, um den steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Betrag zu erhalten. Einen groben Überblick über den Grenzwert gibt diese Tabelle (siehe Foto oben drüber)
Oh super. Vielen Dank
Ihr dürft nur nicht vergessen mitzuteilen, welche Kosten von der Krankenkasse erstattet wurden. Die meisten bekommen ja mind. 50% wieder. Das wird gegengerechnet und wenn man dann nicht über den Höchstsatz kommt, der Einkommensabhängig ist, gibt es nichts zurück. Pauschal kann man somit nicht sagen, dass man etwas verrechnet bekommt. Wir haben einen Eigenanteil von fast 7000€, incl. Fahrt-und Parkkosten und leider reicht das nicht, um über den Höchstsatz zu kommen. Außerdem muss man in der Regel nachweisen, dass eine ärztliche Notwendigkeit bestand- also den Behandlungsplan mit einreichen, den seinerzeit auch die Kasse genehmigt hat. Um es bei der Steuer angerechnet zu bekommen, müssen letztlich die gleichen Voraussetzungen vorliegen, wie sie für die Kasse vorlagen. Ist man nicht verheiratet, war sterilisiert, ist über 40 gewesen usw. muss es normalerweise nicht anerkannt werden. LG
Also wir haben damals 2012 weder Behandlungsplan noch die Zuschüsse der KK mit angegeben und die haben brav alles erstattet ohne nachzufragen... daß hatte sich gelohnt..
Nur eben alle Rechnungen, und Fahrtkosten einreichen..
Gruß Uli...
Und dieses Jahr lohnt es sich wieder für 2017...
Lasst euch auch eine Bestätigung der Ultraschall Termine von der Klinik geben, nicht nur Termin PU und Transfer...
"Außerdem muss man in der Regel nachweisen, dass eine ärztliche Notwendigkeit bestand- also den Behandlungsplan mit einreichen, den seinerzeit auch die Kasse genehmigt hat."
Kenne ich so nicht, habe ich nie angegeben, war nie ein Problem.
Moin, ich werde alles als Außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Dazu jedes Medikament, Blutbild, KBs, ....
Man muss aber bedenken, dass nicht alle anerkannt wird. Ab einem gewissen Einkommen sind 7% des gemeinsamen Einkommens vertretbar. Alles was darüber geht, kann abgesetzt werden.
Hallo,
vergesst nicht, auch Fahrtkosten und Parkkosten zu allen Ärzten und Apotheke anzusetzen.
LG
Hallo zusammen,
ich klink mich hier mal kurz ein, weil ich mich in diesem Bereich recht gut aus kenne.
Grundsätzlich können nur außergewöhnliche Belastungen (in diesem Fall ICSI, IVF usw.) angesetzt werden, die die zumutbaren Belastungen übersteigen.
Hierzu gibt es im Internet Tabelllen, z.B.
https://www.smart-rechner.de/aussergew_belastung/rechner.php
Bei einem verheiraten Paar (gemeinsame Veranlagung) ohne Kinder muss dieser Betrag bei einem Jahreseinkommen von >51.130 € mindestens 6% liegen.
D.h. nur bei geringeren Einkommen bzw. sehr sehr hohen Ausgaben (z.B. Selbstzahler) kommt auch wirklich ein Steuervorteil dabei raus. Einreichen kann man natürlich immer, nur die meisten werden nichts davon zurück bekommen.
Gruß
april90
Hallo,
Das sind ja gute Nachrichten. Gilt das auch für Behandlung im Ausland?
Hallo,
Das weiß ich leider nicht.
LG
"Künstliche Befruchtung im Ausland
Wer sich für die Kinderwunschbehandlung eine Klinik im Ausland – zum Beispiel Dänemark oder Tschechien – aussucht, kann die Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Aber: Die Behandlung im Ausland darf nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen. Behandlungen, die nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten sind, können auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Das haben mehrere Finanzgerichte in den vergangenen Jahren immer wieder betont."
Link:
https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/kuenstliche-befruchtung-von-der-steuer-absetzen.html
Hallo alle zusammen,
Ganz lieben Dank für eure zusätzlichen Tips zu diesem Thema 😊