Selbstzahler IUI/ICSI Kosten Außergewöhnliche Belastung Steuer

Hallo Mädels,

wer von euch ist Selbstzahler und hat selbst schon die Kosten für die IUI/ICSI/Medikamente
bei der Steuer geltend gemacht? Muss man etwas beachten? Hat sich die Rückzahlung gelohnt?

Liebe Grüße #winke

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Hallo Sally,

das kommt auf euer Einkommen an und die Kosten die ihr hattet. Es gibt genaue Grenzen, erst ab diesen wirken sich die Kosten aus. Wenn du magst kannst du mir die Daten per PN schicken und ich schaue mal nach.

Viele Grüße

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Ich habe damals für meine Tante die Steuer gemacht und bei 2 verdienern haben sich die 3 ICSI schon bemerkbar gemacht. Aber es hängt sowohl vom Bruttoarbeitslohn als auch von den Kosten selbst ab. Genauso wie von den übrigen Einkünften.

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann könnt ihr gar nichts absetzen.
Ansonsten nur das, was über eurer persönlichen außergewöhnlichen Belastungsgrenze liegt, je nachdem was ihr n zu versteuerndem Einkommen habt, liegt das zwischen 3 und 6% eures zu versteuerndem Einkommen. Alles was über dem Prozentsatz liegt, ist ansetzbar. ( also mit allen anderen kosten des Jahres zusammen, da können zum Beispiel auch Privtanteile von Zahnarztrechnungen noch dazu kommen, also wenn sowas ebenfalls ansteht, dann am besten im gleichen Jahr 😉)

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Warum sollte dann nicht jeder die Rechnungen, die auf den eigenen Namen ausgestellt sind angeben können?

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Weil es dazu ein Urteil gibt, dass man es nur steuerlich absetzen darf, wenn man verheiratet ist. Das ist ja die Krux an der Geschichte. Ungerecht hoch 10, aber es ist leider so.

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Hallo
wir sind auch selbstzahler und ja man kann kosten bei der Steuer absetzen. Ich habe alles gesammelt. Wichtig ist dass ihr aber die Ablehnung der Krankenkasse habt, sonst bekommt ihr nichts.
Gruß

ps. Wieviel es ist sehe ich nächstes Jahr 😆

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Also wir sind keine Selbstzahler und konnten unsere Eigenanteile etc. natürlich auch abgeben bei den außergewöhnlichen Belastungen, genau wie alle Apothekenkosten, Fahrkosten zu Ärzten allgemein und andere Rechnungen (Zahnarzt, Akupunktur, Osteopath,...). Da ist ganz schön was zusammen gekommen und dadurch gab es auch eine etwas höhere Steuerrückzahlung. Eine Ablehnung von der KK brauchten wir da nicht.

Ich würde generell übers Jahr alle Rechnungen und Apotheken-Bons aufheben und es zur Steuererklärung mankind Steuerprogramm eingeben (z.B. Wieso Steuersparbuch), dann sagt einem das Programm ob sich die Mühe lohnt weil die zumutbare Grenze im Verhältnis zum Einkommen überschritten wird.