Frage zum Embryonenschutzgesetzt

Hallo liebe Mädels,

Ich hatte heute PU. 16 Eizellen konnten gewonnen werden. Im Labor hieß es dann dass nur 6 weiterkultiviert werden können auch wenn sich mehr befruchten lassen.
Kennt sich damit jemand aus ? Wir sind aus Bayern.
Ich bin echt enttäuscht da wir leider immer probleme mit der weiterentwicklung hatten und von 6 blieb beim 1. Versuch nur 1 Blasto übrig. Hab echt Angst dass evtl kein Transfer stattfinden könnte

LG 🍀

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Meine Klinik würde auch nur 6 weiterkultivieren. Da man wohl mit ner 50% Rate rechnet und ja nur max 3 transferieren dürfte. Werden die restlichen befruchteten denn eingefroren?

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Mein "plan" war eigentlich alle bis Tag 5 zu kultivieren und sollte mehr als 1 übrig sein dann frieren wir ein. So war es auch mit dem arzt besprochen. Die biologin meinte aber heute zu mir dass eben nur 6 möglich sind und der rest gleich eingefroren werden muss. Das hatten wir allerdings beim letzten versuch schon gemacht und von allen 8 frostis hat sich keins richtig entwickelt :(
Ich verstehe schon dass es unnötig ist zu viele zu kultivieren wenn man nur 1 zurück möchte aber bei uns ist die quote viel niedriger. Ich bin froh wenn 1 übrig bleibt und dann wäre es halt schwachsinn wenn die klinik die restlichen verwirft (vorausgesetzt wir haben wieder mehr als 6 befruchtete)

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Genauso wie du es beschreibst, wird es bei uns in der Klinik gemacht. Alle befruchteten EZ werden in die Blastokultur gegeben und evtl. übrige werden dann als Blasto eingefroren. Ich komme aus Ba-Wü.
Finde ich auch blöd, dass deine Klinik das nicht macht!

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Komme auch aus Bayern und bin in BT zur Behandlung, dort wurden auch nach der Punktion 8 befruchtet aber nur 6 dürfen in die Kultur geschickt werden.
Laut Klinik ist es so im Embryoenschutzgesetz verankert....leider 🙁

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Hi,

ich bin auch in Bayern habe hier mal genau nachgefragt wie sich das verhält.
Generell darf man nur so viele Eizellen in die Kulitvierung schicken wie man auch eingesetzt bekommt. Heisst eigentlich nur 3,... lt. dem Embryonen Schutzgesetz.
Man darf eigentlich nicht Blastos heranzüchten und diese dann einfrieren.

Nun kann es aber sein das Aufgrund von verschiedenen Faktoren (Alter u.s.w.) nicht zu erwarten ist, das wenn man mehr als 3 Eizellen kultiviert sich auch wirklich alle weiterentwickeln.
Heisst z.B. je älter du bist umso niedriger ist die Wahrscheinlichkeit das sich alle 15 zu Blastos weiterentwickeln.

Passiert es dann aber "aus Versehen" doch, müssen diese eingefroren werden und dürfen nicht verworfen werden.

Klar macht das aber keine Kiwu, wenn du erst 25 bist.

Je weiter Du in südlicher Richtung unterwegs bist, desto "entspannter" wird das gehandhabt.

In meiner 1. Kiwu hatte ich 9 Eizellen befruchtet, hier wurden 6 weiterkultiviert der Rest eingefroren.

In meiner 2. Kiwu hatte ich ebenfalls 9 Eizellen, hier wurden alle weiterkultiviert.

Jeder handhabt das anders.

Wo bist du denn in Bayern?

lg Momo

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Hallo,

bei mir in der Klinik wird das genauso gehandhabt. Es wurden einmal 4 und einmal 5 Eizellen in die verlängerte Kultur geschickt. Man sagte mir damals dass sie maximal 5 Eizellen weiterkultivieren dürfen wegen dem Embryonenschutzgesetz. Der Rest wurde sofort eingefroren. Waren dann von den Blastos mehr als zwei übrig, wurde das auch eingefroren. Ich komme übrigens aus BaWü.

lg Luna

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Wo mir ist das nicht so (auch Bayern). Ich kann alle weiterkultivieren. Ist kein Problem.

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Ich habe es so verstanden, dass man das ziemlich liberal auslegen kann und man eben so viele zur Blasto kultivieren lassen kann wie man auch plant, hinterher zu verwenden (inkl. “Ausschussware“). Ich weiß aber nicht ob man nicht auch so argumentieren kann dass man sagt, wenn es mehr sind, macht man eben ne zweite Schwangerschaft draus. Also noch mal andersrum: ich weiß nicht ob irgendwo festgeschrieben steht, dass man damit nur EINE Schwangerschaft erzeugen darf.
Und aus meinem Verständnis (bin aber keine Juristin) ist die individuelle Situation da auch mit entscheidend... würde evtl noch mal in einer anderen Klinik nachfragen wenn es so wichtig für euch ist, dass ihr nur Blastos und keine PN einfriert?

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Das Emvryonenschutzgesetz nennt keine Zahlen, wieviele EZ kultiviert werden dürfen. Es dürfen aber nur so viele kultiviert werden wie für den angestrebten TF benötigt werden. Wie viele das sind liegt in der Einschätzung des behandelnden Arztes. Bei mir waren es einmal 5 und einmal 8 EZ die in die Blastokultur gingen.
Die Kiwus legen das Gesetz aber sehr unterschiedlich aus.

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Ich hatte bisher ebenfalls eine schlechte Eizellqualität.
1. Stimulation von 5 befruchten Eizellen 0 Blasto
2. Stimulation von 8 befruchten Eizellen 1 Blasto.

Daher durfte ich bei der 2. Stimulation mehr in die lange Kultur schicken (auch Bayern)
Es dürfen laut Embryonenschutzgesetz nur so viele Blasto heran reifen, wie auch zurück gegeben werden können.

Da ich sehr wenige Blasto habe konnte man es also abschätzen, dass ich mehrere in der langen Kultur brauche. Sonst hätte ich ggf wieder keinen Transfer gehabt.

Rede mal mit deiner Klinik. Vielleicht lässt sich dann was machen.

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Ich weiß, dass das von Klinik zu Klinik anders gehandhabt wird. Meine alte friert auch nur in Vornkernstadium ein.die neue friert auch Blastos ein....