Ich rätsel gerade, wie man die Informationen zur Landesförderung interpretieren kann.
"Behandlungsbeginn 4 Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheides zu erfolgen hat.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Behandlung 6 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheides abgeschlossen sein muss."
... Wir soll das gehen, mit den vier Wochen?
Der Antrag wird genehmigt. Zb an zyklustag 2. Der Zyklus dauert aber zufällig 36 Tage...
Dann passt es schon nicht.
Oder es ist eine Zyste da, die erst weg muss...
Ich vermute es geht um den Erhalt des Behandlungsplanes???
Landesförderung nur 4 Wochen Zeit
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Bedeutet das man da den Behandlungsplan unterschreibt, das gilt als Start.
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Das würde ich als Beamtendeutsch einordnen. Ich arbeite selbst in einer Behörde, daher kann ich dich etwas beruhigen. Wann eine Behandlung beginnt kann sehr weit ausgelegt werden. In aller Regel geht es darum, dir sagen zu wollen, du mögest bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt anfangen und bitte innerhalb von 6 Monaten fertig sein. Da kommt niemand hin oder ruft bei deinem Arzt an, ob du schon ne Spritze bekommen hast.
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Nachtrag: Nachricht von Kotik übersehen. Wenn die Behörde das als Start deklariert hat, ist doch alles fein 😊