Projekt Geschwisterkind / Wechsel zur Bahn BKK

Hallo ihr Lieben,
Wir möchten das Projekt Geschwisterkind angehen und überlegen von der WMF BKK zur Bahn BKK zu wechseln. Ist wer in der ähnlichen Situation? Unser Wechsel wäre zum 1.11. und ich habe arge Bedenken dass die Bahn BKK bis dahin diese Extra Leistung streicht aber eine andere Wahl hat man im Moment eh nicht...? Wie geht ihr da vor? Und ist es richtig wenn ich bei der WMF BKK bereits einen Versuch hatte (Veburt unserer Tochter) dass ich bei der Bahn BKK nur noch zwei Versuche bekomme?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Erfahrungen mitteilen.
Viele Grüße

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Huhu,

wir sind in einer ähnlichen Situation. Wir werden auch zur Bahn BKK wechseln und ich habe auch Angst, dass Sie die Zusatzleistungen ab Januar streichen. Dann würde ich aber definitiv gegenangehen und sagen, dass ich nur zur Bahn BKK gewechselt bin, weil das mit angeboten wurde. Bevor wir unterschreiben, werde ich nochmal einen Termin mit einem Mitarbeiter vereinbaren und mir die Leistungen bestätigen lassen. Ob das hilft - keine Ahnung. Aber mehr als das und hoffen, können wir leider nicht tun.

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Mir hat man sogar gesagt, Dass es ein Aberglaube ist, dass die Krankenkassen ihre Satzungen immer nur zum Jahreswechsel ändern würden. Theoretisch, könnte die Bahn BKK die Leistung auch zum 1. Dezember streichen. Und wenn man es dann nicht rechtzeitig geschafft hat einen Behandlungsplan genehmigt zu bekommen, schaut man in die Röhre. Mir hat man heute am Telefon gesagt dass man mit Änderungen in dieser Hinsicht rechnen muss. Also fühle ich mich jetzt wie in einem Wettlauf gegen die Zeit

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Hi!
Woher hast du die Info dass diese Leistung gestrichen wird? Hab heute die Unterlagen bekommen und da steht es noch drinnen, der Berater am Telefon hat mir sogar gesagt dass der Eigenanteil der letzten 6 Monate Rückwirkend gezahlt wird.. Wäre jetzt sehr doof wenn Sie es nicht übernehmen würden 🙈

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Mach doch direkt jetzt eine ICSI - ja es stimmt der eigenanteil wird für die letzten 6 Monate rückwirkend erstattet wenn beide hinwechseln. Wir hatten den Fall...

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Wir sind noch bei der TK. Der Behandlungsplan wurde dort genehmigt und wir werden ab den 1.11. zur Bahn BKK wechseln. Wenn die den Plan genehmigen, haben wir doch trotzdem anspruch darauf, oder? Also auch wenn Sie z.B. ab den 01.01. die Leistungen streiche..?

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Wenn deine Tochter lebend zur Welt kam hast du bei der Bahn BKK wieder drei neue Versuche...