Plötzliche Satzungsänderung der Bahn BKK

Liebe Mitstreiterinnen,

ich bin zwar seit Jahren nur stille Leserin hier, allerdings fiebere ich mit euch mit (@Luthien86: Es tut mir so leid. Ich habe mir so für dich gewünscht, dass es jetzt endlich klappt!) und befinde mich gerade selbst in der 1. ICSI. Aufgrund der plötzlichen Satzungsänderung der Bahn BKK, entsteht uns ein Schaden im 4-Stelligen Bereich. Ich bin mir sicher, dass einige von euch ebenfalls betroffen sind. Ich habe jetzt beim Vorstand der Bahn BKK, beim Ministerium für Soziale Sicherung und bei der Verbraucherzentrale Beschwerde eingelegt und freue mich, wenn Betroffene auch die Kraft finden, dies zu tun. Nur gemeinsam sind wir stark! Gerne unterstütze ich euch dabei oder freue mich, wenn ihr über eure Erfahrungen berichtet.

Hier noch meine Beschwerde für alle, die es interessiert (Achtung lang ;-)!

Sehr geehrte Frau Knoche,
sehr geehrter Herr Gittler,


nach telefonischer Rücksprache und schriftlicher Bestätigung, dass es bei Ihnen bezüglich der Leistungen für eine künstliche Befruchtung bis zum 01.04.2021 zu keiner Änderung der Satzungsleistung kommt und die Kosten rückwirkend für bis zu 6 Monate ab Mitgliedschaftsbeginn übernommen werden, haben wir uns entschieden zu Ihrer Krankenkasse zu wechseln. Wir wollten dadurch die umständlicheren anderen Finanzierungsmöglichkeiten dieser Behandlung vermeiden. Wir haben dafür einen erheblichen Rechercheaufwand betrieben, einen deutlich höheren Beitragssatz in Kauf genommen und den recht umständlichen Krankenkassenwechsel gestartet.
Mit der schriftlichen Zusage ihrer Krankenkasse haben mein Mann und ich unsere Kinderwunschbehandlung gestartet und unsere Krankenkassenmitgliedschaften zum 28.02.21 durch Sie kündigen lassen. Am 28.01.2021 wurde ich von Frau ... darüber informiert, dass ab sofort statt 100% nur noch 75% für die künstliche Befruchtung erstattet werden mit der Begründung, dass das Bundesministerium für soziale Sicherung der Bahn BKK die volle Kostenübernahme nicht mehr gestattet. Zur Überprüfung dieser Aussage werde ich um eine Stellungnahme vom Bundesministerium für soziale Sicherung bitten.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Vorstand einer anderen Krankenkasse, die weiterhin 100% der Kosten erstattet und deren Satzungsleistung für das Jahr 2021 vom Bundesministerium für soziale Sicherung genehmigt wurde, ergibt sich für uns ein anderes Bild. Das übliche Verfahren bei dieser Krankenkasse stellt sich wie folgt dar:
Jede Satzungsänderung, die vom Bundesministerium für soziale Sicherung auferlegt wird, geht eine längere Zeitspanne (meist 6-12 Monate) voraus. Eine Änderung durch das Bundesministerium von jetzt auf gleich - wie bei Ihnen angegeben - ist nicht möglich. Zusätzlich haben mehrere Krankenkassen erneut die Bestätigung vom Bundesministerium erhalten, dass sie im Jahr 2021 insgesamt 100% der Kosten fördern dürfen, sodass die Aussage Ihrer Mitarbeiter, dass es jetzt bei allen Krankenkassen zu Leistungseinschränkungen bezüglich assistierter reproduktiver Maßnahmen kommt, falsch ist.
Ihnen als Vorstand muss die Information über Leistungskürzung und Veränderung bereits Monate im Voraus bekannt gewesen sein. Allerdings haben Sie es absichtlich versäumt Ihre Mitarbeiter über diese tiefgreifenden Änderungen zu informieren. Hierzu kommt erschwerend hinzu, dass dieser Leistungsbestandteil ein wesentliches Entscheidungskriterium für viele neue Mitglieder für ihre Krankkasse war, weshalb Sie sich durch dieses Leistungsangebot bewusst von ihren Mitbewerbern abgehoben haben. Dadurch haben Sie sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschafft! Mit dieser arglistigen Täuschung haben Sie weiterhin für neue Mitglieder geworben und diese Bewusst im Unklaren gelassen, dass es zu einer kurzfristigen Satzungsänderung kommt. Als Ärztin und gleichzeitig selbst betroffene Patientin halte ich Ihre Geschäftspraktik für verabscheuungswürdig und unethisch!
Ihnen ist bewusst, dass Kinderwunschpaare fast immer unter einem zeitlich biologischen Druck stehen und ebenfalls durch die körperlich und psychisch anstrengende Behandlung keine finanziellen, zeitlichen und psychischen Ressourcen haben, sich gegen solche Praktiken zu wehren und ggf. eine Schadensersatzklage gegen Ihre Krankenkasse durchzuführen. Uns entsteht dadurch z.B ein Schaden im 4-stelligen Bereich. Dieser ist durch die falschen Aussagen von Ihnen entstanden. Wir erwarten von Ihnen eine Kompensation dieser Kosten!
Als Ärztin werde ich meinen Patienten, meinen ärztlichen Kollegen, Freunden und Bekannten vor Ihren Geschäftspraktiken warnen. Zusätzlich werde ich Ihr Vorgehen in einschlägigen sozialen Medien, beim Bundesministerium für soziale Sicherung und beim Verbraucherschutz melden und eine Klage auf Schadensersatz anwaltlich überprüfen lassen.
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir mit der Beratung und Betreuung besonders durch Ihre Mitarbeiterin Frau ... sowie auch mit Ihren Mitarbeitern der Leistungsabteilung sehr zufrieden waren und uns auf eine Mitgliedschaft als freiwillig gesetzlich versicherte Mitglieder gefreut haben.


Mit verärgerten kollegialen Grüßen

Dr. med. XXX

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Hallo missmedi,
wir sind auch zum 01.02.20201 zur Bahn BKK gewechselt😕 ich habe extra im Januar noch einmal erkundigt, ob weiterhin 100% der künstlichen Befruchtung unternommen werden. Im Laufe diesen Monats habe ich drei verschiedene Aussagen bekommen. Die letzte am Freitag war, dass die Kosten bis zum 31.03.2021 zu 100% getragen werden. Wir werden nächste Woche unseren Antrag für unsere erste ICSI einreichen. Und ich bin sehr gespannt, was dann passiert. Die Aussage, dass 6 Monate rückwirkend die Kosten zu 100% übernommen werden habe ich auch bekommen.

Wir sind echt verärgert weil wir alles in die Wege geleitet haben und wahrscheinlich weniger bezahlt bekommen, als versprochen.☹️

LG

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Liebe Mena1988,

es tut mir leid, dass es auch euch betroffen hat. Bitte legt zumindest eine Beschwerde ein!
Mit mehr Resonanz kommt evt. auch etwas ins Rollen.

Die Beschwerde beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit könnt ihr hier online eintragen (es ist ganz einfach, versprochen!):
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/beschwerde-ueber-einen-sv-traeger/beschwerdeformular/

Und der Vorstand bei der Bahn BKK hier hier zu erreichen: https://www.bahn-bkk.de/impressum/kontakt-mitglied-des-vorstands/6494

Wenn du deinen Behandlungsplan vor dem 28.01.2021 eingereicht hast, fällst du noch unter die alte Satzung, ansonsten kann man dir nicht empfehlen bei der Bahn BKK zu bleiben. Du hättest noch Sonderkündigungsrecht aufgrund der Satzungsänderung.

Viele Grüße und ganz viel Kraft!
Missmedi

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Aktuell empfehlenswerte Krankenkasse sind IKK Nord und BKK exklusiv. SIe erstatten beide 10% und nehmen nach Rücksprache auch außerhalb des Bundesgebiets auf. Ansonsten könnt ihr die fehlenden 25% noch über Bund/Läder finanzieren lassen, wenn ihr noch nicht angefangen habt. :-)

Hier gibts weitere Infos: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung

Liebe Grüße
MissMedi

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Hey Hallo,

tut mir leid zu lesen was ihr für einen Stress hattet. Es gibt hier leider ein paar Paare die von der Satzungsänderung der BKK betroffen sind (gab vor ein paar Tagen schonmal einen Beitrag dazu, hast Du bestimmt gelesen...) und ich hoffe ihr könnt mit eurem Schreiben etwas bewirken. So ein Stress parallel zur Behandlung kann echt keiner gebrauchen.

Wir hatten ein ähnliches Problem mit der AOK - die haben ihre Satzung zum 01.01.21 geändert und die Sachbearbeiterin für die KiWu-Behandlungen war ab Dezember nicht mehr zu erreichen. Es gab auch keine Vertretung mit Entscheidungsbefugnis. So konnten wir unseren Antrag nicht verlängern und nach Jahresanfang war das dann natürlich nicht mehr möglich und es gab auch keine Kulanz trotz dass wir nachweisen konnten dass wir uns rechtzeitig angefragt hatten. Manchmal überlege ich ob das nicht auch Kalkül war.

Ich drücke euch und allen anderen Paaren die Daumen dass die BKK doch noch einlenkt und ihr Versprechen hält und wünsche Dir dass Du gut durch die ICSI kommst mit einem hoffentlich positiven Ergebnis #herzlich

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Liebe Carduelis,

auch hier würde ich dich bitten, Beschwerde bei der Krankenkasse einzulegen. Ich denke, wenn ihr alles zeitgerecht eingereicht habt, habt ihr auch gute Chancen die Genehmigung zu erhalten.
Viele Grüße
MissMedi

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Wollten zum 01.2 auch hin wechseln und immer die Aussage nicht vor 01.04, wir hatten schon den Behandlungsplan gefaxt aber wären erst zum 01.02 Mitglied gewesen. Leider nimmt bkk exklusiv uns nicht aus Bayern. Aber wir haben am Freitag bei der Bahn widerrufen und sin Ikk Nord!!!! Super nett. Jetzt habe ich Angst dass die auch noch am Montag was ändern????🤥

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Liebe Tristar,

genau das dachte ich mir auch. Wir wollten auch zur Bahn BKK wechseln. Nun ist eben die Frage, ob dann die andere KK nicht auch plötzlich sagt, dass die Satzung geändert wird #aerger
Hat denn jemand von euch Erfahrungen mit der AOK Hessen?

LG und einen schönen Sonntag!
Neana

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Hi,

Ja ich bin bei der AOK Hessen. Hatte mich Anfang des Jahres informiert und da wurde gesagt, dass weiterhin 100% übernommen werden.
Ich bin auch allgemein sehr zufrieden mit der Kasse, ging alles sehr schnell und reibungslos.

LG
Michelle

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Hallo Missmedi,

ich bin ebenfalls betroffen, wobei ich das “Glück” habe, dass bis jetzt nur mein Mann bei der Bahn BKK versichert ist und ich erst zum 01.03. eine neue Versicherung brauche. Ich wollte dann eigentlich auch dort hin wechseln und hab mich schon so gefreut, dass dann alles geregelt ist. Mir hat man telefonisch auch die Auskunft gegeben, dass es ein Verbot des Bundesamts für soziale Sicherung gab und dass das wohl auch für andere Krankenkassen gelten würde und bald niemand mehr 100% übernehmen würde. Ich habe bereits bei dem Bundesamt bereits angefragt, ob das so richtig ist.
Hast du schon mit der BKK exklusiv telefoniert und weißt, ob die weiterhin 100% übernehmen dürfen? Da bei uns eine IVF ansteht, werden bei mir ja die Hauptkosten liegen, sodass es für mich ja total sinnvoll wäre, mich evtl. dort zu versichern. Ärgerlich bleibt, dass man dann in zwei unterschiedlichen Krankenkassen ist.
Weißt du außerdem, wie lange das Sonderkündigungsrecht bei einer Satzungsänderung besteht? Die Dame von der Bahn BKK sagte zu mir, dass die Kündigung bis 31.01. eingehen müsste, aber wenn die Änderung am 28.01. in Kraft trat, kann das doch nicht sein oder?

Liebe Grüße :)

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Huhu,
Leider gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei einer Satzungsänderung, nur bei einer Veränderung des Beitrags.
Allerdings wurde das Kassenwahlrecht anfang des Jahres ganz stark vereinfacht, man muss inzwischen nicht mehr kündigen sondern es reicht, bei der neuen Kasse einen Antrag auszufüllen und dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen 😊
Die Kassen regeln das dann miteinander.

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https://xn--rabro-mva.de/frist-der-bindung-an-gewaehlte-krankenkasse-gilt-auch-bei-anschliessender-satzungsaenderung-der-kasse/

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So eine Gemeinheit, dass war Dock Kalkül?!?

Denkt ihr dass die ikk Nord, nicht doch noch am Montag was ändern könnte ich so Angst das es dann nur 50 gibt dann wäre ich bei der Bahn wiederum besser dran. ... die Satzung der ikk scheint sber vom Amt genehmigt zu sein.

Alles gute euch allen

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Also die Ikk Nord hat ihre Satzung vom dez gültig ab Januar online mit 100% diese wurde vom Bundesamt genehmigt. Denke das 2021 nichts mehr passiert???

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Liebe Tristar, ich denke nicht, dass sich so schnell wie bei der Bahn BKK etwas ändert. Kleines Update für alle: Meine Beschwerde ist jetzt beim Vorstand zur Prüfung und ich kriege am Mittwoche Bescheid. Ich bin echt immer noch so sauer, nicht so sehr wegen des Geldes, sondern wegen den falschen Versprechen und dem ganzen Stress, den ich jetzt dadurch bis zur Punktion habe. So etwas braucht man echt nicht während der Stimu!:-[#wolke

Liebe Grüße an alle :-)
MissMedi

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Liebe Miss medi,

Wie hat der bkk Vorstand entschieden? Ich sie haben dir recht gegeben? Alles gute für deine Punktion