Hallo zusammen,
befinden uns ab 15.12. so alles nach Plan läuft in unserer voraussichtlich letzten Kiwu Behandlung nach 6 Jahren Kiwu, sehr vielen Fehlgeburten und sonstigen Höhen und Tiefen...
Ich arbeite bei einem kleinen Verein. Mein Chef ist ein herzensguter Mensch und Chaot vor dem Herrn. Alles was ich an Bürokratie, Verwaltung und Orga nicht erledige, obwohl ich als Fachkraft angestellt bin, bleibt unbearbeitet liegen...
Nun habe ich festgestellt, dass die seit 2018 vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bei uns nie gemacht wurde.
Falls ein Wunder passiert und ich schwanger werden und bleiben sollte, bin ich freigestellt bis die Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen ist, richtig?
Was würde passieren, wenn ich trotzdem arbeiten gehe und schwanger wäre?
Und anders gefragt, was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht erfolgt? Bin ich dann irgendwann im BV oder fliege nach 6 Wochen aus der Krankenversicherung?
Hatte jemand zufällig damit schon Kontakt?
Falls ich nicht schwanger sein sollte, werde ich auf jeden Fall die Gefährdungsbeurteilung im neuen Jahr in Angriff nehmen...
Keine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes - was dann?
Nein, du fliegst nicht aus der Krankenversicherung, bist aber auch nicht automatisch im bv. Fehlende gefährdungsbeurteilungen gibt es sehr häufig. Da passiert erst mal gar nix, merkt ja auch keiner. Oft wird die fix gemacht, wenn eine Schwangerschaft auftritt - den ankreuzbogen dafür kann man im Internet runter laden. Falls sich der AG weigert, eine zu machen, kann der AN sich bei der Behörde melden (Google für deine Stadt, wer da zuständig ist), und das melden - dann wird der AG dazu verdonnert, eine zu machen - ob du bis dahin dann im vorläufigen bv bist, weiß ich allerdings nicht.
Wenn du dir das Theater sparen willst, lad den Bogen aus dem Internet, Füll es selbst aus und lass deinen Chef unterschreiben, dass dauert insgesamt ca. 30min (ist einfach eine ankreuztabelle über mehrere Seiten) - denn anscheinend machst du ja eh bei euch alles organisatorische.
Huhu, danke für deinen Beitrag. Wahrscheinlich wird es darauf rauslaufen, dass ich es selber mache. Ich dachte nur wir schaffen einmal eine klare Rollenteilung...
Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz. Unter anderen wird ausdrücklich besagt, dass eine schwangere Mitarbeiterin ihrer Arbeit weiterhin nachgehen können muss, ohne ihre Gesundheit oder die des Kindes zu gefährden. Die Grundlage für jegliche Maßnahmen stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Der Paragraph 10 des Mutterschutzgesetzes besagt außerdem, dass die Gefährdungsbeurteilung losgelöst davon sein muss, ob an dem Arbeitsplatz Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer tätig sind. Der Grund dafür ist der, dass an dem Arbeitsplatz auch künftig eine Mitarbeiterin sitzen könnte.
Ist die Gefährdungsbeurteilung erstellt, musst du als Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Mitarbeiterin ergreifen. Das kann eine Umgestaltung oder auch den Wechsel des Arbeitsplatzes bedeuten. Nach dem Paragraph 14, Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes müssen außerdem alle Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz vorliegt?
Eine Gefährdungsbeurteilung bezieht sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern muss auch für jede Tätigkeit der Mitarbeiterin dokumentiert sein (§ 10 Mutterschutzgesetz). Sollte eine entsprechende Dokumentation nicht vorliegen, können auch keine Schutzmaßnahmen nachgewiesen werden. Und was bedeutet das konkret?
Wenn eine Mitarbeiterin dir mitteilt, dass sie schwanger ist, zu dem Zeitpunkt aber keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, besteht ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für die Arbeitnehmerin. In der Folge darf die Mitarbeiterin zuhause bleiben. Außerdem kann es zu einer Bußgeldstrafe von bis zu 5.000 Euro kommen. Sollten Arbeitgeber ihre schwangere Mitarbeiterinnen Tätigkeiten ausführen lassen, die sie in der Schwangerschaft gefährden, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Danke für die Antwort. Das weiss ich bereits alles, war ja Copy+paste
Mir geht es darum, was ist wenn keine gemacht wurde. Ob jemand das schon mal hatte und wie das dann in der Praxis ist...
Das ergibt sich ja aus dem Text. Entweder du ignorierst es und gehst das Risiko für dich ein , oder du bestehst auf dein Recht. Anders geht es ja nicht.
Hi!
Leider darfst du nicht einfach der Arbeit fern bleiben. Es stimmt zwar, dass dein Arbeitgeber dich nicht mit Tätigkeiten beschäftigen darf die er nicht beurteilt hat aber das bedeutet nicht im Gegenzug, dass du einfach daheim bleiben darfst. Juristisches Chaos.
Ich finde den Vorschlag gut diese Checkliste für dich schonmal auszufüllen und die kannst du dann deinem Arbeitgeber direkt vorlegen. Corona spielt ja auch noch eine Rolle.
Ich würde mich an deiner Stelle bis zur Klärung erstmal krank schreiben lassen oder deine Frauenärztin gibt dir ein Beschäftigungsverbot bis zur Klärung durch die Behörde (Vordrucke gibt es online) oder du kannst einfach ins Home Office gehen. Im Notfall kannst du auch einfach Mal bei der Behörde anrufen und dich beraten lassen.
Aktuell bleiben deinem Chef sowieso nicht so viele Möglichkeiten, Home Office ginge noch. Kommt aber glaube ein bisschen auf's Bundesland an.
Huhu, dein Text hat leider einige Fehler.
Ein FA ist nicht für das BV am Arbeitsplatz zuständig, auch nicht bis zur Gefährdungsbeurteilung, da kann er höchstens krankschreiben, eigentlich muss der AG das ausstellen.
Die Gefährdungsbeurteilung macht keine Behörde sondern der AG. Macht er keine, kann sich die TE an die zuständige Behörde wenden, und mitteilen, dass der Chef sich nicht kümmert.
Natürlich hat man noch viele andere Möglichkeiten eine Schwangere Mutterschutz konform weiter zu beschäftigen außer Home Office. Dazu kommt, dass es eine vom BUND (nicht von einzelnen Ländern) eine offizielle Ergänzung zum Mutterschutzgesetz zum Thema Corona gibt. Dort ist geregelt, wie unter Pandemiebedingungen weiter gearbeitet werden kann, auch ohne Home Office.
Okay ich habe mich da vielleicht zu kurz gefasst.
1. Tatsächlich darf der Arzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen bis zur Klärung durch die Behörde sofern Mutter oder Kind gefährdet sind. Hierzu gibt es in Hessen einen Artikel der Behörden. Er darf aber nicht allgemein ein Beschäftigungsverbot aussprechen für den Arbeitsplatz (generelles Beschäftigungsverbot) sondern nur ein individuelles Beschäftigungsverbot. Das ist aber ein anderes Thema.
2. Die Gefährdungsbeurteilung macht die Behörde nicht, habe ich auch nicht gesagt (außer ich habe mich verschrieben). Hierfür ist allein der Arbeitgeber verantwortlich, ggf mit Unterstützung des Betriebsarztes oder der Sicherheitsfachkraft. Die sollte allgemein schon vorliegen, die individuelle Gefährdungsbeurteilung kann erst gemacht werden, wenn die Frau schwanger ist.
3. Der Bund macht auch klare Aussagen, dass Schwangere Frauen gefährdet sind für einen schwereren Verlauf. Ich gehe davon aus, dass es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird. Bei uns ist es so, dass aufgrund der aktuellen Zahlen die Frauen nur sehr erschwert weiter im Betrieb arbeiten können. Dabei ist ein Einzelbüro eine Home Office ähnliche Tätigkeit und wäre akzeptabel ohne Kundenkontakt. Eine Verkäuferin hingegen darf nicht arbeiten.
Versteh mich nicht falsch, ich bin dafür dass man immer zuerst gucken sollte, ob man als Frau weiter arbeiten kann um dieses typische Bild aus der Welt zu schaffen, dass Schwangere nicht mehr arbeiten. Aber ich kann auch verstehen, dass man gerade bei Fällen wie unseren sehr ängstlich ist.
Daher mein Tipp einfach mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen, was man machen kann, wenn es nicht so läuft wie es laufen sollte.