Ich habe gestern meinen Lohnsteuerbescheid von 2020 bekommen, hier hatte ich die ganzen Ausgaben für die KiWu Behandlung, also Medikamente, ICSI, Kryokonservierung, TF etc. gesammelt unter dem Begriff KiWu Behandlung angegeben. Ich habe alle Rechnungen toll sortiert und auch in einer Excel Tabelle aufgelistet. Das wollte aber niemand sehen, sondern die KiWu Behandlung abgelehnt, weil ja nicht zwingen erfprderlich und keine Krankheit oder so ähnlich. Kann euch später den genauen Wortlaut mitteilen...
Ich werde auf alle Fälle Einspruch einlegen. Hatte mit einer tollen Rückzahlung gerechnet, da wir ja kpl. Selbstzahler sind.... wäre auf alle Fälle eine Grundausstattung für unsere Zwei Krümel gewesen. War total geschockt. Meine Frage, ging es jemand ähnlich und was wurde daraus? Ich danke euch 😘
Ablehnung außergewöhnliche Belastungen Lohnsteuer
Hi Ulmerle,
bei mir hat es als Selbstzahler geklappt, sogar als Single. Habe ebenfalls alles säuberlich aufgelistet unter außergewöhnliche Belastungen. Habe auch belegen müssen, dass es medizinisch erforderlich war. Streng genommen war es das nicht, denn ich hatte keine Einschränkungen. Ich war ja hpts. wg. Single Status darauf angewiesen. Ich hatte dann aber noch Behandlungsberichte auf denen stand "Sterilität" und einen KH-Bericht von Hysterektomie. Die habe ich beigefügt und halt nochmal betont, dass es mir auf natürlichem Wege nicht möglich war, ss zu werden, was ja letztlich auch stimmt, wenn auch biologische Faktoren hierbei nicht die wesentliche Rolle spielten.
Ich verstehe es aber nicht bei dir, denn ihr habt dich die KiWu-Behandlung aufgrund Fertilitätseinschränkungen in Anspruch genommen, weil es natürlich nicht geklappt hat? Wenn nichts gefunden wurde, war es halt idiopathische Sterilität, jedenfalls trotz bester Bemühungen auf dem natürlichen Weg nicht möglich...
lG
("Hysteroskopie" natürlich, Gott sei Dank keine Hysterektomie)
Ahh, das ist doch aber klar. Schließlich hat so ein Finanzbeamter ja auch Medizin studiert und sich dann auf KiWU spezialisiert. Deshalb kann er nämlich auch beurteilen, ob die Behandlung nötig war
Ich frage mich, warum die beim Finanzamt noch keine Punktionen durchführen
Nee also mal Ernst, das geht nicht. Ihr habt ja eine Diagnose bekommen und auch wenn man nicht "krank" ist, dann gab es ja eine Indikation für die Behandlung. Echt das manche denken, man macht das zum Spaß.
Ich hatte das zwar noch nie, aber ich würde auch Einspruch einlegen und evtl. mal noch in der KiWU nachfragen ob du einen Brief mit der Diagnose bekommst und man dort auch reinschreiben kann, dass eine IVF Behandlung nötig war.
Hatte Schnatti das nicht auch mal machen müssen? Oder verwechsel ich da jetzt was total?
LG von der bald schwangeren Freya
naja, es ist halt ein Graubereich, zumindest jetzt bei Leuten wie mir, die es nicht aus biologischen Einschränkungsgründen machen müssen. "Keinen Partner gefunden mit dem ich schwanger werden kann" ist zwar Indikation bzw. Anlass für KiWu-Behandlung, aber krankheitsbedingt ist es halt nicht. Natürlich macht es niemand zum Spaß, aber es muss halt lt. Finanzamtregeln "krankheitsbedingt" sein. Aber, wie gesagt, kann man meistens Diagnosen nachreichen, sogar idiopathische Sterilität ist als ICD-Code verschlüsselbar. Aber Ulmerles Fall asl verheiratete Frau mit wahrscheinlich leicht zusammenstellbaren Diagnosen ist eigtl. einfacher.
Nur kurz, verheiratet sind wir nicht, deswegen sind wir auch Selbstzahler. Aber schon seit 11 Jahren glücklich zusammen und seit 5,5 Jahren am aktiven KiWu. Es gibt sogar mehrere Diagnosen inzwischen, warum eine ICSI uns dringend angeraten wurde.
Ich danke euch schon mal😘 ich war total enttäuscht, als ich das gestern gelesen habe.
Liebe Ulmerle,
Bist du aus Österreich oder Deutschland?
Lg
Ich bin aus Deutschland😆
Ok, da ist es sicher wieder anders als bei uns in Ö..🤦♀️ ich plage mich auch jährlich mit dem Finanzamt und bin jedes Jahr wieder "in Prüfung", d.h. sie wollen jedes Jahr von mir wieder neben allen Belegen ein ärztliches Attest, dass wir auf ICSI angewiesen sind..schön langsam könnten sie es sich mal merken!
Für Deutschland hab ich jetzt keinen Rat für dich, aber ich würde genau wie du ebenso Einspruch erheben, ich find's eine Frechheit, dass darauf immer so rumgeritten wird 😔
Also bei uns ist das immer so durchgegangen... müssten noch nie Belege o.ä. nachweisen 🤷♀️
Ich würde erst nochmal anrufen und das nochmal erklären. Manchmal reicht das schon ... sollst Widerspruch einlegen, Diagnose beilegen und ggf Steuerberater o.ä. einschalten.
Viel Glück und noch aufgeben, das Geld ist für euch!
Ich danke dir Naseklein😘
Ich denke, das ist die Ausnahme bei uns. Hab halt eine Prüferin oder Prüfer erwischt, der bestimmt selber beim ersten ÜZ Schwanger war und kein Verständnis für solche Probleme hat. Medizinisch nicht Notwendig... echt eine Frechheit. Werde nun schriftlich am WE Einspruch einlegen, dass ich keine Fristen versäume und dann Anfang nächster Woche versuchen jemanden dort direkt zu erreichen um zu fragen was sie alles benötigen für den Beweis. Ich denke dir 😘