Zuschuss Land NRW - Ablehnung GKV bei unverheirateten Paaren?

Hallo ihr Lieben,

wir haben gestern tatsächlich die Bewilligung für bis zu 6 IVF und freiwillig auch noch die Kryo Konservierung von der Debeka im Briefkasten gehabt 😍 habe ich so schnell gar nicht mit gerechnet, hatte es erst Freitag letzte Woche eingereicht. Ich bin privat versichert und Verursacherin. Da wir nicht verheiratet sind, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung meines Partners sowie die Beihilfe nichts.

Kann mir jemand sagen ob ich zwingend für die Beantragung bei der Bezirksregierung Münster eine Ablehnung der GKV und der Beihilfe brauche? Oder reicht die Angabe, dass wir nicht verheiratet sind, weil dann eine Übernahme ja eh nicht in Frage kommt?

Liebe Grüße
Yasmin

1

Das habe ich mich auch gefragt, weil es ja offensichtlich sein sollte, dass keine Kosten übernommen werden.
Aber ihr braucht tatsächlich beide eine Ablehnung der Krankenkasse, dass keinerlei Kosten übernommen werden. Manche Krankenkassen schicken bei Nachfrage direkt ein Standardschreiben raus, andere wollen sogar den Kostenvoranschlag, um diesen dann offiziell ablehnen zu können 🙄
Bürokratie in Deutschland. Eine Ablehnung der Beihilfe brauchten wir nicht.

2

Okay, lieben Dank für deine Antwort! Tatsächlich haben wir schon eine Ablehnung der Beihilfe, nur von der GKV noch nichts 😌 dann müssen wir wohl leider warten bis wir auch von dort eine Antwort bekommen.

Liebe Grüße ☺️

3

Ich habe angerufen und hatte die Mail, mit der Ablehnung im Anhang, am nächsten Morgen da. Vielleicht geht es bei euch auch zügig.
Alles Gute 😊🍀

4

"Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn

Sie verheiratet sind oder in einer auf Dauer angelegten heterosexuellen Lebensgemeinschaft leben.
Eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft lässt keine weiteren Lebens­gemein­schaften zu und zeichnet sich durch eine innere Bindung aus. Sie ist dann anzunehmen, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die unverheiratete Frau mit dem unverheirateten Mann in einer fest­gefügten Partner­schaft zusammenlebt (vgl. Bundesförderrichtlinie)."

Quelle: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/kinderwunsch/index.html

Auf jeden Fall brauchst du die Ablehnung von GKV und Beihilfe. Bzw bei der Beihilfe wird ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch reichen, dass sie nur die Behandlungen verheirateter Paare zahlen. Ich habe einen Zettel für die BZR Münster beigefügt, dass die Beihilfe unsere Kosten zahlen wird, da wir die Kriterien erfüllen und habe dann den Auszug zugelegt. Die Beihilfe Düsseldorf verschickt keine Formblätter für Zu- und Absagen, sondern verweist nur aufs SGB. Aktuell warte ich auf schon seit knapp 3 Monaten auf die Bezahlung von Rechnungen- die sind aktuell unfassbar langsam. Es lohnt sich nicht, da auf irgendwas zu warten.

Liebe Grüße
Schoko