Hallo ihr Lieben,
mein Mann und ich stehen nun kurz vor der ersten ICSI und ich habe (mal wieder) eine bürokratische Frage zur finanziellen Abwicklung. Ich bin heilfroh, wenn der Papierkram endlich erledigt ist und es losgehen kann..
Die Situation ist aufgrund unserer Versicherungskonstellation (mein Mann -Verursacher- GKV, ich PKV) etwas komplizierter.
Der Arzt in der KiWu-Klinik teilte uns im Gespräch mit, dass eine Splittung der extrakorporalen Kosten auf Frau und Mann neuerdings voraussichtlich möglich sei.
Im Normalfall (beide Ehepartner gesetzlich versichert) werden die extrakorporalen Kosten der Frau zugeschrieben. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind. Nach Recherche haben wir dazu auch einen Beschluss des Bewertungsausschusses (Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband) gefunden (allerdings ist der gar nicht so neu), in dem steht:
„Auf gemischte Konstellationen, in denen nur der Ehemann in der GKV und die Ehefrau in der PKV versichert ist, findet die Regelung keine Anwendung. In dieser Konstellation gilt, dass auch die extrakorporalen Maßnahmen (GOP 08539, 08550 und 08555) für die künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse des Mannes zu tragen sind.“
Hier liest es sich für uns so, dass die gesamten extrakorporalen Kosten der GKV des Mannes zuzuordnen sind. In unserem Behandlungsplan der KIWu-Klinik für die GKV meines Mannes werden jedoch die extrakorporalen Kosten komplett unter dem Posten der Frau aufgeführt.
Ist bei der Erstellung des Behandlungsplans etwas schiefgelaufen oder erfolgt die Abrechnung der extrakorporalen Kosten trotzdem über die AOK meines Mannes?
Die unterschiedlichen Abrechnungsweisen haben erhebliche finanzielle Auswirkungen und bedeuten eine Differenz von mehreren tausenden Euro pro ICSI-Behandlung - daher meine Frage, ob jemand in der gleichen Situation ist und mehr dazu weiß.
Ist das aus eurer Sicht ein Sachverhalt der mit der AOK meines Mannes geklärt werden muss oder ist es nötig, erneut mit der KiWu-Klinik zu sprechen?
Für jede Antwort und Einschätzung dazu bin ich euch dankbar
ICSI - gemischt versicherte Paare - extrakorporale Kosten
Wäre mir neu. Ich kenne es leider nur so, dass die Kosten für Medikamente und IVF in dieser Konstellation der Frau zugerechnet werden, für den Mann bleibt nur das SG und der ICSI-Aufpreis.
Würde es mit der GKV klären.
Ich drücke die Daumen, dass sie doch anders abrechnen🍀
LG Luthien mit ⭐⭐⭐ und 👶
Hey! Das klingt total interessant, wir haben leider genau die gleiche Konstellation. Letzte Woche haben wir mit einem RA gesprochen, der auf Versicherungsrecht, speziell bei Kinderwunsch, spezialisiert ist und der hat leider auch davon gesprochen, dass quasi keiner die Kosten der Frau trägt. Weder von den Medikamenten noch von den Eingriffen.
Schade, dass der Anwalt auch keine Lösung sieht. Ist die Beratung bereits abgeschlossen?
Ich halte dich gerne auf dem Laufenden, wie es weitergeht, wenn du magst.
Hallo,
wenn Dein Mann der Verursacher ist, hat seine KV die Kosten der KiWu-Behandlung zu tragen, eine Unterscheidung nach Mann und Frau ist m.E. in diesem Fall irrelevant.
Das kenne ich so, wenn der Mann privat versichert ist.. (es ist bei uns so).
Kann man das nicht genau so von der gesetzl. verlangen?
Alles Gute für Dich!
Leider nicht… die umgekehrte Kombi ist die schlechteste, die es gibt
ich verstehe.. es wäre aus Kostensicht bei Euch quasi besser, wenn Du die Verursacherin wärst.. (kann man da nicht ein bisschen.. ? würde mit den ärzten reden..)
Ich wünsche Dir dass Ihr die bestmögliche Lösung in diesem Fall findet..
Hallo,
Wir haben exakt dasselbe Problem und ich habe bereits mit der GKV gesprochen und folgendes herausgefunden (bezieht sich auf die TK):
Dort ist extra geregelt, dass sie auch extrakorporale Maßnahmen übernehmen. Im Behandlungsplan sind diese (gesamte ICSI) mir (PKV + Beihilfe) zugeschrieben. Das ist Usus.
Die ICSI Leistungen können von der Klinik nur privat abgerechnet werden. Das heißt, man erhält eine private Rechnung über die Kosten der ICSI (also die extrakorporalen Laborkosten), die man dann bei der GKV einreicht. Diese übernimmt davon dann 50 Prozent, weil sie die Behandlung ja genehmigt haben. Mir haben sie auch direkt ein Schreiben ausgedruckt, in dem steht, dass sie uns die Kosten des Rechnungsbetrags von der Privatrechnung der extrakorporalen Maßnahmen erstatten werden, wenn wir einreichen.
Es ist dann glaube ich nur wichtig, dass die Rechnung an den Mann ausgestellt wird.
Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären! Bei Rückfragen kannst du mir gern schreiben!
PS: insgesamt kommen hier aber im besten Fall auch „nur“ 1500-2000 Euro bei rum (und da ist glaube ich dann auch der Bonus von 500 Euro schon drauf). Auf dem größten Betrag bleiben wir ungünstig Versicherten leider trotzdem sitzen…
Danke für deine Antwort.
So hat es uns die AOK auch angedeutet, dass im Anschluss an die Behandlung ein Teil der extrakorporalen Kosten eingereicht werden kann. Aber ob es nun auch die sind, die die meisten Kosten ausmachen, haben sie nicht gesagt. Wir sind weiterhin "im Dialog" mit der AOK.
Aus meiner Sicht wäre dieses Prozedere aber total nachteilig für uns Patienten, weil wir ja dann 50% der Privatrechnung (GOÄ) statt 50% einer GKV-Rechnung zahlen müssen und der Unterschied gewaltig wäre.
Ich halte dich auf dem Laufenden, was die AOK weiter äußert, wenn du magst.