Kostenübernahe ICSI nach Geburt

Hallo Ihr Lieben,

wir planen ein Geschwisterkind und haben von der KK (gesetzliche) nur 2 Versuche genehmigt bekommen.

Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet, da ich davon ausgegangen war, dass man nach der Geburt wieder 3 Versuche genehmigt bekommt.

Im Oktober 2020 haben wir für unser erstes Kind eine Genehmigung für 3 Behandlungszyklen bekommen.

Da mein Mann zunächst eine TESE machen musste, haben wir die erste ICSI im Februar 2021 durchgeführt. Ich wurde überstimuliert und deswegen wurden 8 befruchtete Eizellen eingefroren.

Aus persönlichen Gründen mussten wir ca ein Jahr pausieren und haben dann im Jahr 2022 2 Kryotransfere durchgeführt. Beim zweiten Transfer im Juni 2022 bin ich schwanger geworden, im März 2023 ist unser Wunder zu Welt gekommen.

Für das Geschwisterkind bekommen wir nun nur 2 Versuche genehmigt.

Die telefonische Begründung war (sofern ich das richtig verstanden habe), dass wir keinen neuen Anspruch auf 3 Versuche haben, da ich nicht in den 12 Monaten nach der Genehmigung des Behandlungsplans schwanger geworden bin.. und so beginnt die Zählung der Behandlungszyklen nicht wieder von vorn.

Ich frage mich nun, ob es denn seine Richtigkeit hat. Hatte jemand von euch auch das Problem?

Und ist es richtig, dass ich von der Kinderwunschklinik für das Geschwisterkind einen Folge-Behandlungsplan zum Behandlungsplan aus dem Jahr 2020 und nicht einen neuen Behandlungsplan bekommen habe?

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und mich verwirrt auch, dass in dem Behandlungsplan "Anzahl und Art bereits ohne Eintritt einer klinisch nachgewiesenen Schwangerschaft erfolgter Behandlungen: 1x10.5." steht
Aber ich bin doch nicht nur schwanger geworden, sondern habe auch ein Kind bekommen...

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Komisch. Eig ist es so, dass man nach einer lebend Geburt 3 neue Versuche bekommt.

Bei mir wurden für das geschwisterkind auch nur 2 genehmigt (damals 1.icsi erfolgreich)
Dann hat meine kiwu Klinik da tatsächlich angerufen und es wurde auf 3.geändert. die hatten sich scheinbar vertan

Versuch es sonst nochmal. Vielleicht kann dir ein anderer Mitarbeiter nochmal helfen ?
Wäre mir sonst auch neu..

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Diese Krankenkassen...🙄 Ich würde Widerspruch einlegen.

Also erstmal ist es nicht richtig, dass es nur einen Folgebehandlungsplan gab. Das ist ja jetzt so, als wäre euer Kind gar nicht da.
Das muss ein neuer Behandlungsplan sein.

Ihr habt ja sogar nur eine Icsi gebraucht, die dann wahrscheinlich auch zeitnah abgerechnet wurde. Das ist ja eigentlich der wichtigste Punkt, dass es innerhalb der drei Versuche geklappt hat. Dass das nicht innerhalb des ersten Behandlungsjahres nicht geklappt hat, sollte eigentlich keine Rolle spielen. Man ist ja auch nicht gezwungen, alle genehmigten Behandlungen in einem Jahr durchzuführen. Wenn man das nicht schaft, kann man Behandlungspläne schließlich auch verlängern. Also eine sehr komische Argumentation der Krankenkasse.

Aber richtig helfen kann ich dir da leider auch nicht, sorry! Vielleicht einen Fachanwalt draufschauen lassen, oder eben erstmal nen neuen Behandlungsplan...

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Hallo Rina
Das klingt wirklich nach einem Fehler bei der Krankenkasse. Wir haben auch grade Projekt Geschwisterchen und 3 neue Versuche genehmigt bekommen nach der Geburt vom ersten Kind.

Zum Folgebehandlungsplan: das steht bei uns auch so drauf. Auch die Anzahl erfolgreicher Versuche (also Schwangerschaften) nicht aber deren Ausgang (Geburt/MA/FG).

Ich würde auch noch mal mit der KIWU Klink oder Krankenkasse reden.

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Vielen Dank für eure Antworten!

ich werde erstmal am Montag die KiWu-Klinik anrufen. Irgendwie befürchte ich, dass ich einen falschen Antrag bekommen habe!

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Deine Krankenkasse hat entgegen der meisten Aussagen hier grundsätzlich wohl Recht, da euer Kind aus einer Kryo entstanden ist. Somit gilt der Frischversuch als gescheitert. Auch wenn jemand zwischen zwei Behandlungen natürlich schwanger wird und bei einem Geschwisterkind nach längerer Zeit ein neuer Antrag eingereicht wird, wird normalerweise nicht von Null gezählt. Hab aber hier auch schon oft gelesen, dass die Kassen kulant sind. Vielleicht machen sie ja nochmal eine Ausnahme, wenn ihr fragt.