Ihr Lieben,
Nachdem wir zur Behandlung nach Spanien gegangen sind und seit dem5.6. Eltern geworden sind :), habe ich versucht, die Kosten bei der Steuer abzusetzen.
Eigentlich darf man nur die Kosten für Behandlungen absetzen, die nach dem deutschen Gesetz erlaubt sind.
Wir hatten eine icsi mit Cheomosomentestung und Blastokultur. Das heißt, die PGT und die Blasto kultur sind nach deutschen Gesetz nicht erlaubt/im Graubereich.
Bei der Steuer habe ich genau angegeben, was gemacht wurde und erklärt, dass ich die Kosten für die in Deutschland nicht erlaubten Behandlungen nicht angegeben habe. Alles andere bis zu den Metrofahrten habe ich angegeben.
Das wurde vom Finanzamt so akzeptiert! Das kann natürlich an der einzelnen Sachbearbeiterin liegen und so ein Steuerbescheid ist (meines Wissens nach) nicht rechtssicher und sie könnten in ein paar Jahren das Geld auch zurückverfolgen. Aber: es kann auch für andere ein Versuch Wert sein! Bei mir waren es ca. 16.000 Euro, die wir ausgegeben haben (ohne blastokultur und PGT). Ich hoffe, das die Info vielleicht noch jemandem hilft.
(PS: im letzten Jahr hatten sie noch geschrieben, dass die Behandlungen nach Embryonenschutzgesetz stattfinden müssen, da hatten wir schon Tests in Spanien machen lassen. Bei diesem Steuerbescheid stand nichts dazu).
LG
Leona
Kosten icsi im Ausland absetzen
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Danke, gute Info! Bin gerade auch an meinem Steuerbescheid dran :)