Reicht es wenn ein Behandlungsvertrag zu ZT 1 noch gültig ist, danach aber älter al 1 Jahr ist?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen und kennt sich aus. Die Frage steht ja schon im Titel.

Nach einer MA in der 10 SSW bei IVF Versuch 1. und nun einem 2. gescheiterten Versuch, planen wir nun in einen 3. Versuch zu starten.

Ist es ok, wenn ein Behandlungsvertrag während einer Behandlung abläuft (älter als 1 Jahr dann), aber zu ZT 1 noch gültig ist? Oder muss der immer noch den ganzen Zyklus abdecken bis zum Bluttest am Ende?

Lieben Dank :)

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Nach mehreren Telefonaten bin ich nun schlauer (falls nochmal jemand über diesen Beitrag hier stolpert): Solange der Vertrag zu Behandlungsbeginn noch gültig ist ist es ok, auch wenn er dann Mitten im Zyklus abläuft.