Patenschaft-.-.-.- rechtliche Ansprüche gesucht !

Halli-Hallo !;-)

Ich suche evtl. eine passende I-netseite, die mir die evtl. "rechtlichen" Ansprüche (falls es sie gibt!) bzgl. der Patenschaft aufzeigt.

Vielleicht hat jemand von Euch bereits Erfahrung ?!

#danke
kiwi1896 36+5

1

Rechtliche Ansprüche, die der Pate an Dich oder Dein Kind hat? Oder umgekehrt? Die Patenschaft ist ein rein religiöses Amt, kein staatliches. Das interessiert den Gesetzgeber nicht und so gibt es auch keine Rechte und Pflichten im gesetzlichen Sinn. Alles weitere sind Absprachen udn Vereinbarungen mit Deinen Paten, die aber keiner einfordern oder einklagen kann.

Ich glaube, dass der Pate nicht mal ein Umgangsrecht einkalgen könnte, es sei denn, er ist ein enger Familienangehöriger (Großeltern, o.ä.)

Wenn Du festlegen möchtest, bei wem Dein Kind leben soll, wenn Dir etwas passiert, kannst Du das in einem Sorgerechtstestament festlegen, dass Du beim Notar oder Jugendamt hinterlegst.

Viele Grüße,
Kali

2

Es gibt keine...

Früher war es wohl so, dass der Pate das Kind "bekommen" hat, wenn den Eltern was passiert ist.

Das ist heute definitiv nicht mehr so. In dem Fall entscheidet das Jugendamt. Die Patenschaft gilt nicht mal als Willensbekundung der Eltern - das müsstest du testamentarisch festlegen... (Und oooops - da weiss ich, was ich noch machen wollte...)

LG
Frauke

3

Gibts nicht. Patenschaft ist ein kirchliches Amt und hat genausowenig zivilrechtliche Folgen wie ne kirchliche Eheschließung.

4

Stimmt es, dass die (katholische) Patenschaft mit der Firmung endet, da es dann den Firmpaten gibt?

5

Sorry, bin evangelisch und kenn mich bei den Katholiken nicht so aus!

weiteren Kommentar laden